Bebauungs- und Grünordnungsplan Erstaufforstungsregelung Bei Hitzenberg
Flächennutzungs- / Landschaftsplan Deckblatt Nr. 6
Gegen das Vorhaben / die Planung werden keine Einwendungen erhoben, wenn
1. das Einverständnis der Unteren Naturschutzbehörde besteht
2. der Einsatz von Pestiziden und Mineraldünger zum Schutz von Boden und Grundwasser verbindlich ausgeschlossen wird. Dies ist auch als Ausgleichserfordernis zum Schutz des Schutzgutes Wasser und des Schutzgutes Boden anzusehen, um diese vor vermeidbaren Kontaminationen zu schützen. Die Festsetzung ist geboten entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB; Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser.
Mit freundlichen Grüssen
Johann Meindorfer
Stellv. Kreisvorsitzender