BBPl / GOP GE Bruckfeld - Flächennutzungs-/ Landschaftsplan Deckblatt 6
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die übersandten Unterlagen danken wir und nehmen im Namen unseres Landesverbandes Stellung:
A. Flächeninanspruchnahme / Flächenressourcenschonung / Raumordnung
1. Das Bemühen der Gemeinde zur Suche nach dem geeignetsten Standort für die Gewerbeansiedlung wird anerkannt. Einer der Gemeindegrösse adäquaten Erweiterung von Gewerbeflächen kann auch zugestimmt werden, allerdings sollen dazu die in den untenstehend vorgebrachten Punkten enthaltenen ökologiebezogenen Anforderungen auch verbindlich vorgegeben werden, um ihre Umsetzung sicherzustellen.
2. Um eine flächensparenden Bauweise zu erreichen, wird für erforderlich gehalten, eine mindestens dreigeschossige Bebauung vorzusehen, allerwenigstens aber eine zweigeschossige Bebauung verbindlich vorzugeben, wobei Flächen für Verwaltung, Büros, Ausstellungs- Besprechungs- und Sozialräume weitgehend in den Obergeschossen angeordnet werden sollen. Die Nutzung ebenerdiger Flächen soll den hierfür zwingend erforderlichen Zwecken (Produktion, Lagerung…) vorbehalten bleiben.
B. Grünordnung / Artenschutz / Bodenschutz / Vermeidung und Ausgleich von Eingriffen / naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
1.
C. Wasserhaushalt
1. -
2. Auf den privaten Verkehrs- und Stellflächen soll der Einsatz von Streusalz und anderen ätzenden Streustoffen zum Schutz von Boden und Grundwasser, angrenzender Vegetation und zum Schutz der Pfoten von Haustieren, insbesondere Hunden und Katzen, im Bebauungsplan verbindlich ausgeschlossen werden. Dies ist auch als Ausgleichserfordernis zum Schutz des Schutzgutes Wasser anzusehen und geboten nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB; Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser. Der üblichen Verkehrssicherungspflicht kann in vollem Umfang durch den Einsatz nicht ätzender abstumpfender Streumittel Genüge getan werden. Die Festsetzung sollte wie folgt formuliert werden: Auf den privaten Verkehrs- und Stellflächen ist der Einsatz von Streusalz und anderen ätzenden Streustoffen zum Schutz von Boden und Grundwasser, angrenzender Vegetation und zum Schutz der Pfoten von Haustieren, insbesondere Hunden und Katzen, unzulässig.
D. Ressourcenschonung / Abfallwirtschaft / Energieversorgung :
1. –
2. Für Dachflächen gewerblicher Gebäude soll entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe f BauGB die statische Ausrichtung zumindest für die Eignung zur Aufdachmontage einer Photovoltaikanlage vorgeschrieben werden. Nur durch eine entsprechende Vorgabe ist die entsprechende Zielsetzung des Baugesetzbuches zu erreichen.
3. Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe f BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie zu berücksichtigen. Für gewerbliche Bauten ist als Grundvoraussetzung zur Erfüllung dieser Forderung eine bestmögliche Wärmedämmung der Gebäude-Aussenhaut erforderlich, daher soll hierfür ein Wärmedurchgangskoeffizient / U-Wert von maximal 0,2 W/qm*K festgesetzt werden. Leider wird trotz schon hoher Energiekosten im Gewerbebereich das Energieinsparpotential durch konstruktive Wärmedämmung erfahrungsgemäss nach wie vor nicht ausgeschöpft, sodass ohne eine entsprechende Vorgabe die entsprechende Zielsetzung des Baugesetzbuches nicht zu erreichen ist. Die Festsetzung sollte wie folgt formuliert werden: Gewerbliche Gebäude dürfen einen Wärmedurchgangskoeffizient / U-Wert von maximal 0,2 W/qm*K aufweisen.
4. Die Energieversorgung der Gebäude soll entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe f BauGB durch energieeffiziente Kraft-Wärme-Kopplung mittels Anschluss an das Nahwärmenetz des Biomasseheizkraftwerkes erfolgen. Dies kann auch durch Städtebaulichen Vertrag nach § 11 Abs. 1 Nr. 4 BauGB entsprechend den verfolgten Zielen und Zwecken der Nutzung von Netzen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung erfolgen.
5. -
E. Verkehr
E.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV):
1. -
E.2 Nicht motorisierter Verkehr (Fussgänger- / Fahrradverkehr ...)
1. -
F. Verfahren:
1. Wir bitten um Berücksichtigung dieser Einwendungen / Anregungen und um Übersendung der Beschlussprotokolle.
Mit freundlichen Grüssen
Johann Meindorfer
2. Kreisvorsitzender
MeindorferJK@compuserve.de
Bund Naturschutz Kreisgruppe Straubing-Bogen
Ludwigsplatz 14
94315 Straubing
TEL 09421/2512
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