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Pressemitteilungen 2019

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Auch Bebauung E+3 für Studentenwohnheim reicht nicht zu nötiger Flächenressourcenschonung und zum Schutz von Freiflächen

Im städtischen Umfeld Mitte-Ost ist zur nötigen Flächenressourcenschonung eine stärkere Höhenentwicklung als E+3 nicht nur städtebaulich verträglich und in einer „Universitätsstadt“ Straubing ein Mehr an Urbanität zuträglich. Sondern diese ist auch zum Schutz von Frei- und Grünflächen, zur Schonung des nicht nachwachsenden und nicht vermehrbaren Rohstoffs Flächenressourcen unabdingbar erforderlich.

Höhere Bebauung, höchstmögliche Flächenausnutzung ist nötig, damit zumindest die überbaute Grundfläche in höchstmöglichem Masse ausgenutzt wird, die dann dabei mehr unverbaute Frei- und Grünflächen übriglässt.

E+5 statt E+3 für das Studentenwohnheim würde einen der drei Baukörper bzw. die Bebauung an anderer noch unverbauter Stelle erübrigen.

Der Erhalt der grünen Infrastruktur, also der grünen Freiflächen ist eine der grössten Herausforderungen der Stadtentwicklung. Sie ist unabdingbar für die Lebensqualität und unser Wohlbefinden. Neue Bauvorhaben müssen daher so flächenschonend wie nur möglich geplant und realisiert werden. Um die Inanspruchnahme von Grund und Boden auf das notwendige Maß zu begrenzen, ist die überbaute Grundfläche in bestmöglichem Masse auszunutzen.

Höchstmögliche Flächenausnutzung bei jeglicher Bebauung: Städteplanerisches erstes Gebot.

Eine höchstmögliche Nachverdichtung und Innenentwicklung, die darüber hinaus auch Kosten sowie Umfang der erschliessenden Strassenverkehrsanlagen sowie den Flächenressourcenverbrauch minimiert, ermöglicht und erlaubt auch am ehesten eine energieeffiziente Kraft-Wärme-Kopplung mittels dezentraler Heizkraftwerke mit Nahwärmenetzen.

Das vorgesehene Blockheizkraftwerk (BHKW) müsste im Hinblick auf künftige mögliche weitere verdichtete Bebauung auf Erweiterbarkeit zu einem Nahwärmenetz ausgerichtet und vorbereitet werden. Der Bereich an der Heerstrasse müsste und könnte wie das Persiluhr-Areal zum Nucleus eines zukunftsfähigen Nahwärmenetzes mit energieeffizienter Kraft-Wärme-Kopplung wer­den, das eine weitere Ausdehnung auf benachbarte Grundstücke mit künftiger verdichteter Bebauung unter Einbindung bestehender BHKWs im näheren Umfeld erlaubt.

Energieeffizienteste Energieversorgung: klimaschützerisches erstes Gebot.