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Pressemitteilungen 2019

BN nimmt Stellung ...

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GOP Naherholungsgebiet Parkstetten-Steinach-Kirchroth DBL 12 Flächennutzungs-/ Landschaftsplan Deckblatt 2

 

A. Flächeninanspruchnahme /  Flächenressourcenschonung / Raumordnung

 

a) Für die Aufnahme des Hinweises zur Ressourcenschonung durch Prüfung der Verwendung von aufbereitetem und gereinigtem Bauschutt-Recyclat aus dem Bauschuttrecycling danken wir.

b) Die Erreichung dieses Ziels ist aber entsprechend Art. 2 Abs. 2 BayAbfAlG in Verbindung mit den Umweltrichtlinien öffentliches Auftragswesen durch konkrete Massnahmen der öffentlichen Hand, also auch der Gemeinde Parkstetten sicherzustellen, die bei Ausschreibung und Vergabe von gemeindlichen Wege- oder Strassenbauvorhaben den vorrangigen Einsatz von aufbereitetem und gereinigtem Bauschutt-Recyclat aus dem Bauschuttrecycling tatsächlich sicherzustellen. Möglich wäre dazu eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung, siehe auch Punkt C.

B. Grünordnung / Vermeidung und Ausgleich von Eingriffen / naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Erforderlich ist, die Nachfolgenutzung für die Gesamtfläche nach Naturschutzzielen festzulegen, wie in der Fassung des GR-Beschlusses vom 11.07.07 erfolgt. Die fischereiliche Nachfolgenutzung läuft dem zuwider und soll wieder gestrichen werden.

 

C. Ressourcenschonung / Abfallwirtschaft:

Die Verwendung von aufbereitetem und gereinigtem Bauschutt-Granulat anstelle von Kies oder Schotter bei gemeindlichen Bauvorhaben wie Unterbau bzw. Unterbauverstärkung von Strassen, Wegen und Stellplätzen soll verbindlich vorgegeben werden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 2 Abs. 2 BayAbfAlG in Verbindung mit den Umweltrichtlinien öffentliches Auftragswesen.  Die Regierung von Niederbayern hat die kommunale Ebene auf diese Verpflichtung wiederholt, u.a. mit Schreiben vom 08.05.03 - Az. 430-4343-4 - hingewiesen. Auch nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe e BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen der sachgerechte Umgang mit Abfällen zu berücksichtigen.

E. Verfahren:

Wir bitten um Berücksichtigung dieser / Anregungen und um Übersendung der Beschlussprotokolle.