Dorferneuerung Wiesenfelden - Erschliessung Schloss
1. Die Massnahme mit der damit verbundenen Aufwertung des Gebietes wird grundsätzlich begrüsst, es sollten aber folgende Anforderungen berücksichtigt werden:
2. Zwischen je 5 Stellplätzen bzw. je 5 Stellplätze soll zur ausreichenden Parkplatzdurchgrünung die Pflanzung eines standortgerechten und heimischen großkronigen Laubbaumes zusätzlich zur Randeingrünung erfolgen.
3. Statt Asphalt-Vollversiegelung soll eine versickerungsfähige Gestaltung auch der Verkehrsflächen im Bereich des Wendeplatzes und der dortigen Parkplatzzufahrten erfolgen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a und e BauGB; Auswirkungen auf Wasser, sachgerechter Umgang mit Abwässern).
4. Die Verwendung von aufbereitetem und gereinigtem Bauschutt-Granulat anstelle von Kies oder Schotter beim Unterbau von Strassen, Wegen und Stellplätzen soll bei Ausschreibung und Vergabeverbindlich vorgegeben werden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 2 Abs. 2 BayAbfAlG in Verbindung mit den Umweltrichtlinien öffentliches Auftragswesen.
5. An Einmündungen / Kreuzungen sollen die Bordsteine der Gehwege behindertengerecht werden, damit sie insbesondere auch von Rollstuhlfahrern möglichst selbstständig befahren werden können.
Mit freundlichen Grüssen
Johann Meindorfer
Stellv. Kreisvorsitzender