Bebauungs- mit Grünordnungsplan für das Sondergebiet Nahversorgung Änderung des Landschaftsplans mit Deckblatt Nr. 6
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die übersandten Unterlagen danken wir und nehmen im Namen unseres Landesverbandes Stellung:
Wir lehnen das Vorhaben ab. Begründung:
1. Auch wenn sich das Vorhaben an den Ortsrand anschließt, geht es nach Süden darüber hinaus. Nach dem Landschaftsplan soll hier nach Süden keine weitere Bebauung erfolgen. Das sehen wir genauso. Außerdem steht zu befürchten, dass weitere Bebauung folgen wird, wenn einmal angefangen wurde.
2. Außerdem würde das Vorhaben „auf der grünen Wiese“ am Ortsrand im äußersten Südwesten von Steinach entstehen, was zu unnötigem Verkehr führen würde. Wenn ein Bedarf bestehen würde, wäre ein Platz näher am Ortskern besser.
3. Das Maß der Bebauung geht mit einer Grundflächenzahl von 0,8 oder 0,9 nach unserer Meinung weit über das verträgliche Maß hinaus. Zusätzlich werden unnötigerweise die Verkehrsflächen und Parkplätze asphaltiert oder mit eng verlegten Betonpflaster versiegelt.
4. Für uns stellt das Vorhaben einen unnötigen Flächenverbrauch dar, da in der Hauptsache eine Konkurrenz zum bestehenden Einzelhandel mit ähnlichem Sortiment erstellt wird.
Bemerkung:
In der Planung sind einige vorbildhafte Elemente enthalten sind, wie
- die Nutzung des ersten Stockes über der Verkaufsfläche
- die Wasserrückhaltung und -versickerung im Untergrund und
- die Fassadenbegrünung, die aber leider nur nach Nordwesten erfolgen soll.
Diese Maßnahmen dienen zur Anpassung an die Starkniederschläge und Klimaerwärmung und sollten bei künftigen Vorhaben berücksichtigt werden sollten. Bitte teilen Sie uns das Ergebnis der Behandlung im Gemeinderat mit.