BN-Kreisvorstand erinnert Bayerns Umweltminister Dr. Marcel Huber: Dachflächen von Gebäuden in Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand, für Solarenergie- und Stromgewinnung nutzen. Hemmnisse für den Ausbau von Freiland-Photovoltaikanlagen beseitigen
Der BUND Naturschutz (BN) hatte schon im Mai 2011 (!) in einem Brief an Dr.Markus Söder, als er noch Bayerischer Staatsminister für Umwelt und Gesundheit war, um die Beseitigung von fachlich irrelevanten Hemmnissen für den Ausbau von Freiland-Photovoltaikanlagen in „ausgeräumten“ intensiv agrarisch genutzten Räumen wie dem Gäuboden gebeten.
Davor gingen im März 2011 und auch 2012 Anschreiben an Dr. Marcel Huber, der derzeit auch wieder Umweltminister ist, und dessen Nachfolgerin Umweltministerin Ulrike Scharf mit konkreter Bitte um Initiative zur umfassenden Ausnutzung aller geeigneten Dachflächen von Gebäuden in Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand, für Solarenergie- und Stromgewinnung durch Solar- bzw. Photovoltaikanlagen. Auch sollte, so der 2. BN-Kreisvorsitzende Johann Meindorfer an die Umweltministerin, die Staatsregierung „den dauerhaften Erhalt von Teilen der festgesetzten Eingrünungsflächen sowie der darauf vorgesehenen Bepflanzung in größtmöglichem Umfang als Teil eines Biotopverbundes auch durch Flächenerwerb durch die öffentliche Hand sicherzustellen.“ Neben der Schaffung und Ausschöpfung entsprechender Rechtsgrundlagen sei durch Fördermittel für die Umsetzung der Ziele bestehender Landschaftspläne im Zusammenhang mit geplanten großflächigen Freiland-Photovoltaikanlagen die Bereitschaft und die Möglichkeiten der Gemeinden zu fördern, zu deren dauerhaftem Erhalt beizutragen. So könnten sie entsprechende Eingrünungs- (Teil)-Grundstücksflächen erwerben und dadurch einen massgeblichen Teil der festgesetzten Eingrünungsflächen sowie der darauf vorgesehenen Bepflanzung als Teil eines Biotopverbundes dauerhaft erhalten.
Die Zulässigkeit einer Entfernung der Gehölze bei Eintritt der Rückbauverpflichtung für die PVA bedeute aber, dass die Gehölze gerade dann wieder entfernt würden, wenn sie durch ihr höheres Alter und höheren Wuchs einen höheren ökologischen Wert als die Neuanpflanzung hätten. Dies könne zum einen aus arten- und naturschutzfachlicher Sicht nicht hingenommen werden und es wäre auch eine Verschwendung der finanziellen und natürlichen Ressourcen, die für eine nur übergangsweise Bepflanzung aufgewendet werden, ohne dass ein dauerhafter den Lebensraum steigernder Wert erhalten werde. Dies sei noch weniger hinnehmbar, weil eben die jeweils festgesetzten Eingrünungs-Maßnahmen den Erfordernissen einer Vielzahl rechtsgültiger Landschaftspläne sowie des Regionalplanes entsprechen würden, die sonst meist gar nicht zur Umsetzung kämen. Erhebliche Teile der Eingrünungs-Maßnahmen seien als Bestandteil linearer Biotopverbundsysteme mit lokalen Aufweitungen gut geeignet.
Zuletzt im Juni 2018 versuchte man mit einem Schreiben an deren Nachfolger Dr. Marcel Huber ein Tätigwerden der Staatsregierung in der Sache zu erwirken. Er hatte bereits in seiner früheren Amtszeit im April 2012 den diesbezüglichen BN-Antrag erhalten.
Antwort zu irgendeinem Tätigwerden oder dazu veranlassten konkreten Massnahmen bekam man nie. „Das stellt ein absolutes Armutszeugnis des Freistaates inclusive der politisch Verantwortlichen in Sachen Energiewende. Klimaschutz und gleichermassen Trinkwasser- und Biodiversitätsschutz dar“; so Meindorfer.
Es dürfe bei der Energiewende allgemein auch nicht mit dem blossen Austauschen eines Energieträgers gegen einen anderen sein Bewenden haben, zumal die fossilen Energieträger Kohle, Erdöl und Erdgas als Klimakiller bekannt seien. Zudem sei der Anbau nachwachsender Rohstoffe in Form der agrarindustriellen Intensivlandwirtschaft mit Schadstofffreisetzung in Form von massivem Pestizid- und Industriedüngereinsatz mit der Folge von Grund- zu Trinkwasserverschmutzung keine Alternative zum Energiesparen und zur deutlichen Erhöhung der Energieeffizienz.
Wegen der weitaus besseren positiveren Energiebilanz von (auch Freiland-) Photovoltaikanlagen gegenüber der Agrosprit- oder Agrogas-Produktion aus nachwachsenden Rohstoffen aus der agrarindustriellen Intensivlandwirtschaft stelle die Ausweisung und Ausweitung von Flächen als Sondergebiete für Freiland-Photovoltaikanlagen einen höchst bedeutsamen, ja viel bedeutsameren Beitrag zu einer ökologisch nachhaltigen Energiewende dar als der grossflächige „NAWARO“- Anbau, zumal letzterer mit dem Makel der massiven Trinkwasserschäden als Nebenprodukt der nachwachsenden Rohstoffe aus der agrarindustriellen Intensivlandwirtschaft behaftet ist. Und deshalb müssten wieder mehr Freiland-Photovoltaikanlagen zugelassen und gebaut und alle geeigneten Dachflächen von Gebäuden der öffentlichen Hand, für Solarenergie- und Stromgewinnung durch Solar- bzw. Photovoltaikanlagen genutzt werden. So könnte auf gleicher Fläche viel mehr an Energie erzeugt und gleichzeitig dem Rückgang der Artenvielfalt und der Zerstörung von Biodiversität sowie der Schädigung von Grund- wie Trinkwasser entgegentreten werden., „Man fragt sich, warum die CSU-geführte Staatsregierung diese monetären wie ökologischen Synergieeffekten seit Jahren quasi verschnarcht, wo doch dies alles zusammen so unendlich nötig wäre“, brandmarkt Meindorfer die „sture Ignoranz der BN-Vorstösse und Anträge“ harsch.