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Pressemitteilungen 2019

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Stadtgebietumfassendes Konzept für Schutz, Erhalt und Neuanlage von Grünflächen - Grüner Ring

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat,
sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung,


wir dürfen hiermit Bezug nehmen auf die Diskussion über zu fällende geschützte Bäume in der Sitzung von Umweltausschuss und Naturschutzbeirat im September 2016 und die Diskussion über Abholzungen auf privaten wie öffentlichen Grundstücken sowie die nicht gerade üppig vorhandenen öffentlichen Grünflächen im wohnungsnahen Stadtgebiet.
Daher beantragen wir – auch zur Umsetzung der Ziele des gültigen Landschaftsplans - die Erstellung eines das gesamte Stadtgebiet umfassenden Konzeptes zum langfristigen Schutz, Erhalt und Neuanlage von Grünflächen.
Dieses soll ausdrücklich auch ein auf mindestens 20 Jahre angelegtes Entwicklung-, Bewirtschaftungs-und Finanzierungskonzept für das im gültigen Flächennutzungs- / Landschaftsplan enthaltene Vorhaben eines Grünen Ringes um das Stadtgebiet enthalten.
Dazu sollen Flächen, die als mögliche Bestandteile des Grünen Ringes geeignet wären, ermittelt, beschrieben, bewertet und auf die Möglichkeit ihres Erwerbs hin überprüft werden, soweit sie sich nicht ohnehin schon in Eigentum oder Besitz der Stadt befinden.
Vorrangig einbezogen werden sollten dabei auch Flächen, die sich in Eigentum oder Besitz anderer Institutionen der öffentlichen Hand befinden inclusive des vorhandenen geeigneten Strassenbegleitgrüns.
Exemplarisch könnten als vorhandene Trittsteine / Elemente u.a. folgende Grünflächen im Teilverlauf von Südring und B 8 einbezogen und miteinander vernetzt werden, weitergehend im Osten über das Eglseer Moos bis zur Donau, im Westen bis Lerchenhaid / Fuchsenberg:

In eine als Biotopverbund zu entwickelnde Grünstruktur einbezogen werden sollten dabei auch Flächen, die als Eingrünungs- bzw. Ausgleichsflächen für Photovoltaikanlagen angelegt wurden und deren dauerhafter Erhalt sonst nach einem Abbau der Photovoltaikanlagen nicht gewährleistet wäre. Dies könnte aus arten- und naturschutzfachlicher Sicht ohnehin nicht hingenommen werden und würde eine Verschwendung der finanziellen und natürlichen Ressourcen darstellen, die für eine nur temporär-übergangsweise Bepflanzung aufgewendet werden, ohne dass ein – für den Lebensraum steigender - Wert erhalten wird. Hierzu wäre also ohnehin ein zielgerichtetes Tätigwerden der Stadt nötig, um den Verlust dieser bis dahin erst richtig ökologisch wertvoll gewordenen Gehölzpflanzungen / Grünstrukturen verhindern zu können.
Nur durch den dauerhaft über die Betriebsdauer der Anlage hinausgehenden Erhalt dieser Pflanzungen können die auf dauerhafte Entwicklung und nicht nur vorübergehende Effekte angelegten Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP), des Regionalplanes und des Landschaftsplanes / der Landschaftsplanung erreicht und sichergestellt werden, speziell die Vorgaben


a) des Landesentwicklungsprogramms (LEP) „Dauerhafte Sicherung und – wo möglich – Wiederherstellung der Naturgüter Boden … Pflanzen- und Tierwelt“, „Sicherung von Lebens- und Teillebensräumen wildlebender Pflanzen und Tiere, Weiterentwicklung zu Biotopverbundsystemen“,
und


b) des Regionalplanes „Schaffung ökologischer Ausgleichsflächen in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten, insbesondere südlich der Donau“, „Bewahrung der natürlichen Faktoren Luft, Boden, Wasser, Tier- und Pflanzenwelt vor schädlichen Einflüssen und Belastungen“
und


c) der Landschaftsplanung zur Aufwertung des Gebietes „ökologische Belebung der strukturarmen Agrarlandschaft durch Anlage von Feldrainen, Randstreifen, Hecken, Baumreihen, Feldgehölzen und Brachflächen (Aufbau eines Biotopverbundsystems)
Die Sicherstellung deren dauerhaften Erhalts sollte dabei durch Erwerb oder durch langfristige Pacht mit Sicherung eines Vorkaufsrechtes für die der Stadt erfolgen.
Bestandteile des stadtgebietsumfassenden Konzepts sollen auch diagonale lineare Grünzüge vom Grünen Ring zu im Stadtgebiet weiter innenliegenden Grünflächen, Parks und Grünanlagen sein.
Zur Finanzierung des Flächenerwerbs und deren dauerhaften Erhalts sollte neben der Akquise öffentlicher Fördergelder bzw. staatlichen Bezuschussung auch der Einsatz von Mitteln der Bürgerstiftung geprüft werden.


Für eine positive Rückäußerung danken wir schon jetzt.


Mit freundlichen Grüßen


Andreas Molz               Johann Meindorfer      Karin Meindorfer
1. Kreisvorsitzender    2. Kreisvorsitzender    Sprecherin des Naturschutzbeirats