WA Niedermotzing-West, Deckblatt Nr.1
Der Reduzierung der öffentlichen Grünfläche einerseits mit Ausweitung der überbaubaren Fläche andererseits kann nur zugestimmt werden, wenn an anderer Stelle eine entsprechende Erweiterung von öffentlichen Grünflächen oder eine ähnliche geeignete Kompensation erfolgt, da mit der Ausweitung eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme und Versiegelung zulässig würde.
Mit Pflanzung und dauerhaftem Erhalt von 3 großkronigen Laubbäumen auf geeignetem öffentlichem Grund als Kompensation bestünde Einverständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Meindorfer
Stellv. Kreisvorsitzender