Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Segeln, Surfen, Campen Liebl-See-Nord
Flächennutzungs- / Landschaftsplan Deckblatt Nr. 5
Gegen das Vorhaben / die Planung werden keine Einwendungen erhoben, wenn
das Einverständnis der Unteren Naturschutzbehörde insbesondere hinsichtlich der Eingriffsbilanzierung und –kompensation besteht
und
allen planerischen und rechtlichen Erfordernissen und Möglichkeiten zur Vermeidung und zur Minimierung von Eingriffen und ökologisch nachteiligen Wirkungen im Bebauungsplan Rechnung getragen wird, insbesondere vollinhaltlich den im Folgenden in den Entwurfs-Unterlagen genannten „Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich von Beeinträchtigungen“:
- Erhalt des Gehölzbestandes im geplanten Sondergebiet, fachgerechte Pflege des Eichenbestandes (v.a. bei Schnittmaßnahmen)
- Eingriff für eine eventuelle Parkplatzerweiterung so gering wie möglich halten, für Erweiterung die Neophyten-Fläche nutzen, markante Weide und Totholzbiotop an der Südostecke des vorhandenen Parkplatzes unbedingt erhalten (d.h. keine Erweiterung des Parkplatzes nach Süden, sondern nach Westen)
- Befestigte Flächen so gering wie möglich halten
- Einfriedungen durchlässig für Kleintiere gestalten (keine Streifenfundamente, keine Sockel)
- Möglichst wenig Beleuchtung, Verwendung insektenschonender Leuchtkörper im Außenbereich (Gelblicht, LED)
- Verwendung standortgerechter Gehölzarten bei Neupflanzungen
- Wasserdurchlässige Beläge für Wege und Stellplätze (im GOP Naherholungsgebiet wassergebundene Wegedecken bzw. Schotterrasen für Stellplätze festgesetzt)
- Boden- und Stoffeinträge in den See beim Baubetrieb vermeiden
- Begrenzung der Bodenversiegelung durch Verwendung wasserdurchlässiger Beläge
- Anfallendes Schmutzwasser ist ordnungsgemäß zu beseitigen
- Erhalt der wertvollen Gehölzbestände
- Eingrünung und Abschirmung der Lagerflächen und der Liegewiese zum Erschließungsweg durch eine freiwachsende Hecke
- Eingrünung der Parkplatzfläche nach Osten durch eine freiwachsende Hecke mit Einzelbäumen, Durchgrünung der Parkplatzfläche mit Einzelbäumen
- Verwendung standortgerechter Gehölzarten bei Neupflanzungen
Verfahren:
Wir bitten um Berücksichtigung dieser Einwendungen / Anregungen und um Übersendung der Beschlussbuchauszüge/-protokolle.
Mit freundlichen Grüssen
Johann Meindorfer
Stellv. Kreisvorsitzender
Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Segeln, Surfen, Campen Liebl-See-Nord
Flächennutzungs- / Landschaftsplan Deckblatt Nr. 5
Gegen das Vorhaben / die Planung werden keine Einwendungen erhoben, wenn
das Einverständnis der Unteren Naturschutzbehörde insbesondere hinsichtlich der Eingriffsbilanzierung und –kompensation besteht
und
allen planerischen und rechtlichen Erfordernissen und Möglichkeiten zur Vermeidung und zur Minimierung von Eingriffen und ökologisch nachteiligen Wirkungen im Bebauungsplan Rechnung getragen wird, insbesondere vollinhaltlich den im Folgenden in den Entwurfs-Unterlagen genannten „Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich von Beeinträchtigungen“:
- Erhalt des Gehölzbestandes im geplanten Sondergebiet, fachgerechte Pflege des Eichenbestandes
(v.a. bei Schnittmaßnahmen)
- Eingriff für eine eventuelle Parkplatzerweiterung so gering wie möglich halten, für Erweiterung
die Neophyten-Fläche nutzen, markante Weide und Totholzbiotop an der Südostecke des
vorhandenen Parkplatzes unbedingt erhalten (d.h. keine Erweiterung des Parkplatzes nach
Süden, sondern nach Westen)
- Befestigte Flächen so gering wie möglich halten
- Einfriedungen durchlässig für Kleintiere gestalten (keine Streifenfundamente, keine Sockel)
- Möglichst wenig Beleuchtung, Verwendung insektenschonender Leuchtkörper im Außenbereich
(Gelblicht, LED)
- Verwendung standortgerechter Gehölzarten bei Neupflanzungen
- Wasserdurchlässige Beläge für Wege und Stellplätze (im GOP Naherholungsgebiet wassergebundene
Wegedecken bzw. Schotterrasen für Stellplätze festgesetzt)
- Boden- und Stoffeinträge in den See beim Baubetrieb vermeiden
- Begrenzung der Bodenversiegelung durch Verwendung wasserdurchlässiger Beläge
- Anfallendes Schmutzwasser ist ordnungsgemäß zu beseitigen
- Erhalt der wertvollen Gehölzbestände
- Eingrünung und Abschirmung der Lagerflächen und der Liegewiese zum Erschließungsweg
durch eine freiwachsende Hecke
- Eingrünung der Parkplatzfläche nach Osten durch eine freiwachsende Hecke mit Einzelbäumen,
Durchgrünung der Parkplatzfläche mit Einzelbäumen
- Verwendung standortgerechter Gehölzarten bei Neupflanzungen
Verfahren:
Wir bitten um Berücksichtigung dieser Einwendungen / Anregungen und um Übersendung der Beschlussbuchauszüge/-protokolle.
Mit freundlichen Grüssen
Johann Meindorfer
Stellv. Kreisvorsitzender