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Pressemitteilungen 2019

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Nutzung der zentralen Fläche der Alten Ziegelei an der Geiselhöringer Strasse mit mehrgeschossiger Bebauung sinnvoll und richtig - Energieversorgung durch energieeffiziente Kraft-Wärme-Kopplung mittels Nahwärmenetz westlich der Innenstadt ausbauen

Die Nutzung der zentral gelegenen Fläche der Alten Ziegelei an der Geiselhöringer Strasse mit mehrgeschossiger Bebauung ist für den Bund Naturschutz (BN) sachgerecht, sinnvoll und richtig. Sie könne ein wichtiges ökologisches und soziales Erfordernis zeitgemässen Städtebaus anstatt ausufernder oft nur eingeschossigen Einfamilienhaussiedlungen umsetzen und den Bedarf an weiterem Wohnraum ziemlich flächenressourcenschonend befriedigen, so 2. BN-Kreisvorsitzender Johann Meindorfer. Die geplante teilweise unterirdische Anordnung der vorgesehenen Parkplätze als Tiefgarage sieht der BN als erforderlich und sachgerecht an, möchte sie aber zur höchstmöglichen Vermeidung unnötiger Flächeninanspruchnahme weitestgehend unter den Gebäuden angeordnet sehen, da auch Unterbauungen ausserhalb von Gebäuden eine Grossbaumpflanzung unmöglich machten. Nachdem der Bebauungsplan eine Vielzahl von Parkplätzen auch für die „Miniatur-Erlebniswelt Bajuwarium“ vorsieht und auch hierdurch im innerstädtischen Bereich ein enormer und nicht vertretbarer Flächenverbrauch verbunden wäre, soll die Zahl der oberirdischen Kfz-Stellplätze/Parkplätze reduziert und die Kapazität der geplanten Tiefgaragen im Gegenzug erhöht werden. Daneben seien alle privaten Verkehrsflächen wasserdurchlässig zu gestalten.

 

Auf den Baugebietsflächen müsse der Einsatz von Pestiziden, synthetischem Mineral-/Industriedünger, von Streusalz und anderen ätzenden Streustoffen zum Schutz von Boden und Grundwasser verbindlich ausgeschlossen werden. Dass für anfallendes Dachflächenwasser die Nutzung mittels Regenwasserzisternen für Freiflächenbewässerung und Toilettenspülung sichergestellt wird, ist dem BN ein Anliegen zum Schutz des Wassers. Der Einsatz von Baustoffen ist je nach Material mit einem unterschiedlichen Energieverbrauch verbunden, z.B. wird Beton sehr energieaufwändig hergestellt und transportiert. Es soll daher auf bevorzugte Verwendung des nachwachsenden Rohstoffs Holz hingewirkt werden, wo immer dieses aus technischer Sicht an Stelle von energieaufwändiger hergestellten Baustoffen wie Beton eingesetzt werden kann.

 

 

Für die nötige Dämmung will man den Ausschluss von Materialien, bei denen gesundheitliche Bedenken bestehen bzw. für die keine ökologisch vertretbaren sinnvollen Wiederverwertungsmöglichkeiten bestehen wie z.B. geklebte geschäumte Kunststoffe. Zudem brauche es schon jetzt einen Baustandard, der laut EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz ab 2021 alle Neubauten als Niedrigstenergiegebäude vorgibt.


Die Energieversorgung der Gebäude, soweit über erneuerbare Energien wie Solarenergie hinaus erforderlich, soll durch den Anschluss an ein entsprechendes Nahwärmenetz mit energieeffizienter Kraft-Wärme-Kopplung auf der Grundlage forstlicher Biomasse erfolgen. Dazu müssten Stadt und Stadtwerke das Bauvorhaben möglichst auch unter Einbezug naher potentieller Wärmeabnehmer zum Anlass nehmen, die in der Nähe schon vorhandenen Bestandteile eines Nahwärmenetzes auszubauen. doweit sich eine Wärmebedarfsdichte über der in der Fachwelt anerkannten Grenze ergibt. Für den Unterbau von Strassen, Wegen und Stellplätzen sei die Verwendung von aufbereitetem und gereinigtem Bauschutt-Granulat anstelle von Kies oder Schotter erforderlich. Bei der Bedienungshäufigkeit im Stadtbusverkehr hinkt Straubing den vergleichbaren Städten noch nach. Die Verfügbarkeit des Stadtbusangebotes sei ein Hauptkriterium für das Umsteigen vom PKW auf den Bus, , wobei bei einem adäquaten ÖPNV-Angebot von vornherein auf die Anschaffung eines PKW verzichtet werden könne, was dem heutigen urbanen Trend entspreche. „Daher ist beim Zubau von Wohnmöglichkeiten und Mehrung der Einwohnerzahl dieser Grössenordnung eine Verdichtung des Fahrtenangebotes auf der an der Geiselhöringer Strasse vorbeiführenden Stadtbuslinie 3 zum durchgehenden ganztägigen Halbstundentakt montags bis freitags erforderlich“, erklärt Meindorfer.