Beckenweiher
Der Befreiung wird wegen des innerörtlichen Charakters des Beckenweihers mit diversen Erholungsfunktionen und den dazu bereits vorhandenen Einrichtungen sowie wegen der Zweckbestimmung zur Umweltbildung zugestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Meindorfer
Stellv. Kreisvorsitzender