Erweiterung Kleiner Roithofweiher bei Parkstetten gem. §29 BNatSchG
Mit der Erweiterung des geschützten Landschaftsbestandteils besteht Einverständnis; sie wird begrüsst und ist als erforderlich und sachgerecht anzusehen und soll vollinhaltlich umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüssen
Johann Meindorfer
Stellv. Kreisvorsitzender