Vollzug BayNatSchG u. Verordnung LSG Bayerischer Wald- Verkleinerung LSG im Bereich Gde. Haibach
Der Verkleinerung des LSG kann zugestimmt werden, wenn
1. dem auch von der zuständigen Naturschutzbehörde zugestimmt wird
und
2. ein flächenmässiger Ausgleich in Form des LSG an anderer geeigneter Stelle erfolgt
sowie
3. den im Bauleitplanungsverfahren gegenüber der Gemeinde Konzell noch folgenden Anforderungen zur Minimierung ökologischer Beeinträchtigungen durch die geplante Bebauung Rechnung getragen wird:
Mit freundlichen Grüssen
Johann Meindorfer
Stellv. Kreisvorsitzender