Bebauungspläne GE Thananger Strasse Erweiterung Dbl. 4
Flächennutzungs-/ Landschaftsplan Deckblatt 105
In unserer Stellungnahme vom 06.12.2007 wurde u.a. ausgeführt:
„A. Flächeninanspruchnahme / Flächenressourcenschonung / Raumordnung
Mit Grund und Boden soll laut § 1a Abs. 2 BauGB sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind ...Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Auch entsprechend dem Schreiben des Bayerischen Staatsministers des Innern vom 28.10.02, Gz IIB5-4621.0-004/02, an die Oberbürgermeister soll „die Versiegelung von Freiflächen möglichst gering gehalten werden. ... Bodenversiegelungen sind ... auf das notwendige Maß zu begrenzen.“ Demnach sind auch „die planerischen Mittel, durch die die zusätzliche Bodenversiegelung aus das notwendige Maß begrenzt wird, darzulegen“. Dazu sollte eine möglichst mehrgeschossige Nutzung der Gebäude vorgesehen werden.“
Nachdem der Bebauungsplan auch eine Vielzahl von Parkplätzen vorsieht und auch ein enormer und nicht vertretbarer Flächenverbrauch verbunden ist, hätten die Parkplätze entweder als Tiefgarage unter den oder als Parkdecks über den Gewerbegebäuden oder in einer sonst flächensparenden Weise angeordnet werden sollen.
Es ist auch im anhängigen Verfahren zu fordern, dass ein Konzept für eine flächensparendere Anordnung der Parkplätze vorgelegt wird.
Gegen das Vorhaben bestehen Bedenken, weil dadurch sehr stark in Richtung Bogenbach und wertvolle Feucht-/ Nassbereiche vorgedrungen würde, deren Beeinträchtigung nicht auszuschliessen ist.
Eine Beeinträchtigung der Nassbereiche sowie des kleinräumigen Wasserhaushalts muss auf jeden Fall ausgeschlossen werden,
im übrigen müsste zur Verwirklichung das uneingeschränkte Einverständnis der Unteren Naturschutzbehörde bestehen und nach deren Beurteilung den rechtlichen und ökologischen Ausgleichserfordernissen getragen werden. Insofern müssten bei Weiterverfolgung des Vorhabens durch detaillierte Untersuchungen der Nachweis geführt werden, dass – und durch welche Massnahmen konkret - eine Beeinträchtigung der Nassbereiche sowie des kleinräumigen Wasserhaushalts ausgeschlossen werden kann.
Wir bitten um Berücksichtigung dieser Einwendungen / Anregungen und um Übersendung der Beschlussbuchauszüge/-protokolle.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Meindorfer
2. Kreisvorsitzender