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Pressemitteilungen 2019

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Bebauungs- und Grünordnungsplan Sondergebiet "Am goldenen Feldl" Kiesabbau

Flächennutzungs- / Landschaftsplan Deckblatt Nr.12/Nr.4

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Mail vom 9.11.09 hatten wir, nachdem der äusserst klein bedruckten Ausdruck des Bebauungsplanes selbst inclusive der dort enthaltenen textlichen Festsetzungen nicht lesbar war, um Übersendung dieses Planes in grösserem Druck, gerne als Datei und um entsprechende Fristverlängerung für unsere Stellungnahme gebeten, worauf wir bisher keine Antwort erhielten. 

Daher nehmen wir nun unter Vorbehalt im Namen unseres Landesverbandes Stellung:

A. Flächeninanspruchnahme /  Flächenressourcenschonung / Raumordnung

1. Vorrangig vor Abbau und Verbrauch von Primärrohstoffen wie Kies und Sand muss die Verwendung von aufbereitetem und gereinigtem Bauschutt-Granulat bei geeigneten Bau-, insbesondere Tiefbauvorhaben, etwa beim Unterbau von Strassen, Wegen und Stellplätzen sein. Dies sicherzustellen und bei eigenen Bauvorhaben umzusetzen, ist Verpflichtung für alle Stellen der öffentlichen Hand, entsprechend Art. 2 Abs. 2 BayAbfAlG in Verbindung mit den Umweltrichtlinien öffentliches Auftragswesen.  Die Regierung von Niederbayern hat die kommunale Ebene auf diese Verpflichtung wiederholt, u.a. mit Schreiben vom 08.05.03 - Az. 430-4343-4 - hingewiesen. Auch nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe e BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen der sachgerechte Umgang mit Abfällen zu berücksichtigen. Dem soll auch bei allen Tiefbauvorhaben auch die gesamte öffentliche Hand nachkommen. Dies geschieht bei weitem noch nicht im erforderlichen – möglichen – Umfang, sodass auch durch die Negierung der Verpflichtungen der öffentlichen Hand zum rohstoffschonenden Wirtschaften ein zu grosser Verbrauch von Primärrohstoffen (hier: Kies und Sand) ausgelöst wird. Eine – auch für die Privatwirtschaft vorbildliche - durchgängig ressourcenschonende Rohstoffbewirtschaftung der öffentlichen Hand ist  bisher nicht festzustellen, sodass im Falle von Kies und Sand die Möglichkeiten des Einsatzes von aufbereitetem und gereinigtem Bauschutt-Granulat bei geeigneten Bau-, insbesondere Tiefbauvorhaben nicht ausgeschöpft sind. Bevor diese jedoch nicht ausgeschöpft sind, kann weiteren Abbaugebieten nicht zugestimmt werden.

2. Der Verpflichtung zum vorrangigen Einsatz von Bauschutt-Granulat soll auch die Gemeinde Strasskirchen bei den eigenen Tiefbauvorhaben nachkommen, was bisher noch nicht festzustellen ist.

B. Grünordnung / Artenschutz / Bodenschutz / Vermeidung und Ausgleich von Eingriffen / naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

1.      In den übersandten Entwurfsunterlagen fehlen die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP) „Dauerhafte Sicherung und – wo möglich – Wiederherstellung der Naturgüter Boden … Pflanzen- und Tierwelt“, „Sicherung von Lebens- und Teillebensräumen wild lebender Pflanzen und Tiere, Weiterentwicklung zu Biotopverbundsystemen“,   des Regionalplanes „Schaffung ökologischer Ausgleichsflächen in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten, insbesondere südlich der Donau“ und des bestehenden Landschaftsplanes zur Aufwertung des Naturhaushaltes in Bezug auf das gesamte Gemeindegebiet; es wird nur zitiert, dass es sich beim Vorhabensgebiet um ein Vorrang-/Vorbehaltsgebiet für den Kiesabbau handelt. Es sollen in den Unterlagen aber auch die Ziele / Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP)  des Regionalplanes uns des Landschaftsplanes bezogen auf den gesamten Gebiets-/ Landschaftstyp bzw. die betroffene naturräumliche Einheit ausdrücklich benannt werden, aus denen sich die Notwendigkeit der Strukturbereicherung der Agrarlandschaft durch entsprechende Durchgrünung und der Schaffung eines Biotopverbundsystems ergibt.

1.      Mit den Festsetzungen zu grünordnerischen Massnahmen besteht Einverständnis; sie sind als erforderlich und sachgerecht anzusehen und sollen vollinhaltlich umgesetzt werden.

2.      Je 5 Stellplätze soll zur ausreichenden Parkplatzdurchgrünung die Pflanzung eines standortgerechten und heimischen großkronigen Laubbaumes zusätzlich zur Randeingrünung festgesetzt werden.

3.      Zum Einsatz in öffentlichen Grünflächen sollen verbindlich nur standortgerechte autochthone Gehölze aus kontrolliert biologischer Aufzucht kommen. Dies soll bei Ausschreibung und Vergabe ausdrücklich vorgegeben werden. Auf das Merkblatt des BayStMLU und die naturschutzrechtlichen Bestimmungen des § 20 d. Abs. 2 BNatSchG, § 18 Abs. 2 Nr. 5 BayNatSchG sowie den Beschluss des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Bayerischen Landtages vom 20.10.99 wird dazu verwiesen. Die Formulierung der Festsetzung

1.      Auch auf den öffentlichen und privaten Parkplatz- und sonstigen Nutzflächen soll der Einsatz von Pestiziden und Mineraldünger zum Schutz von Boden und Grundwasser bereits im Bebauungsplan verbindlich ausgeschlossen werden. Dies ist auch als Ausgleichserfordernis zum Schutz des Schutzgutes Wasser und des Schutzgutes Boden anzusehen, um diese vor vermeidbaren Kontaminationen zu schützen. Die Festsetzung ist geboten entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB; Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser. Des weiteren vermeidet der verbindliche Ausschluss mögliche spätere Nachbarrechtsstreitigkeiten, die erfahrungsgemäss aus unerwünschtem Einsatz von Pestiziden erwachsen. Die Festsetzung sollte wie  folgt formuliert werden: Auf öffentlichen und privaten Flächen ist der Einsatz von Pestiziden und Mineraldünger zum Schutz von Boden und Grundwasser unzulässig.

2.      Die Verwendung von aufbereitetem und gereinigtem Bauschutt-Granulat anstelle von Kies oder Schotter beim Unterbau von Strassen, Wegen und Stellplätzen soll bei Ausschreibung und Vergabeverbindlich vorgegeben werden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 2 Abs. 2 BayAbfAlG in Verbindung mit den Umweltrichtlinien öffentliches Auftragswesen.  Die Regierung von Niederbayern hat die kommunale Ebene auf diese Verpflichtung wiederholt, u.a. mit Schreiben vom 08.05.03 - Az. 430-4343-4 - hingewiesen. Auch nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe e BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen der sachgerechte Umgang mit Abfällen zu berücksichtigen. Die Festsetzung sollte wie  folgt formuliert werden: Die Verwendung von aufbereitetem und gereinigtem Bauschutt- Granulat anstelle von Kies oder Schotter beim Unterbau von Strassen, Wegen und Stellplätzen ist bei Ausschreibung und Vergabe verbindlich vorzugeben.

E. Verfahren:

1.      Wir bitten um Berücksichtigung dieser Einwendungen / Anregungen und um Übersendung der Beschlussbuchauszüge/-protokolle.

2.      Sofern in der Folge eine Öffentlichkeitsbeteiligung / Auslegung oder eine erneute Beteiligung von Behörden / Trägern öffentlicher Belange erfolgt, wird beantragt, diese Stellungnahme nach § 3 Abs. 2 BauGB mit auszulegen.

3.      Leider wurden für die Entwurfsunterlagen inclusive Anschreiben/Versandtaschen offensichtlich   Umweltbelastende Primärfaserpapiere verwendet. Es wird gebeten, künftig für diese nterlagen entsprechend der Verpflichtung nach § 37 KrW/AbfG und Art. 2 Abs. 2 BayAbfAlG i.V.m. Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen  umfassend umweltverträgliches Recyclingpapier zu verwenden.

Mit freundlichen Grüssen

Johann Meindorfer

Stellv. Kreisvorsitzender

Bebauungs- und Grünordnungsplan Sondergebiet "Am goldenen Feldl" Kiesabbau

Flächennutzungs- / Landschaftsplan Deckblatt Nr.12/Nr.4

A. Flächeninanspruchnahme /  Flächenressourcenschonung / Raumordnung

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B. Grünordnung / Artenschutz / Bodenschutz / Vermeidung und Ausgleich von Eingriffen / naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

1.    1.     In den übersandten Entwurfsunterlagen fehlen die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP) „Dauerhafte Sicherung und – wo möglich – Wiederherstellung der Naturgüter Boden … Pflanzen- und Tierwelt“, „Sicherung von Lebens- und Teillebensräumen wild lebender Pflanzen und Tiere, Weiterentwicklung zu Biotopverbundsystemen“,   des Regionalplanes „Schaffung ökologischer Ausgleichsflächen in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten, insbesondere südlich der Donau“ und des bestehenden Landschaftsplanes zur Aufwertung des Naturhaushaltes in Bezug auf das gesamte Gemeindegebiet; es wird nur zitiert, dass es sich beim Vorhabensgebiet um ein Vorrang-/Vorbehaltsgebiet für den Kiesabbau handelt. Es sollen in den Unterlagen aber auch die Ziele / Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP)  des Regionalplanes uns des Landschaftsplanes bezogen auf den gesamten Gebiets-/ Landschaftstyp bzw. die betroffene naturräumliche Einheit ausdrücklich benannt werden, aus denen sich die Notwendigkeit der Strukturbereicherung der Agrarlandschaft durch entsprechende Durchgrünung und der Schaffung eines Biotopverbundsystems ergibt.´

2.     2.     Dem vom Bayerischen Bauernverband  geforderten Verzicht auf Teile der vorgesehenen Pflanzungen kann keinesfalls zugestimmt werden; die Notwendigkeit der Pflanzungen ergibt sich u.a. aus den unter 1. zitierten Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP) “,   des Regionalplanes und des Landschaftsplanes.

3.      Je 5 Stellplätze soll zur ausreichenden Parkplatzdurchgrünung die Pflanzung eines standortgerechten und heimischen großkronigen Laubbaumes zusätzlich zur Randeingrünung festgesetzt werden. Diese speziell zur Durchgrünung aneinander gereihter Stellplätze, wie sie auch bei Stellplätzen auf gewerblichen Flächen erforderlich ist, erübrigt sich nicht durch die sonstigen Grünordnungsmassnahmen.

E. Verfahren:

1.      Wir bitten um Berücksichtigung dieser Einwendungen / Anregungen und um Übersendung der Beschlussbuchauszüge/-protokolle.

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3.      Leider wurden für die Entwurfsunterlagen inclusive Anschreiben/Versandtaschen offensichtlich   Umweltbelastende Primärfaserpapiere verwendet. Es wird gebeten, künftig für diese nterlagen entsprechend der Verpflichtung nach § 37 KrW/AbfG und Art. 2 Abs. 2 BayAbfAlG i.V.m. Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen  umfassend umweltverträgliches Recyclingpapier zu verwenden.

Mit freundlichen Grüssen

Johann Meindorfer

Stellv. Kreisvorsitzender

 

Bebauungs- und Grünordnungsplan Sondergebiet "Am goldenen Feldl" Kiesabbau

Flächennutzungs- / Landschaftsplan Deckblatt Nr.12/Nr.4

B. Grünordnung / Artenschutz /  naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

1.      In den übersandten Entwurfsunterlagen fehlen die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP) „Dauerhafte Sicherung und – wo möglich – Wiederherstellung der Naturgüter Boden … Pflanzen- und Tierwelt“, „Sicherung von Lebens- und Teillebensräumen wild lebender Pflanzen und Tiere, Weiterentwicklung zu Biotopverbundsystemen“,   des Regionalplanes „Schaffung ökologischer Ausgleichsflächen in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten, insbesondere südlich der Donau“ und des bestehenden Landschaftsplanes zur Aufwertung des Naturhaushaltes in Bezug auf das gesamte Gemeindegebiet; es wird nur zitiert, dass es sich beim Vorhabensgebiet um ein Vorrang-/Vorbehaltsgebiet für den Kiesabbau handelt. Es sollen in den Unterlagen aber auch die Ziele / Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP)  des Regionalplanes uns des Landschaftsplanes bezogen auf den gesamten Gebiets-/ Landschaftstyp bzw. die betroffene naturräumliche Einheit ausdrücklich benannt werden, aus denen sich die Notwendigkeit der Strukturbereicherung der Agrarlandschaft durch entsprechende Durchgrünung und der Schaffung eines Biotopverbundsystems ergibt.

2.      Dem vom Bayerischen Bauernverband  geforderten Verzicht auf Teile der vorgesehenen Pflanzungen kann keinesfalls zugestimmt werden; die Notwendigkeit der Pflanzungen ergibt sich u.a. aus den unter 1. zitierten Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP) “,   des Regionalplanes und des Landschaftsplanes.

3.      Je 5 Stellplätze soll zur ausreichenden Parkplatzdurchgrünung die Pflanzung eines standortgerechten und heimischen großkronigen Laubbaumes zusätzlich zur Randeingrünung auch textlich verbindlich festgesetzt werden. Diese speziell zur Durchgrünung aneinander gereihter Stellplätze, wie sie auch bei Stellplätzen auf gewerblichen Flächen erforderlich ist, erübrigt sich nicht durch die sonstigen Grünordnungsmassnahmen.

E. Verfahren:

1.      Wir bitten um Berücksichtigung dieser Einwendungen / Anregungen und um Übersendung der Beschlussbuchauszüge/-protokolle.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Meindorfer

Stellv. Kreisvorsitzender