BN: Einsatzpotential von Recycling- Baustoffen bayernweit nicht ausgeschöpft - nur wenig Lichtblicke
Bauträger sollen mineralische Rohstoffvorkommen durch Bauschutt-Recycling schonen
In einer Umfrage an alle bayerischen Landratsämter, kreisfreien Städte und Abfall-Zweckverbände hat der Arbeitskreis Abfall / Ressourcenschonung des Bund Naturschutz den Stand des Bauschutt-Recyclings und des Wiedereinsatzes von Recycling Baustoffen bei öffentlichen Bauvorhaben erfragt. Nur wenig Lichtblicke boten sich beim Rücklauf von nur 23 Antworten, wie etwa vom städtischen Tiefbauamt Straubing, das neben verschiedenen schon erfolgten Einsätzen die Verwendung von Bauschutt-Recyclingmaterial auch für eine weitere grössere kurz bevorstehende Baumassnahme zugesagt hat. Im Landkreis Weilheim-Schongau gebe es keine Bauschuttdeponien, es erfolge dort vollständige Wiederverwertung. Laut einem oberpfälzischen Landratsamt ist dort der Einsatz “möglich und, kann stets als Eventualposition angeboten werden“, es werden aber auch „zu hohe Kosten gegenüber natürlichem Material, und für Qualitätsnachweise“ angeführt. Von einem anderen Landratsamt wird die „Auswahl dem Unternehmer überlassen“ woanders wird „bei der Ausschreibung öffentlicher Straßenbaumaßnahmen der Einsatz von Bauschuttgranulat nicht vorgegeben“. Ein Landkreis setzt Recycling- Baustoffe „nicht im Straßenbau, nur bei technischen Bauwerken“ ein, während man in einem Fall die Qualitätssicherheit für „fraglich“ hält, der gegenüber „hohe Anforderungen an öffentliche . Baukörper“ gestellt werden müssten. Soweit möglich, werde bei Bauvorhaben des Zweckver-bandes Müllheizkraftwerk Bamberg Recyclingmaterial eingesetzt. Auf angeblich fehlende Frost-u.Qualitätssicherheit verweist man bei einem schwäbischen Landratsamt, es werden nach eigenen Angaben „regelmäßig keine Vorgaben zum Einsatz von Bauschuttgranulat im Rahmen von Ausschreibungen gemacht“, etliche Adressaten war ein Einsatz von Bauschuttgranulat „nicht bekannt“. Dem BN ist zwar aus eigener Kenntnis aus etlichen Städten und Landkreisen bekannt, dass es mehr positive Beispiele gibt, als sich zurückgemeldet haben. Insgesamt bedenklich nimmt man aber die Tatsache auf, dass bei einigen Behörden scheinbar dem Gebot der vorrangigen Verwendung von Sekundärrohstoffen anstelle von Kies oder Schotter aus Steinbrüchen in keinster Weise Rechnung getragen wird. Dies gelte darüber hinaus nicht nur für den kommunalen Bereich, sondern auch für die Praxis in Staatlichen Bauämtern, Autobahndirektionen und Direktionen für ländliche Entwicklung sowie weiteren Staatsbehörden. Neben all diesen bauausführenden oder Aufträge vergebenden Dienststellen sieht der BN aber auch deren Aufsichtsbehörden und Bezirksregierungen in der Pflicht, auf die verbindliche Vorgabe der Verwendung von aufbereite-tem und gereinigtem Bauschutt-Granulat anstelle von Kies oder Schotter für den Unterbau von Strassen, Wegen und Stellplät-zen – etwa für Frostschutz- und Tragschichten - bei Ausschreibung, Vergabe und Ausführung entsprechender Tiefbauvorhaben hinzuwirken. Leider sei dies bisher nicht einmal bei Planfeststellungsverfahren durch die Bezirksregierungen die Regel. Der mangelnde Vollzug der seit fast 20 Jahre bestehenden abfallrechtlichen Vorgaben zum vorrangigen Einsatz von Recyclingmate-rial zeige sich nicht nur beim Bauschutt, sondern ebenfalls etwa bei Recyclingkunststoffen und Recyclingpapier aus 100 % Altpapier. Die Bayerische Staatsregierung sei aus Gründen der Klima-, Umwelt-, Landschafts- und Ressourcen-schonung gefordert, auf den umfassend vorrangigen Einsatz von Recyclingmaterialien bei allen nachgeordneten Behörden und Institutio-nen hinzuwirken, damit diese sinnvolle energie-, flächen- und rohstoffschonende Vorgabe wirklich in die Tat umgesetzt werde.
Mit freundlichen Grüssen
i.A.
Johann Meindorfer
Bund Naturschutz
Arbeitskreis Abfall / Ressourcenschonung
Ludwigsplatz 14
94315 Straubing
TEL 09421/2512
FAX 09421/963910