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Pressemitteilungen 2019

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Dürftiger windiger Papiertiger mal wieder, die „Klimastrategie“ der CSU - Bepreisung vongesamtem Energie- und Ressourcenverbrauch nötig

Auf massiven Druck aus Wissenschaft, Umweltverbänden, Klimabewegung und Zivilgesellschaft ist das Bekenntnis der CSU „Der Klimawandel erfordert umgehendes Handeln und einen seriösen Fahrplan. Wir können und dürfen es schlicht nicht auf das „Großexperiment Klimawandel“ mit seinen mutmaßlich irreversiblen Folgen ankommen lassen“ zwar ein kleiner Fortschritt.Doch die „Klimastrategie“ der CSU greift wieder mal viel zu kurz. Das ergibt sich nicht nur aus dem was da drinsteht. Es sind sogar umweltpolitisch kontraproduktive und somit nicht vertretbare Dinge, Massnahmen bzw. Absichten in dem CSU Papier, die jedenfalls eine erforderliche grundlegende übergreifende Zusammenschau im Gesamtzusammenhang der gebotenen Erfordernisse und Notwendigkeiten sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit vermissen lassen: Teils zeigt sie Züge eines Verursacherverschonungspaketes, gar eines Massnahmenverschleppungskonzeptes.Das ergibt sich erst recht, wenn man sich besieht, das was da nicht drinsteht: Es fehlt immer noch viel zu viel, was es für eine dringende notwendige ökologisch nachhaltige Energie-, Agrar-, Rohstoff- und Verkehrswende, ja zu einer grundlegenden Wirtschafts- und Konsumwende zwingend braucht.Was zum Erreichen der Energiewende-, Biodiversitäts- und Klimaschutzziele höhere soziale und ökologische Verteilungsgerechtigkeit unabdingbar ist.Unabdingbar gerade auch, wenn man sich wie die CSU in ihrem Papier der einer „wirtschaftlich sinnvollen, sozial ausgeglichenen und integriert gedachten Klimapolitik“ sowie der Bewahrung der Schöpfung wirklich verschreibt.Damit auch fleissig die in den unteren und mittleren Entgeltgruppen Arbeitenden sich energieeffiziente Haushaltsgeräte leisten können, ohne den Erwerb mit irgendeinem Antrag bei irgendeinem Amt oder in irgendeiner Steuererklärung nachweisen zu müssen. Es ist äusserst befremdlich, dass der Ausgleich für eine CO2-Bepreisung wiederum im Energiesektor über eine Senkung des Strompreises (!) erfolgen solle. Er muss zweifelsohne auf sozialer Seite erfolgen, um damit gleichermassen eine grundlegend höhere soziale und ökologische Verteilungsgerechtigkeit zu erreichen. Jedoch daher nicht undifferenziert nach dem Giesskannenprinzip, sondern abgestuft nach sozialer Bedürftigkeit: zu Gunsten der unteren und mittleren Entgeltgruppen oder Einkommensgruppen. Auch derer, deren Einkommen unter den steuerlichen Grundfreibeträgen liegt,Über eine und durch eine Verbreiterung der Berechnungsgrundlage zur Finanzierung der Sozialsysteme in angemessener und gerechter Weise wie der Bürgerversicherung, die die Bestverdiener in die Solidarsysteme der gesetzlichen Sozialversicherung und damit in die solidarische Finanzierung der Sozialausgaben einbezieht; diese greift sogar noch besser bzw. eher als jede Steuerentlastung von Niedrigverdienern, weil es hier keine progressiven Tarife wie im Steuersystem gibt und somit die niedrigeren Einkommen direkt von der Entlastungswirkung profitieren. Da es gilt, die Einführung einer wie auch immer gearteten Bepreisung von Energie- und Ressourcenverbrauch als sich bietende gute Gelegenheit zum Erreichen höherer sozialer und ökologischer Verteilungsgerechtigkeit, zum Abbau und zur Behebung von strukturell verursachend angelegten Verteilungsungerechtigkeiten, ökologischen Fehlsteuerungen sozialen Verwerfungen und zum Zurückgeben der Einnahmen aus einer Bepreisung von Energie- und Ressourcenverbrauch zu nutzen.Dabei muss sich die Bepreisung auf den gesamten Energie- und Ressourcenverbrauch erstrecken, auch auf den Stromverbrauch. Vor einer Senkung des Strompreises als Ausgleich für eine CO2-Bepreisung kann man nur eindringlich warnen, haben wir doch gegen den verschwenderischen Umgang mit Energie insgesamt - mithin eben auch mit Strom – anzugehen, auch mit Instrumenten der höheren Bepreisung. Weil auch das Strompreisniveau in der jetzigen Höhe immer noch keine ausreichenden durchgängig und durchgreifend wirksamen Anreize zum Energiesparen und zu höherer Energieeffizienz zeitigt.Und weil schon die Verengung der Bepreisung von Energie- und Ressourcenverbrauch auf fossile Energieträger fragwürdig ist, wenn man sich besieht, dass Wirtschaftsbosse ganz offen(siv) lauthals die Rückkehr zur Atomkraft in Deutschland fordernUnd da wir gegen den laufenden Bau und Betrieb von Atomkraftwerken in vielen europäischen (auch Nachbar-)Ländern undden transeuropäischen Stromtransport von Kohle- und Atomstrom anzugehen haben.Die CSU will „den Ausbau der Ladeinfrastruktur insbesondere an Pendlerstrecken und in Metropolregionen beschleunigen“ – genau dort, wo Bündelungs- und Verlagerungspotentiale für den Umstieg auf die umweltschonenden Verkehrsträger / Verkehrsmittel des Umweltverbundes - Fussgänger-, Rad-, Bus- und Bahnverkehr am leichtesten zu heben und zu realisieren sind !?!Das genügt in keiner Weise für eine wirklich ökologisch nachhaltige Energie- mit Mobilitätswende. So genügt in Sachen Verkehr auch nicht das blosse Austauschen eines Energieträgers gegen einen anderen. (Das Motto „Vorfahrt für alternative Antriebe“ soll die strategisch gut getarnte Autolastigkeit der „Klimastrategie“ wohl notdürftig kaschieren).Da gilt es zuerst den Energieverbrauch insgesamt zu senken, in Sachen Verkehr das oftmals künstlich – etwa durch fehlleitende steuerliche Regelungen und Subventionen etwa des extrem umwelt- und klimaschädlichen Flugverkehrs - aufgeblähte Verkehrsaufkommen. Die Einführung eines verbindlichen Tempolimits auf Autobahnen von 120 km/h und 80 km/h auf Landstraßen kostet keinen Cent und wäre sofort klimawirksam.Ambitionierte Ausbaupläne und –konzepte für den Umweltverbund müssen statt des bequemen Weiter-So im Bundesverkehrswegeplan Bestandteil einer Energie- mit Mobilitätswende auf allen Ebenen sein. „Wir führen schrittweise das 365-Euro-Ticket für Schüler und Auszubildende für den ÖPNV ein. 365-Euro-Tickets soll es künftig nicht nur im Freistaat, sondern bundesweit geben“, verspricht die CSU. Nur für Schüler und Auszubildende! Das genügt in keiner Weise und die ungenaue Formulierung greift hier viel zu kurz. Ob man für 365-Euro im Jahr Straubinger Stadtbusnetz ohne Sonntagsverkehr, den RVV oder sogar den kompletten MVV nutzen kann, macht schliesslich einen Riesenunterschied. Dürre Schlagworte, leere Phrasen!Das Generieren von Finanzmitteln für sinnvoll sozial und ökologisch nachhaltige Zwecke hat mit erster Priorität durch Abbauvon Subventionen etwa des extrem umwelt- und klimaschädlichen Flugverkehrs und Umschichtung von Mitteln weg von sozial und ökologisch nachteiligen, schädlichen bzw. unnötigen Projekten zu erfolgenEs fehlt immer noch die Abkehr von Flughafen-Ausbauvorhaben sowie der Reduzierung des extrem klimaschädlichen Flugverkehrs weit über Inlandsflüge hinausDie Bekundung, künftig mehr auf Ökologie zu setzen, darf kein leeres Versprechen bleiben, sondern muss etwa die Bio-Landwirtschaft als ordnungsgemässe Form, als gute fachliche Praxis der Landbewirtschaftung festgeschrieben. Ein grosser Klimakiller ist das in Kunstdünger enthaltene Lachgas, das 300 Mal klimaschädlicher ist als Kohlendioxid. Doch Bio-Landbewirtschaftung nach ökologischer „Best Practice“ als gute fachliche Praxis der Landbewirtschaftung fehlt im CSU-Papier.Eine Steigerung der Nachfrage nach Erzeugnissen des Öko-Landbaus ist ein Beitrag zur Erhöhung der Bio-Produktion, da gesicherte Absatzmärkte für Bio-Produkte für Landwirte eine wichtige Voraussetzung zur Umstellung auf den Öko-Landbau darstellen. Nachdem die Bio-Landwirtschaft die umwelt- und gesundheitsschonende und somit als beste Variante der Urproduktion gut und vorteilhaft für Artenschutz, Biodiversität, Boden, Grund- und Trinkwasser, Gesundheit und das Klima ist, ist bei der Beschaffung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bei der gesamten öffentlichen Hand auf solche aus kontrolliert ökologischem Landbau zurückzugreifen.Doch die genaue Formulierung der zu verpflichtenden Akteure zum Gesamtkomplex durchgängiger ökologisch nachhaltiger tierqual-, antibiotika-, gentechnik- und giftfreier fairer Beschaffungspraxis für die gesamte öffentliche Hand Bayerns, von Staat, Gemeinden, Landkreisen, Bezirken und den sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. also aller Institutionen und Unternehmen des Freistaates Bayerns, jener mit Beteiligung der öffentlichen Hand sowie aller der Aufsicht des Freistaates Bayerns unterstehenden bzw. von ihm verwalteten Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts ist schon im Gesetz zum Volksbegehren zur Rettung der Artenvielfalt unterblieben. Die Benennung der zu verpflichtenden Akteure fehlt – o Wunder - im CSU-Papier wieder mal in der Formulierung „Daher wollen wir, dass die staatliche Verwaltung schnellstmöglich klimaneutral wird und auch die staatliche Beschaffung klimaneutral ausgestaltet wird.“Für die mittelbare Staatsverwaltung mit Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie die kommunalen Ebene bleibt jegliche Verbindlichkeit wieder mal aussen vor.Der Abfallsektor ist hochgradig klimarelevant – ein Plastiktütenverbot greift hier viel zu kurz. – durch nach wie vor schlichte Verbrennung grosser Mengen von Papier- und Kunststoffabfällen in Müllverbrennungsanlagen geht ein Grossteil der ihnen innewohnenden Herstellungsenergie ungenutzt verloren. Gut verwertbare Papier- und Kunststoffabfälle sind daher von der Müllverbrennung fernzuhalten.Es müssen an alle Kunststoffverbund-, Kunststoff- und Papierrecyclinganlagen höchstmögliche Anforderungen gestellt werden, damit dort durch Erstellung und Umsetzung von Entwicklungs- und Optimierungskonzepten und -verfahren durchgängig die effizientesten Technologien zum Einsatz kommen, um die höchstmöglicher Ausbeute auch aus Altpapier der unteren und mittleren Sorten und Mischkunststoffen etwa aus den Gelben Tonnen universell hochwertig verwendbarer und gebrauchsfähiger Sekundärrohstoffe, die Primärrohstoffe einsparen ersetzen und damit die Umwelt entlasten, zu erreichen.Dies gilt über den Anwendungsbereich des Verpackungsgesetzes hinaus generell alle Kunststoffabfälle, also auch gewerbliche Verpackungsabfälle sowie Nichtverpackungsabfälle. Dies betrifft im übrigen genauso die Bauschuttverwertung, wo eine schleunigste massive Erhöhung der Recycling-/Verwertungsquote von nur rund 35 Prozent allerdringendst nottut. Auch dort müssen durch Vorgaben zur Optimierung aller Bauschuttrecyclinganlagen durch Erstellung und Umsetzung von Entwicklungs- und Optimierungskonzepten und -verfahren durchgängig die effizientesten Technologien zum Einsatz kommen