Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) und der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“ Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“
STELLUNGNAHME
auf Fl.Nr. 2350/T Gmkg. Agendorf, Gde. Steinach ist bei Hoerabach von der Firma MTR Bau GmbH ein 15 m tiefer Bodenabbau (Locker - und Festgestein) geplant.
Die Fläche befindet sich unmittelbar am Rand eines Sondergebiets „Schießanlage“ innerhalb eines Waldstücks mit überwiegend jüngerem Fichtenreinbestand. Die isolierte Kleinstfläche, abgetrennt im Norden durch die Autobahn A3, hat nur eine geringe ökologische und landschaftsästhetische Bedeutung. Als Folgenutzung wird die Wiederverfüllung mit unbelasteten Erd- und Aushub-Materialien und die anschließende Wiederaufforstung mit standortgerechten Mischgehölzen vorgesehen.
Aus diesem Grund können wir dem Projekt zustimmen, und befürworten den Antrag auf Eintrag der Fläche für den Abbau von Bodenschätzen in die Karte der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Bayerischer Wald“.