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Pressemitteilungen 2019

BN nimmt Stellung ...

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Vollzug BayNatSchG u. Verordnung LSG Bayerischer Wald- Verkleinerung LSG im Bereich Gde. Haibach

Der  Verkleinerung des LSG kann zugestimmt werden, wenn

1.      dem auch von der zuständigen Naturschutzbehörde zugestimmt wird

und

2.      ein flächenmässiger Ausgleich in Form des LSG an anderer geeigneter Stelle erfolgt

sowie

3.      den im Bauleitplanungsverfahren gegenüber der Gemeinde Konzell noch folgenden Anforderungen zur Minimierung ökologischer Beeinträchtigungen durch die geplante Bebauung Rechnung getragen wird:

Mit freundlichen Grüssen

Johann Meindorfer

Stellv. Kreisvorsitzender