Bebauungs- und Grünordnungsplan BBPl/GOPl WA Scheibelsgrub-Hochfeld Deckblatt Nr. 5
Gegen das Vorhaben / die Planung werden keine Einwendungen erhoben, wenn das Einverständnis der Unteren Naturschutzbehörde besteht und nach deren Beurteilung den rechtlichen und ökologischen Ausgleichserfordernissen vollumfänglich Rechnung getragen wird
Mit freundlichen Grüssen
Johann Meindorfer
Stellv. Kreisvorsitzender