Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Biomassehof Kreuzkirchen
Flächennutzungs- / Landschaftsplan Deckblatt Nr. 19/ Nr. 12
1. Den Zielen und Grundzügen der Planung mit Nutzung bereits vorhandener Gebäulichkeiten kann als sachgerecht zugestimmt werden, wenn die Vorgaben „unbehandeltes Holz“ und „versickerungsfähige Gestaltung aller privaten Verkehrsflächen und aller betrieblichen Verkehrs- Lager- und Stellflächen, sofern dort kein Umgang mit wassergefährdenden Substanzen erfolgt“ verbindlich vorgegeben werden.
2. Die im erweiteren Bearbeitunsgebiet vorhandenen Grünflächen mit waldartigen Beständen sollen in den Geltungsbereicht einbezogen und als private Grünflächen verbindlich festgelegt werden.
3. Wir bitten um Berücksichtigung dieser Einwendungen / Anregungen und um Übersendung der Beschlussbuchauszüge/-protokolle.
4. Leider wurden für die Entwurfsunterlagen inclusive Anschreiben/Versandtaschen offensichtlich umweltbelastende Primärfaserpapiere verwendet. Es wird gebeten, künftig für diese Unterlagen entsprechend der Verpflichtung nach § 37 KrW/AbfG und Art. 2 Abs. 2 BayAbfG i.V.m. Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen umfassend umweltverträgliches Recyclingpapier aus 100 % Altpapier zu verwenden.
Mit freundlichen Grüssen
Johann Meindorfer
Stellv. Kreisvorsitzender
Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Biomassehof Kreuzkirchen
Flächennutzungs- / Landschaftsplan Deckblatt Nr. 19/ Nr. 12
1. Den Zielen und Grundzügen der Planung mit Nutzung bereits vorhandener Gebäulichkeiten kann als sachgerecht zugestimmt werden, wenn die Vorgaben „unbehandeltes Holz“ und „versickerungsfähige Gestaltung aller privaten Verkehrsflächen und aller betrieblichen Verkehrs- Lager- und Stellflächen, sofern dort kein Umgang mit wassergefährdenden Substanzen erfolgt“ verbindlich vorgegeben werden.
2. Die im erweiteren Bearbeitunsgebiet vorhandenen Grünflächen mit waldartigen Beständen sollen in den Geltungsbereicht einbezogen und als private Grünflächen verbindlich festgelegt werden.
3. Wir bitten um Berücksichtigung dieser Einwendungen / Anregungen und um Übersendung der Beschlussbuchauszüge/-protokolle.
4. Leider wurden für die Entwurfsunterlagen inclusive Anschreiben/Versandtaschen offensichtlich umweltbelastende Primärfaserpapiere verwendet. Es wird gebeten, künftig für diese Unterlagen entsprechend der Verpflichtung nach § 37 KrW/AbfG und Art. 2 Abs. 2 BayAbfG i.V.m. Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen umfassend umweltverträgliches Recyclingpapier aus 100 % Altpapier zu verwenden.
Mit freundlichen Grüssen
Johann Meindorfer
Stellv. Kreisvorsitzender