Zur Startseite

Pressemitteilungen 2019

BN nimmt Stellung ...

  • Übersicht
  • Donauausbau
  • Hochwasser
  • Rettenbach
  • Windenergie SR-BOG

BN begrüsst Wohnbebauung auf Teilfläche am Feiertagsacker und pocht auf flächensparende mehrgeschossige Bauweise

Stellungnahme zu Bauleitplanung betrifft Vielzahl von Bereichen: Gebot zu Bodenschutz und Flächenressourcenschonung mehr Beachtung schenken - ÖPNV-Erreichbarkeit durch ganztägigen Halbstundentakt auf Stadtbuslinie 3 sicherstellen


Der Bund Naturschutz (BN) begrüsst, dass nun zumindest für eine Teilfläche Wohnbebauung am Feiertagsacker vorgesehen ist. Dabei pocht man wie auch bei den Gewerbebauten auf flächensparende mehrgeschossige Bauweise


Übergreifend nachhaltig gedacht, könnte eine insgesamt noch vertretbare flächensparende Bauweise auch erreicht werden, indem Obergeschosse der Gebäude anstatt mit Verkaufsflächen mit Gewerbe, Kanzleien oder Praxen, ja sogar für Wohnen genutzt wird und somit an anderer Stelle zusätzliche Flächeninanspruchnahme vermieden werden.


Nachdem der Bebauungsplan auch eine Vielzahl von Parkplätzen vorsieht und auch hierdurch im städtischen Bereich ein enormer und nicht vertretbarer Flächenverbrauch verbunden wäre, sollten die Parkplätze entweder als Tiefgarage unter den oder als Parkdecks über den Gewerbegebäuden angeordnet werden. Für Verkehrs- Lager- und Abstellflächen, sofern dort kein Umgang mit wassergefährdenden Substanzen erfolgt, sowie in den wenig befahrenen Bereichen von Seitenstreifen und Wendeplatten solle eine wasserdurchlässige Bauweise mit einem Abflussbeiwert von maximal 0,6 verbindlich vorgegeben und deren Vollversiegelung durch Asphaltierung ausgeschlossen werden.


Als zwingendes Ausgleichserfordernis zum Schutz des Schutzgutes Wasser sieht man die Sicherstellung des Zubaus ausreichend dimensionierter Regenwasserzisternen für den Rückhalt und die Nutzung des anfallenden Dachflächenwassers anstelle von (auch energie-) aufwändig aufbereitetem Trinkwasser. „Die Notwendigkeiten zur Gefahrenabwehr und Schadensvermeidung sowie der Umsetzung des Vorsorge- und des Verursacherprinzips wurden durch die jüngste Hochwasserkatastrophe vor Augen geführt. Dies erfordert bei jeglicher Neu- oder Wiederbebauung für den Verlust von versickerungsfähiger Fläche zumindest den Zubau ausreichend dimensionierter Regenwasserzisternen für den Rückhalt und die Nutzung des anfallenden Dachflächenwassers anstelle von (auch energie-) aufwändig aufbereitetem Trinkwasser“, so 2. BN-Kreisvorsitzender Johann Meindorfer.

 


Zum Einsatz in öffentlichen Ausgleichs- und sonstigen Grünflächen sollen verbindlich nur standortgerechte autochthone Gehölze aus kontrolliert biologischer Aufzucht kommen. Auf den Baugebietsflächen soll der Einsatz von Pestiziden und synthetischem Mineral-/Industriedünger sowie von Streusalz und anderen ätzenden Streustoffen zum Schutz von Boden und Grundwasser bereits im Bebauungsplan verbindlich ausgeschlossen werden. Für grossflächige Glasfassaden soll zur Vermeidung von Vogelschlag spezielles Isolierglas mit für Vögel visualisierter Beschichtung zum Einsatz vorgegeben werden. Gebäude ab einer Länge/Breite von 20 Metern bzw. geschlossene Fassadenflächen über 40 Quadratmeter Grösse seien zur optischen Gliederung und kleinräumigen ökologischen Aufwertung mit dauerhaft, zu erhaltender Fassadenbegrünung zu versehen, will der BN.


Für Flachdächer bzw. Dächer mit flachen Neigungswinkeln brauche es eine Begrünung mit selbsterhaltender Vegetation auch über die Betriebsdauer der Gebäude hinaus, solange die Gebäude bestehen bleiben, sofern keine Nutzung der Dachflächen mit Photovoltaik- oder thermischen Solaranlagen erfolgt. Zur bestmöglichen Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln sei das Fahrtenangebot der Stadtbuslinie 3 zum ganztägigen Halbstundentakt zu verdichten. Dabei könnte die Linie in ihrem Westteil für die dann zusätzlichen Kurse in zwei Linienäste aufgeteilt werden, die halbstündlich versetzt den ganzen Bereich Alburg inclusive der Geiselhöringer Strasse bedienen könnten, so Meindorfer. Dazu müsse man auch den Bereich des südlichen Stadtgrabens, Am Platzl und Theresientor erschliessen.


Die Energieversorgung der Gebäude, soweit über erneuerbare Energien wie insbesondere Solarenergie hinaus erforderlich solle durch den Anschluss an ein entsprechendes Nahwärmenetz mit energieeffizienter Kraft-Wärme-Kopplung auf der Grundlage forstlicher Biomasse erfolgen. Dazu sollte die Nutzung der am Gebietsrand vorhandenen Geothermie-/Fernwärmeleitung geprüft und auch die mögliche Anbindung der anstehenden Neubebauung des nördlich der Bahnlinie liegenden ehemaligen „Mayr-Geländes“ berücksichtigt werden.