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Pressemitteilungen 2019

BN nimmt Stellung ...

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Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik-Anlage Maierhof Flächennutzungs-/ Landschaftsplan Deckblatt Nr.16

 

Gegen das Vorhaben / die Planung werden keine Einwendungen erhoben, wenn

 

1.      das Einverständnis der Unteren Naturschutzbehörde besteht

2.      die im Entwurf planlich dargestellten bzw. festgesetzten Eingrünungsmassnahmen sichergestellt werden

3.      den Ausgleichserfordernissen aus dem früheren Lehmabbau vollumfänglich Rechnung getragen wird

4.      der dauerhafte Erhalt der vorgesehenen Gehölzpflanzungen – auch nach einem eventuellen Abbau der Photovoltaikanlagen - verbindlich festgesetzt und sichergestellt wird.