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Pressemitteilungen 2019

BN nimmt Stellung ...

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Dorferneuerung Wiesenfelden - Erschliessung Schloss

1.       Die Massnahme mit der damit verbundenen Aufwertung des Gebietes wird grundsätzlich begrüsst, es sollten aber folgende Anforderungen berücksichtigt werden:

2.       Zwischen je 5 Stellplätzen bzw. je 5 Stellplätze soll zur ausreichenden Parkplatzdurchgrünung die Pflanzung eines standortgerechten und heimischen großkronigen Laubbaumes zusätzlich zur Randeingrünung erfolgen.

3.       Statt Asphalt-Vollversiegelung soll eine versickerungsfähige Gestaltung auch der Verkehrsflächen im Bereich des Wendeplatzes und der dortigen Parkplatzzufahrten erfolgen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a und e BauGB; Auswirkungen auf Wasser, sachgerechter Umgang mit Abwässern).

4.       Die Verwendung von aufbereitetem und gereinigtem Bauschutt-Granulat anstelle von Kies oder Schotter beim Unterbau von Strassen, Wegen und Stellplätzen soll bei Ausschreibung und Vergabeverbindlich vorgegeben werden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 2 Abs. 2 BayAbfAlG in Verbindung mit den Umweltrichtlinien öffentliches Auftragswesen. 

5.       An Einmündungen / Kreuzungen sollen die Bordsteine der Gehwege behindertengerecht werden, damit sie insbesondere auch von Rollstuhlfahrern möglichst selbstständig befahren werden können.

Mit freundlichen Grüssen

Johann Meindorfer

Stellv. Kreisvorsitzender