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Pressemitteilungen 2019

BN nimmt Stellung ...

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Initiative zur Vervierfachung der Photovoltaik- Kapazitäten und zum dauerhaften Erhalt von Eingrünungsflächen bei Freiland-Photovoltaikanlagen

 

  • Ausnutzung aller geeigneten Dachflächen für Solarenergie- und Stromgewinnung durch Solar- bzw. Photovoltaikanlagen


  • Ausweitung von Flächen für Freiland-Photovoltaikanlagen


  • Dauerhafter Erhalt von Eingrünungsflächen bei Freiland-Photovoltaikanlagen zur Umsetzung der Ziele der Landschaftsplanung in „ausgeräumten“ intensiv agrarisch genutzten Räumen wie dem Gäuboden, auch als Beitrag zum Stoppen des Insektenschwundes



Sehr geehrter Herr stellvertretender Ministerpräsident Aiwanger,

Sehr geehrter Herr Staatsminister Glauber,

sehr geehrte Damen und Herren,


der durch die Risiken der Atomenergie gebotene Ausstieg aus dieser Hochrisikotechnologie sowie der aus den bekannten Gründen des Umwelt- Klima- und Gesundheitsschutzes gebotene Ausstieg aus Kohlekraft erfordern neben massiven Anstrengungen zum Sparen und effizienten Einsatz von Energie auch den weiteren Ausbau von Photovoltaikanlagen, auch als Freiland-Photovoltaikanlagen.


Noch vorrangig davor, mindestens jedoch gleichrangig / parallel dazu müssen zum Erreichen der Klimaschutzziele die dafür geeigneten Dachflächen von Gebäuden umfassend zur Solarenergie- und Stromgewinnung durch Solar- bzw. Photovoltaikanlagen genutzt werden.


Der Staat und die gesamte öffentliche Hand. stehen in Erfüllung ihrer Vorbildfunktion hierbei generell in besonderer Verantwortung und haben diesen Erfordernissen zu allervorderst Rechnung zu tragen bzw. durch proaktives zielgerichtetes Tätigwerden und Handeln zu entsprechen.


Wir bitten Sie, dies Ihrerseits mit einer Initiative zur umfassenden Ausnutzung aller geeigneten Dachflächen von Gebäuden in Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand, von Institutionen und Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand sowie Ihrer Aufsicht unterstehenden bzw. von ihr verwalteten Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Solarenergie- und Stromgewinnung durch Solar- bzw. Photovoltaikanlagen in die Wege zu leiten und dabei alle brachliegenden Potenziale auszuschöpfen


Gerade der seitens vieler politischen Akteure gewollte Ausbau der Elektromobilität im motorisierten Individualverkehr kann nur als sinnvolle und energieeffiziente Alternative zu den herkömmlichen Verbrennungsmotoren angesehen werden, wenn sie auf der zusätzlichen Erzeugung von umweltverträglichen erneuerbaren Energien aufbaut und eine energieeffiziente Fahrzeugtechnik in Leichtbauweise nutzt. Und wenn sie in ländlichen Gebieten die Erschliessung mit dem öffentlichen Nahverkehr regional ergänzt und Mobilitätsbedürfnisse abdeckt, die durch die Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fuss-, Rad- und öffentlicher Nahverkehr) nicht befriedigt werden können.


Also bedingt ein Ausbau der Elektromobilität einen parallelen in mindestens gleich hohem Umfang sowie in mindestens gleich hoher Geschwindigkeit erfolgenden Ausbau der Stromgewinnung durch Photovoltaikanlagen, wie der Strombedarf für Elektroautos zunimmt.


Nachdem der Anteil erneuerbarer Energien daneben in allen anderen Sektoren zum Erreichen der Klimaschutzziele massiv gesteigert werden muss – ohne dass dabei die Schutzziele zum Erhalt der natürlichen Biodiversität inclusive des Bodens, des Grundwassers und des Trinkwassers in Gefahr gebracht werden -, kann dies in vertretbarer Weise nur durch einen massiven Ausbau der Stromgewinnung durch Photovoltaikanlagen erfolgen, die - insbesondere als Dachflächenanlagen - die Vorteile und Vorzüge von hoher Ausbeute im Verhältnis Input- Output in Sachen Energieeffizienz, auch bezogen auf ihren Herstellungsaufwand mit höchstmöglicher Flächenressourcenschonung auf sich vereinen.


Unter Berücksichtigung der auf intensiv landwirtschaftlich zur konventionellen Nahrungs- oder Agrartreibstoff-Produktion genutzten Ackerflächen gegebenen und weiter zu befürchtenden Einträge von Chemikalien (Pestizide, Dünger) in Boden und Grundwasser sowie der gegenüber dem Anbau von Monokulturen für die Agrartreibstoffproduktion durch deren hohen energetischen Input in Form von Mineraldünger, Pestiziden, Treibstoff- und Verarbeitungsenergieeinsatz weitaus besseren Energieausbeute/-effizienz von Photovoltaikanlagen und deren rückstandslosen Rückbaubarkeit können und sollen natürlich ebenso weiter zu forcierende Freiland-Photovoltaikanlagen dazu dienen. Diese gilt es im Fall der Realisierungsabsicht auf bisher intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen von hinderlichen Restriktionen wie (Höchst-) Abstandsregelungen von linearen Verkehrswegen auszunehmen.


Schliesslich vermeiden sie auch die Kollateralschäden an Lebens- und Naturräumen mit ihrer Biodiversität, in Boden, Grundwasser und Trinkwasser, die der Energieerzeugung aus „nachwachsenden“ Rohstoffen im konventionellen Intensivanbau anhaften und die zu immer – auch aus energetischer Sicht - aufwändigerer Trinkwasseraufbereitung mit ohnehin schon weit verbreitetem Anzapfen und Beimischung von bisher noch unberührtem Tiefenwasser führt, das man als „eiserne Reserve für besondere Not-und Krisensituationen“ besonders vor direkten Schädigungen und jeglichen schädlichen Einflüssen zu bewahren und zu schützen hätte.


Daher bitten wir Sie, die Einschränkungen der Nutzung von bisherigen Ackerflächen zu revidieren und mit dem Bau neuer Anlagen weitere Ziele der Landschaftsplanung, die Durchgrünung der Agrarlandschaft und den Schutz des Grundwassers mit umzusetzen, die zwar in vielen gemeindlichen Landschaftsplänen enthalten sind, aber nicht oder nur umgesetzt würden, um einen Ausgleichsbedarf bei Eingriffen im Rahmen von Bauleitplanungsverfahren abzudecken.


Dabei ist aus energiepolitischer und landwirtschaftlicher Sicht die weitaus bessere und anerkanntermassen höhere Energieausbeute/-effizienz der Photovoltaik-Freilandnutzung gegenüber der bei intensiv landwirtschaftlicher „Bio“gas- oder „Bio“treibstoff-Produktion möglichen Energieausbeute/-effizienz aus den Ackerflächen zu berücksichtigen. Noch dazu wären bei intensiv landwirtschaftlicher Biotreibstoff-Produktion weitere dauerhafte Einträge von Chemikalien (Pestizide, Dünger) in Boden und Grundwasser zu befürchten, die bei Photovoltaik-Nutzung entfallen, sodass diese zur einer Phase der Regeneration von Boden und Grundwasser wie auch der Artenvielfalt führen würde.


Der weitere Ausbau von Photovoltaikanlagen statt „Bio“gas- oder „Bio“treibstoff-Produktion würde somit auch die gebotene Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtlinie erleichtern


Der nötige Neustart bei der Energiewende muss eine Vervierfachung der Photovoltaikkapazitäten bedeuten, hierbei muss das grosse Potential auf nicht genutzten Dächern gehoben werden. Die Wende hin zu 100% umweltverträglichen erneuerbaren Energien ist dringend notwendig, um die schlimmsten Folgen der Klimakrise abzuwenden.


Es darf bei der Energiewende allgemein auch nicht mit dem blossen Austauschen eines Energieträgers gegen einen anderen sein Bewenden haben, zumal die fossilen Energieträger Kohle, Erdöl und Erdgas als Klimakiller bekannt sind. Zudem ist der Anbau nachwachsender Rohstoffe in Form der agrarindustriellen Intensivlandwirtschaft mit Schadstofffreisetzung in Form von massivem Pestizid- und Industriedüngereinsatz mit der Folge von Grund- zu Trinkwasserverschmutzung keine Alternative zum Energiesparen und zur deutlichen Erhöhung der Energieeffizienz.


Wegen der weitaus besseren positiveren Energiebilanz von (auch Freiland-) Photovoltaikanlagen gegenüber der Agrosprit- oder Agrogas -Produktion aus nachwachsenden Rohstoffen aus der agrarindustriellen Intensivlandwirtschaft stellt die Ausweisung und Ausweitung von Flächen als Sondergebiete für Freiland-Photovoltaikanlagen einen höchst bedeutsamen, ja viel bedeutsameren Beitrag zu einer ökologisch nachhaltigen Energiewende dar als der grossflächige „NAWARO“- Anbau, zumal letzterer mit dem Makel der massiven Trinkwasserschäden als Nebenprodukt der nachwachsenden Rohstoffe aus der agrarindustriellen Intensivlandwirtschaft behaftet ist.





In „ausgeräumten intensiv agrarisch genutzten Räumen wie dem Gäuboden enthält praktisch jeder Landschaftsplan das Ziel der Durchgrünung zur ökologischen Aufwertung des Gebietes / der Agrarlandschaft mit linearen Gehölzstrukturen. Nur selten wird dieses Ziel auch durch entsprechende Maßnahmen umgesetzt, zumeist nur in Teilen in Verbindung mit Eingriffen im Rahmen von Bauleitplanungsverfahren.


In den Vorgaben


a) des Landesentwicklungsprogramms (LEP), die schon in der früheren Fassung mit „Dauerhafte Sicherung und – wo möglich – Wiederherstellung der Naturgüter Boden … Pflanzen- und Tierwelt“, „Sicherung von Lebens- und Teillebensräumen wildlebender Pflanzen und Tiere, Weiterentwicklung zu Biotopverbundsystemen“ richtiger- und vernünftigerweise enthalten waren


sowie in der aktuellen Fassung vom 01.09.2013 enthalten sind mit

7.1.4 Regionale Grünzüge und Grünstrukturen

(Z) In den Regionalplänen sind regionale Grünzüge zur Gliederung der Siedlungsräume, zur Verbesserung des Bioklimas oder zur Erholungsvorsorge festzulegen. In diesen Grünzügen sind Planungen und Maßnahmen, die die jeweiligen Funktionen beeinträchtigen, unzulässig.

(G) Insbesondere in verdichteten Räumen sollen Frei- und Grünflächen erhalten und zu zusammenhängenden Grünstrukturen mit Verbindung zur freien Landschaft entwickelt werden.


7.1.6 Erhalt der Arten- und Lebensraumvielfalt, Biotopverbundsystem

(G) Lebensräume für wildlebende Arten sollen gesichert und entwickelt werden. Die Wanderkorridore wildlebender Arten zu Land, zu Wasser und in der Luft sollen erhalten und wiederhergestellt werden.

(Z) Ein zusammenhängendes Netz von Biotopen ist zu schaffen und zu verdichten“.


und

b) des Regionalplanes „Schaffung ökologischer Ausgleichsflächen in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten, insbesondere südlich der Donau“, „Bewahrung der natürlichen Faktoren Luft, Boden, Wasser, Tier- und Pflanzenwelt vor schädlichen Einflüssen und Belastungen“

und


c) der bestehenden Flächennutzungs- und Landschaftspläne


sind diese Erfordernisse enthalten, die sich zudem mit den Zielen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt, sowie der Bayerischen Biodiversitätsstrategie decken.


Es kann dabei keinesfalls statthaft sein, wie aber im Rahmen der Bauleitplanung durchaus an der Tagesordnung, dass aus den Flächennutzungs- und Landschaftsplänen nur eng gefasst die Ziele zur ökologischen Aufwertung bezüglich der aktuell überplanten Fläche genannt, aber die Ziele für das gesamte Gemeindegebiet über die aktuell überplante Fläche hinaus nicht benannt werden, die nicht zuletzt die vom BN vorgetragene Forderung nach dauerhaftem Erhalt auch der vorgesehenen Gehölzpflanzungen stützen bzw. mit begründen.


Einen teilweisen Beitrag - auch zum Stoppen des Insektensterbens - und kostengünstigen, da die Gehölzpflanzungen und ihre Initialpflege zunächst durch die und auf Kosten der Betreiber erfolgt - zu ihrer Umsetzung könnte die Sicherstellung des dauerhaft über die Betriebsdauer der Anlage hinausgehenden Erhalts der Gehölzpflanzungen leisten.


Wenn dem energiewirtschaftlichen Bedarf bei Umstieg auf erneuerbare Energien entsprechend die Zahl der grossflächigen Freiland-Photovoltaikanlagen gerade auch in diesen Bereichen stark gesteigert würde, würden sich die dabei jeweils festgesetzten Eingrünungs-Maßnahmen dazu eignen, einen Teil dieser Funktionen langfristig/dauerhaft zu übernehmen, die als erforderliche Ausgleichs- und Ein- sowie Durchgrünungsmassnahmen ohnehin mit verwirklicht werden müssen.


Dies wird aber in der gängigen Praxis derzeit dadurch verhindert, dass der Bestand dieser Eingrünungs-Maßnahmen jeweils nur für die Betriebsdauer der entsprechenden Photovoltaikanlagen bzw. für die Dauer der Nutzung der Flächen mit Photovoltaikanlagen gesichert ist, jedoch nicht für die Zeit nach deren Rückbau bzw. der dann meist wieder festgesetzten landwirtschaftlichen Nutzung der (Haupt-)Flächen.


Die Zulässigkeit einer Entfernung der Gehölze bei Eintritt der Rückbauverpflichtung für die PVA bedeutet aber, dass die Gehölze gerade dann wieder entfernt werden dürfen und wohl auch werden, wenn sie durch ihr höheres Alter und höheren Wuchs einen höheren ökologischen Wert als die Neuanpflanzung hätten. Dies kann zum einen aus arten- und naturschutzfachlicher Sicht nicht hingenommen werden. Zum anderen stellt diese Verfahrensweise, auch wenn sich die ersten Vorfälle dieser Art erst in 15 bis 25 Jahren zeigen würden, eine Verschwendung der finanziellen und natürlichen Ressourcen dar, die für eine nur temporär-übergangsweise Bepflanzung aufgewendet werden, ohne dass ein dauerhafter – und für den Lebensraum steigender - Wert erhalten wird. Dies ist drittens dadurch noch weniger hinnehmbar, dass eben wie eingangs erwähnt die jeweils festgesetzten Eingrünungs-Maßnahmen den Erfordernissen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt, der Bayerischen Biodiversitätsstrategie, des LEP, des Regionalplanes sowie einer Vielzahl rechtsgültiger Landschaftspläne entsprechen würden, die ohne baulich-eingriffsmässigen Zusammenhang meist gar nicht zur Umsetzung kommen.


Zumeist sind zumindest erhebliche Teile der festgesetzten Eingrünungs-Maßnahmen von der Örtlichkeit her als Bestandteil linearer Biotopverbundsysteme mit lokalen Aufweitungen gut geeignet. Daher sollten auch die rechtlichen Möglichkeiten bestehen, ausgenutzt bzw. geschaffen werden, die erlauben, deren dauerhaften Erhalt sicherzustellen.


Bitte setzen Sie sich angesichts dieser gesamthaften Notwendigkeiten, aber auch Chancen und Möglichkeiten, überzeugend für eine Photovoltaik-Nutzung mit gleichermassen monetären wie ökologischen Synergieeffekten sprechenden Argumenten persönlich dafür sein, dass diese Chance zur Nutzung umweltverträglicher erneuerbarer Energien auf bisherigen Ackerflächen ergriffen wird und mit dem Bau neuer Anlagen weitere Ziele der Landschaftsplanung, nämlich der dauerhaften statt nur übergangsweisen Durchgrünung der Agrarlandschaft und der Schutz des Grundwassers mit umgesetzt werden, was eben auch zum Stoppen des Insektensterbens nötig .


Wir bitten Sie insbesondere auch, neben der Schaffung und Ausschöpfung entsprechender Rechtsgrundlagen durch Zurverfügungstellung von Fördermitteln für die Umsetzung der Ziele bestehender Landschaftspläne im Zusammenhang mit geplanten großflächigen Freiland-Photovoltaikanlagen die Bereitschaft und die Möglichkeiten der Gemeinden zu fördern, entsprechende Eingrünungs- (Teil)-Grundstücksflächen zu erwerben und dadurch einen massgeblichen Teilen der festgesetzten Eingrünungsflächen sowie der darauf vorgesehenen Bepflanzung in größtmöglichem Umfang als Teil einer als Biotopverbund nach den fachlichen Erfordernissen zu entwickelnden Grünstruktur dauerhaft zu erhalten.


Dies zusammen würde die Chancen zum schnellsten Erreichen der Biodiversitäts- wie der Klimaschutzziele zur Rettung der biologischen Vielfalt und der natürlichen Lebensgrundlagen, synergetisch vereinen.



Ihre Antwort zu Ihrem Tätigwerden zum Gesamtkomplex


  • Ausnutzung aller geeigneten Dachflächen für Solarenergie- und Stromgewinnung durch Solar- bzw. Photovoltaikanlagen


  • Ausweitung von Flächen für Freiland-Photovoltaikanlagen


  • Dauerhafter Erhalt von Eingrünungsflächen bei Freiland-Photovoltaikanlagen auch als Beitrag zum Stoppen des Insektensterbens


und zu den dazu veranlassten konkreten Massnahmen erwarten wir mit großem Interesse und danken schon jetzt für Ihre Bemühungen.