BN startet wohl erste Kommunalpolitische Umweltinitiative für das Jahr 2017: Grüner Ring für Straubing
Die wohl erste Umweltinitiative des Jahres 2017 hat der BUND Naturschutz (BN) statt Silvesterraketen zum Jahreswechsel in den kommunalpolitischen Orbit geschossen: Man will einen Grünen Ring für Straubing. Die immer wiederkehrende Diskussion über zu fällende geschützte Bäume in den Sitzungen von Umweltausschuss und Naturschutzbeirates hat den BN veranlasst, die schrittweise Realisierung eines Grünen Rings für Straubing der Stadt zu beantragen. Dieses Projekt sei im gültigen Flächennutzungs- / Landschaftsplan erwähnt und solle daher mit einem auf mindestens 20 Jahre angelegten Entwicklung-, Bewirtschaftungs-und Finanzierungskonzept umgesetzt werden. „Aus den Reihen von Bürgern wie auch von Stadträten wurde schon oft ein Mangel an Grünflächen im Stadtgebiet vorgebracht“, so BN-Kreisvorsitzender Andreas Molz. Er erinnert an die Wohlfahrtsleistungen von Bäumen und Grünstrukturen im städtischen Umfeld: Erholungsoasen mit hoher Aufenthaltsqualität, wichtige Akteure in Sachen Wasserhaushalt, CO2-Speicher, Luftreinhaltung, Sauerstoff- und Schattenspender, Schutz vor Aufheizung und Überhitzung, was gerade im Hinblick auf den Klimawandel von überragender Bedeutung sei. Ein stadtgebietumfassendes Konzept für Schutz, Erhalt und Neuanlage von Grünflächen mit einem Grünen Ring aussen herum erhöhe auch die Wohnqualität in den angrenzenden Wohnquartieren erheblich. Es könne vor Abwanderung in die vermeintliche Idylle neuer Wohngebiete in den Umlandgemeinden bewahren, wo sich die Neubürger nach kurzer Zeit oft mit Immissionen aus der Intensivlandwirtschaft oder vorher nicht erwarteten Bebauungsvorhaben konfrontiert sehen, ergänzt 2. BN-Kreisvorsitzender Johann Meindorfer. Zunächst sollten Flächen, die als mögliche Bestandteile des Grünen Ringes geeignet wären, ermittelt, beschrieben, bewertet und auf die Möglichkeit ihres Erwerbs hin überprüft werden, soweit sie sich nicht ohnehin schon in Eigentum oder Besitz der Stadt befinden. Integriert werden sollen dann angrenzende unbebaute Flächen, die man planerisch vor Bebauung sichern und wo möglich erwerben oder pachten solle. Anfänglich vorrangig einbezogen werden sollten aber Flächen, die sich in Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand befinden inclusive des vorhandenen geeigneten Strassenbegleitgrüns. Exemplarisch könnten als vorhandene Trittsteine / Elemente etliche Grünflächen im Teilverlauf von Südring und B 8 einbezogen und miteinander vernetzt werden, weitergehend im Osten über das Eglseer Moos bis zur Donau, im Westen bis Lerchenhaid / Fuchsenberg, von denen der BN der Stadt schon eine kleine Auswahl an Fotos übersandt hat. Diese stellenweise auszuweiten oder zu verbreitern, wo genügend Platz ist, könne den Anfang bilden.
In eine als Biotopverbund zu entwickelnde Grünstruktur einbezogen werden sollten dabei auch Flächen, die als Eingrünungs- bzw. Ausgleichsflächen für Photovoltaikanlagen angelegt wurden und deren dauerhafter Erhalt sonst nach einem Abbau der Photovoltaikanlagen nicht gewährleistet wäre. Dies könnte aus arten- und naturschutzfachlicher Sicht ohnehin nicht hingenommen werden und würde eine Verschwendung der finanziellen und natürlichen Ressourcen darstellen, die für eine nur temporär-übergangsweise Bepflanzung aufgewendet werden, ohne dass ein – für den Lebensraum steigender - Wert erhalten wird. Hierzu wäre also ohnehin ein zielgerichtetes Tätigwerden der Stadt nötig, um den Verlust dieser bis dahin erst richtig ökologisch wertvoll gewordenen Gehölzpflanzungen / Grünstrukturen verhindern zu können, so Meindorfer.
Nur durch den dauerhaft über die Betriebsdauer der Anlage hinausgehenden Erhalt dieser Pflanzungen können die auf dauerhafte Entwicklung und nicht nur vorübergehende Effekte angelegten Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP), des Regionalplanes und des Landschaftsplanes / der Landschaftsplanung erreicht und sichergestellt werden, speziell die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP) „Dauerhafte Sicherung und – wo möglich – Wiederherstellung der Naturgüter Boden … Pflanzen- und Tierwelt“, „Sicherung von Lebens- und Teillebensräumen wildlebender Pflanzen und Tiere, Weiterentwicklung zu Biotopverbundsystemen“ und
des Regionalplanes „Schaffung ökologischer Ausgleichsflächen in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten, insbesondere südlich der Donau“. Bestandteile des stadtgebietsumfassenden Konzepts sollen nach den Vorstellungen der Naturschützer auch diagonale lineare Grünzüge vom Grünen Ring zu im Stadtgebiet weiter innenliegenden Grünflächen, Parks und Grünanlagen sein. Zur Finanzierung des Flächenerwerbs und deren dauerhaften Erhalts wäre neben der Akquise öffentlicher Fördergelder bzw. staatlichen Bezuschussung auch der Einsatz von Mitteln der Bürgerstiftung zu prüfen, schaffe man mit einem Grünen Ring doch bleibende Werte für Straubings Bevölkerung, für die Allgemeinheit. Zu der Initiative erwartet der BN viele positive Rückäusserungen aus Kommunalpolitik und Stadtverwaltung.