Bebauungs- und Grünordnungsplan GE/GI/Breitfeld
Flächennutzungs- / Landschaftsplan Deckblatt Nr.2
1. Mit der Änderung kann nur Einverständnis bestehen,
wenn
das Einverständnis der Unteren Naturschutzbehörde besteht und nach deren Beurteilung den rechtlichen und ökologischen Erfordernissen auch nach der Aufhebung vollumfänglich Rechnung getragen wird
und
sichergestellt wird, dass nach der Aufhebung keine Verschlechterung der Ein- und Durchgrünung des Gebietes eintretenkann. Hierzu ist sicherzustellen, dass die in westliche Richtung zu „verlegende Grünfläche flächenmässig, funktional und qualitativ ihren bisherigen Umfang beibehält.
Mit freundlichen Grüssen
Johann Meindorfer
Stellv. Kreisvorsitzender