Bebauungs- und Grünordnungsplan Haaderer Strasse
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die übersandten Unterlagen danken wir und nehmen im Namen unseres Landesverbandes Stellung:
1. Mit dem Vorhaben / der Planung besteht Einverständnis; sie wird als erforderlich und sachgerecht begrüsst und soll vollinhaltlich umgesetzt werden.
2. Der Hinweis auf die Verwendung von aufbereitetem und gereinigtem Bauschutt-Granulat anstelle von Kies oder Schotter beim Unterbau von Strassen, Wegen und Stellplätzen wird als erforderlich und sachgerecht begrüsst.Die Verwendung von aufbereitetem und gereinigtem Bauschutt-Granulat anstelle von Kies oder Schotter beim Unterbau von Strassen, Wegen und Stellplätzen soll bei Ausschreibung und Vergabe verbindlich vorgegeben werden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 2 Abs. 2 BayAbfAlG in Verbindung mit den Umweltrichtlinien öffentliches Auftragswesen.
Die Regierung von Niederbayern hat die kommunale Ebene auf diese Verpflichtung wiederholt, u.a. mit Schreiben vom 08.05.03 - Az. 430-4343-4 - hingewiesen. Auch nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe e BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen der sachgerechte Umgang mit Abfällen zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Meindorfer
Stellv. Kreisvorsitzender