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Pressemitteilungen 2019

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Bebauungs- und Grünordnungsplan GE Oberwinkling - Flächennutzungs- / Landschaftsplan Deckblatt Nr. 1

A. Flächeninanspruchnahme /  Flächenressourcenschonung / Raumordnung

1.        Mit Grund und Boden soll laut § 1a Abs. 2 BauGB sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind ...Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Auch entsprechend dem Schreiben des Bayerischen Staatsministers des Innern vom 28.10.02, Gz IIB5-4621.0-004/02 soll „die Versiegelung von Freiflächen möglichst gering gehalten werden. ... Bodenversiegelungen sind ... auf das notwendige Maß zu begrenzen.“ Demnach sind auch „die planerischen Mittel, durch die die zusätzliche Bodenversiegelung aus das notwendige Maß begrenzt wird, darzulegen“. Auch entsprechend der Zielvorgabe des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP) ist  zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung eine „möglichst geringe Versiegelung von Freiflächen“ sicherzustellen. Parkplätze für Personal sollen zur Vermeidung eines nicht vertretbaren Flächenverbrauchs entweder als Tiefgarage unter den oder als Parkdecks (am besten über den Gewerbegebäuden)  vorgegeben und angeordnet werden.

Die Ausweisung und ebenerdige Anlage von zusätzlichen ca. 300 Parkplätzen inclusive der Zufahrten und Fahrstrassen wäre mit einem enormen und nicht vertretbaren Flächenverbrauch verbunden, der den rechtlichen  Vorgaben diametral widerspricht, und muss daher abgelehnt werden.

B. Verfahren:

1.        Wir bitten um Berücksichtigung dieser Einwendungen / Anregungen und um Übersendung der Beschlussbuchauszüge/-protokolle.

2.        Leider wurden für die Entwurfsunterlagen inclusive Anschreiben/Versandtaschen offensichtlich umweltbelastende Primärfaserpapiere verwendet. Es wird gebeten, künftig für diese Unterlagen entsprechend der Verpflichtung nach § 37 KrW/AbfG und Art. 2 Abs. 2 BayAbfAlG i.V.m. Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen umfassend umweltverträgliches Recyclingpapier aus 100 % Altpapier zu verwenden.

Mit freundlichen Grüssen

Johann Meindorfer

Stellv. Kreisvorsitzender