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Pressemitteilungen 2019

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Überzogener gesundheitlich bedenklicher Fleischkonsum hat hohe Mitschuld an Massentierhaltung

Dass der überzogene gesundheitlich bedenkliche Fleischkonsum hohe Mitschuld an Massentierhaltung hat, lässt sich kaum mehr in Abrede oder in Frage stellen. Ebensowenig, dass er extrem klimaschädlich ist.


Davor, dass die industrielle Tierhaltung, mithin Geflügelmast, mit dem massiven Antibiotikaeinsatz zu einer der grossen Ursachen für das Anwachsen der Antibiotikaresistenzen geworden ist, warnen immer mehr Stimmen aus der Ärzteschaft sowie die Weltgesundheitsorganisation.


Dass die agrarindustrielle Intensivlandwirtschaft inclusive der tierquälerischen Massentierhaltung Ursache der flächenhaften gesundheitsschädigenden Grundwasser- und damit Trinkwasserverschmutzung ist, bestätigen inzwischen ja selbst Ministerien.


Das laufende Anzapfen neuer Tiefbrunnen landauf landab passiert, weil die agrarindustrielle Intensivlandwirtschaft unvermindert am Laufen ist, um u.a. einen überzogenen Fleisch- und Energiekonsum zu befriedigen. Das lässt sich kaum mehr leugnen. selbst wenn sie es nicht von sich aus an oder aussprechen.


Solange sich das verantwortungslose Geschäftsmodell der Fleischproduktion per Massentierhaltung rentiert und funktionierte, Profite abwirft, werden es seine Profiteure nicht aufgeben.


Dabei bedingen sich Angebot und Nachfrage jedoch gegenseitig.


Die Verantwortlichkeit dafür, dass sich dieses verantwortungslose Geschäftsmodell der Fleischproduktion per Massentierhaltung rentiert, liegt bei vielerlei Akteuren:


Zu allererst ist die Politik nämlich gefordert, durch Anheben der Mindeststandards für die Haltungsbedingungen mindestens auf die Vorgaben der EU-Bio-Verordnung mit einer Besatzdichte von maximal 21 kg/ m² und nicht mehr als 10 Tiere/m²


Sie hat eine sehr hohe Kontrolldichte auf Kosten der Betreiber sicherzustellen - neben strikteren ordnungsrechtlichen Vorgaben – hier in der Tierhaltung eben nach dem EU-Bio-Mindeststandard – auch generell höchstmögliche Kostenwahrheit und Kostengerechtigkeit.


Sie hat Änderungen der Kostenstruktur vorzunehmen über ein intelligentes ökologisch-sozialen Steuersystem. Auch damit sich die tierschutzgerechte biologische Erzeugung von Milch-, Eier- und Fleischprodukten rentiert, damit sich solche qualitätvolle Produkte auch alle in vernünftigem Umfang leisten können.


Verbraucherseits gilt es, sich beim Fleischkonsum zurückzuhalten und wenn überhaupt, dann nur qualitätsvolle tierqual-, antibiotika- und gentechnikfrei fair erzeugte und gehandelte Fleischprodukte – wie auch sonstige Lebensmittel - aus dem ökologischen Landbau nachzufragen und zu verwenden.


Dabei steht die gesamte öffentliche Hand, die in Summe ein Grossverbraucher ist, mit vollständig-umfassendem Einkauf gesunder gentechnik-, antibiotika- und giftfrei wie tierschutzgerecht erzeugter Bio-Lebensmittel und -Getränke in besonderer Verantwortung für den Schutz von Grund- wie Trinkwasser genauso wie für höchstmögliches Tierwohl in der Nutztierhaltung und der Fleischproduktion.


Sie ist als Einkäufer wie andersrum als Anbieter gefordert, vorbildlich umfassend und durchgängig gesunde qualitätsvolle glyphosat-gift- tierqual-, antibiotika- und gentechnikfrei fair erzeugte und gehandelte Lebensmittel, Getränke und Textilien aus dem ökologischen Landbau nachzufragen und zu verwenden.


Ob bei der Gemeinschaftsverpflegung für Kindertageseinrichtungen, Schulen, Kliniken, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen und Kantinen, Ob für Gastgeschenke, Empfänge und ähnliche Anlässe.


Gleiches gilt etwa für kirchliche Organisationen, um dem Auftrag zum Erhalt der Schöpfung Rechnung zu tragen.


Genauso wie als Einkäufer und Anbieter haben sich Staat, Landkreise, Städte und Gemeinden auch als Ausrichter oder Veranstalter von Grossveranstaltungen wie Volksfesten zu verhalten.


Auch soweit sie als Volksfest-Ausrichter, -Veranstalter oder -Betreiber und somit Mittler zwischen Angebot und Nachfrage fungieren. Als solche haben sie nämlich die Pflicht, für ein umfassendes gesundes gentechnik-, antibiotika- und giftfrei tierschutzgerecht anständig fair erzeugtes Bio-Lebensmittel- wie Getränke-Angebot zu sorgen. Sie hat Eier und Fleisch aus Massentierhaltung von den Speisekarten zu verbannen. Insofern gehören alle Gemeinde-, Kreis- Stadträte ebenso wie alle Abgeordneten zum handlungspflichtigen Empfängerkreis dieser Forderung, denen ein zielgerichtetes Tätigwerden gegen Massentierhaltung in diesen Grössenordnungen abzuverlangen ist.


Wer alles weiterlaufen lässt wie bisher, sich in Politik und Behörden der Umsetzung dieser Erfordernisse gar verweigert, trägt hohe Mitverantwortung, ja Mitschuld daran, dass sich dieses verantwortungslose Geschäftsmodell der Fleischproduktion per Massentierhaltung weiterhin rentiert und funktioniert, Profite abwirft, zu Lasten unzähliger Nutztiere, unserer natürlichen Lebensgrundlagen, mithin der menschlichen Gesundheit. Für Tierwohl und Trinkwasserschutz müssen alle tätig werden – die öffentliche Hand ganz vorne dran, als Vorbild für die Verbraucherschaft insgesamt.