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Pressemitteilungen 2019

BN nimmt Stellung ...

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Vollzug der Wassergesetze

Hchwasserschutz an der Kößnach für die Ortsteile Aufroth u. Thalstetten

Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens nördlich von Aufroth

1.      Dem Bau des Rückhaltebeckens wird zugestimmt, da der Schutz der Ortschaften vor Überflutung  mit möglichst geringem Eingriff in die Kößnach und den Naturhaushalt erreicht werden.

 2.     Beim Bau der Wege sollte  aufbereiteter und gereinigter Bauschutt-Granulat anstelle von   Kies oder Schotter beim  bei Ausschreibung und Vergabe verbindlich vorgegeben werden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 2 Abs. 2 BayAbfAlG in Verbindung mit den Umweltrichtlinien öffentliches Auftragswesen.

3.      Mit den landschaftspflegerischen Maßnahmen besteht Einverständnis, wenn folgende Punkte beachtet werden:

a)      a. Die Ersatzmaßnahmen E1 und E2 liegen im Nahbereich der Staatsstraße 2145, die hier als  Autobahnzubringer dient.  Nach den „Gemeinsamen Grundsätzen für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG bei staatlichen Straßenbauvorhaben von 1993“ liegt bei einer angenommenen durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung (DTV)  von 2000 – 5000 Fahrzeugen die Beeinträchtigungszone bei 20 m. Damit wäre bei E1 und E2 jeweils ein Streifen von ca. 5 m betroffen, der nur zu 50 % als Ersatz anzurechnen wäre, somit  fehlen ca. 560 qm Ersatzfläche. Sollte die DTV über 5000 Fahrzeugen liegen, wäre die fehlende Fläche ca. 1700 qm.

b)      b.Wegen der unglücklichen Lage der Ersatzflächen zwischen Autobahn, Staatstraße und Ortschaft und wegen des Verlustes von Wald- und Auwaldflächen  in der waldarmen Gemeinde Kirchroth sollten auf den als Wiesen oder Streuobstflächen vorgesehenen Flächen der Ersatzmaßnahmen E1 und E2 standortgemäßer Wald der potentiellen natürlichen Vegetation mit einem breiten Waldrand nach Westen und Norden begründet werden. Im Westen könnten auch eine oder zwei Reihen Obstbäume gepflanzt werden.

c)      c. Bei den Sträuchern sollten verbindlich nur standortgerechte autochthone Gehölze aus kontrolliert biologischer Aufzucht ausgeschrieben und verwendet werden. Wenn nötig, sollte auf nicht lieferbare Arten verzichtet werden.

d)     d. Die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind zu beachten.Insbesondere  sollten bei der Suche nach weiteren Flächen  (siehe a Renaturierungsmaßnahmen an der Kößnach,  nachrangig  die Anlage von Auwald, Priorität haben.

4.     Wir  bitten um Berücksichtigung dieser Einwendungen und um Übersendung der Behandlung und der endgültigen Planung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Molz

1. Kreisvorsitzender

Dorferneuerung Kirchroth

1.        Mit den vorgesehenen grünordnerischen Massnahmen, besteht Einverständnis; wenn sie auch von der zuständigen Naturschutzbehörde als ausreichend anerkannt werden.

2.        Durchlaufende Streifenfundamente stellen unüberwindbare Barrieren für Kleinlebewesen dar und sollen daher als Einfriedungen aus optischen und ökologischen Gründen, insbesondere zum umfassenden Erhalt auch über die Betriebsdauer der Anlage hinaus von Wanderungsmöglichkeiten von Kleinlebewesen wie Igel, verbindlich ausgeschlossen und bei der Gasse „Ortsplatz“ nicht zugelassen werden; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB.

3.        Eine versickerungsfähige Gestaltung aller Überfahrten über Seiten- bzw. Grünstreifen soll vorgesehen werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a und e BauGB; Auswirkungen auf Wasser, sachgerechter Umgang mit Abwässern).

4.        Die Verwendung von aufbereitetem und gereinigtem Bauschutt-Granulat anstelle von Kies oder Schotter beim Unterbau von Strassen, Wegen und Stellplätzen soll bei Ausschreibung und Vergabe verbindlich vorgegeben werden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 2 Abs. 2 BayAbfAlG in Verbindung mit den Umweltrichtlinien öffentliches Auftragswesen.  Die Regierung von Niederbayern hat die kommunale Ebene auf diese Verpflichtung wiederholt, u.a. mit Schreiben vom 08.05.03 - Az. 430-4343-4 - hingewiesen. Auch nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben e und g BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen der sachgerechte Umgang mit Abfällen zu berücksichtigen.

5.        Wir bitten um Berücksichtigung dieser Einwendungen / Anregungen und um Übersendung der Beschlussunterlagen.

Mit freundlichen Grüssen

Johann Meindorfer

Stellv. Kreisvorsitzender