BN-Kreisvorstand an Oberbürgermeister: Eingrünungsflächen bei Freiland-Photovoltaikanlagen zur dauerhaften Aufwertung der Landschaft nutzen
Stadt soll auf Umsetzung der landschaftsplanerischen Ziele von Landschafts- und Regionalplan hinwirken.
Für die Bereiche im „ausgeräumten“ intensiv agrarisch genutzten Gäuboden enthält der Landschaftsplan die Ziele „Erichtung Biotop verbindender Grünstrukturen entlang von Bächen, Gräben und Wegen“ und „Steigerung des Erholungswertes der Landschaft durch Anlage beschattender Baumpflanzungen entlang von Wegen und Gehölzstrukturen an Bächen und Gräben“. Darüber sind im gültigen Regionalplan die Vorgaben „Schaffung ökologischer Ausgleichsflächen in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten, insbesondere südlich der Donau“ enthalten. Bei großflächigen Freiland-Photovoltaikanlagen stark zunimmt, würden sich die dabei jeweils festgesetzten Eingrünungs-Maßnahmen dazu eignen, einen Teil dieser Funktionen dauerhaft zu übernehmen, schreibt der Bund Naturschutz an Oberbürgermeister Markus Pannermayr. Dazu müsste der Bestand zumindest des grössten Teils dieser Eingrünungs-Maßnahmen jedoch dauerhaft über die Betriebsdauer der entsprechenden Photovoltaikanlagen hinaus auch für die Zeit nach deren Rückbau gesichert werden.
Die Zulässigkeit einer Entfernung der Gehölze bei Eintritt der Rückbauverpflichtung für die PVA bedeute aber, dass die Gehölze gerade dann wieder entfernt würden, wenn sie durch ihr höheres Alter und höheren Wuchs einen höheren ökologischen Wert als die Neuanpflanzung hätten. Dies könne zum einen aus arten- und naturschutzfachlicher Sicht nicht hingenommen werden und es wäre auch eine Verschwendung der finanziellen und natürlichen Ressourcen, die für eine nur übergangsweise Bepflanzung aufgewendet werden, ohne dass ein dauerhafter den Lebensraum steigernder Wert erhalten werde. Dies sei noch weniger hinnehmbar, weil eben die jeweils festgesetzten Eingrünungs-Maßnahmen den Erfordernissen des Landschaftsplans sowie des Regionalplanes entsprechen würden, die sonst fast gar nicht zur Umsetzung kämen. Erhebliche Teile der Eingrünungs-Maßnahmen seien als Bestandteil linearer Biotopverbundsysteme mit lokalen Aufweitungen gut geeignet.
„Wir bitten Sie daher“, so der BN an Oberbürgermeister Pannermayr, „den dauerhaften Erhalt der festgesetzten Eingrünungsflächen sowie der darauf vorgesehenen Bepflanzung in größtmöglichem Umfang als Teil eines Biotopverbundes auch durch Flächenerwerb durch die öffentliche Hand sicherzustellen.“ Das könne man aber auch den antragstellenden Betreibern per Vereinbarung auferlegen und die Ausweisung von Sondergebieten für Photovoltaikanlagen abhängig machen, dass diese die entsprechenden Eingrünungsflächen dauerhaft erhalten, auch wenn die Anlagen abgebaut werden. Dann könnten diese letztendlich nach einer zeitlich begrenzten optischen Veränderung zu einer dauerhaften optischen sowie ökologischen Aufwertung der Agrarlandschaft verhelfen. Der Boden unter den Anlagen könne sich vom langjährigen Dünger- und Pestizideintrag erholen und regenerieren, was langfristig der Bodenfruchtbarkeit und der Grundwasserqualität diene.