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Pressemitteilungen 2019

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BN-Stellungnahme Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage muss gesamtökologisch höchsten Anforderungen genügen

Notwendigkeit zur Klärschlammverbrennung einem nicht ausreichend nachhaltigen Produzenten- und Konsumentenverhalten geschuldet

Politik, Gesetzgebung, Gesetzesvollzug, Hersteller, Handel und VerbraucherInnen haben beim Fernhalten von Schadstoffen vom Abwasser versagt

Staat hat Produktverantwortung weder ernst genommen noch kontrolliert oder gar sanktioniert

Die Stellungnahme der BUND Naturschutz (BN) zur geplanten Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage stellt darauf ab, dass diese gesamtökologisch höchsten Anforderungen genügen muss.

So pocht man auf rechtsverbindliche Festschreibung der Einhaltung 50 Prozent der zulässigen gesetzlichen Emissionsgrenzwerte und der Irrelevanzgrenze / Irrelevanzwerte im Genehmigungsbescheid.  Diese müssten

vollumfänglich eingehalten und sichergestellt werden (können).

Und ebenso darauf, dass demnach auch von der Regierung von Niederbayern als Aufsichtsbehörde bei Überschreitung der Irrelevanzgrenze, aber Unterschreitung der 50 Prozent der zulässigen der gesetzlichen Grenzwerte umgehend und zuverlässig eingeschritten wird.

Auch müssten die Aussagen, Annahmen, Voraussagen und Prognosen zur effizientesten Energieausbeute und ihrer energieeffizientesten Verwendung in der Praxis vollumfänglich eingehalten und sichergestellt werden.

Voraussetzung für eine grosse Klärschlammverbrennungsanlage mit einer Jahresgesamtmenge von 120.000 t/a an Klärschlamm sei dabei, dass durch das damit verbundene zusätzliche Verkehrsaufkommen und auch durch den Aus- und Zubau von Zufahrtsstrassen keine Beeinträchtigungen der als Vogelschutzgebiet und als FFH-Gebiet ausgewiesen Gebiete / Flächen erfolgen.

„Unsere Stellungnahme ergeht mit grossem Vertrauensvorschuss an die SER und die Stadt Straubing, unter der Massgabe und

im Vertrauen darauf, dass diese gesamtökologisch höchsten Anforderungen allesamt vollumfänglich eingehalten und sichergestellt werden,“ zurrt 2. BN-Kreisvorsitzender Johann Meindorfer die BUND-Position fest.

Die Verknüpfung des Baus der geplanten Klärschlammmonoverbrennungsanlage mit Forderungen einem Ausbau der B 20 müsse seitens der Stadtspitze verbindlich ausgeschlossen werden.

Weiterer Fernstrassenausbau in der bereits voll im Laufen befindliche Biodiversitäts- und Klimakrise sei als nicht zukunftsfähig und nicht verantwortbar abzulehnen. „Der Versuch aus CSU-Reihen, den B 20-Ausbau mit Verweis auf die grosse Klärschlammverbrennungsanlagedurch die Hintertür durchzudrücken, wird vom BUND strikt zurückgewiesen,“ so Meindorfer.

Er verweist dazu auf die die VCD-Stellungnahmen zu den ökologisch- und sozialverträglich-nachhaltigen Konzeptalternativen zum BVWP-Strassenverkehrs-Projekt B 20.

Die Gesamtanlage soll nach dem Willen des BN jedenfalls auf die energieeffizienteste emissionsärmste Art und Weise nach der besten verfügbaren ökologischen Praxis geplant und betrieben und das Potential für die Phosphor-Rückgewinnung vollständig ausgeschöpft werden.

Kritik am unzureichend nachhaltigen Verhalten von zentral wichtigen Akteuren stellt der BUND seiner Stellungnahme zur geplanten Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage voran: „Politik, Gesetzgebung, Gesetzesvollzug, Hersteller, Handel und VerbraucherInnen haben bei der Abfallvermeidung und beim Fernhalten von Schadstoffen vom Abwasser versagt“.

„Eine durchgreifende Ökologisierung des Einkaufs- und Konsumverhalten, das zu einer für eine an sich ökologisch sinnvolleren vertretbaren Klärschlammausbringung zu landwirtschaftlichen Düngezwecken nötigen durchgreifenden Schadstoffentfrachtung und Schadstofffreiheit nötig wäre, ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten“. Nicht bei einem nicht unbedeutenden Teil der Gesellschaft,“ ergänzt Meindorfer.

Dies nachdem sich die Politiker der regierenden Parteien der ökologisch-sozialen Kostenwahrheit und Kostengerechtigkeit mit Anlastung der bisher externalisierten sozialen und ökologischen Folgelasten und -kosten über die Preise auf die Verursacher über ein intelligentes ökologisch-soziales Steuersystem seit langem und immer noch verweigerten.

Dass feste Fremdstoffe wie Plastikteile, Zigarettenkippen, die nicht in die Toilettenspülung gelangen dürften, sich aber zuhauf im Zulauf jeder Kläranlage wiederfinden, sei mehr als bedenklich. Dies zeuge von hoher Verantwortungslosigkeit von Teilen der Gesellschaft.

Zuviel Chemie und Mikroplastik durch leichtfertigen Umgang mit Plastik entlang der sogenannten Wertschöpfungskette sowie Antibiotika in Massentierhaltungsanlagen wie in der Humanmedizin sei mangels wirklich wirksamer gesetzlicher Vorgaben und Anreize im Abwasser.  Die Nebenwirkungen dieses weitverbreiteten Fehlverhaltens fielen über diesen Gift-Cocktail und seinen Überbleibseln auf die Allgemeinheit zurück.  Klärschlamm verbrannt bleiben Schadstoffe im geklärten Abwasser, das in die Donau eingeleitet wird. Das Problem von Schadstoffen im Abwasser könne nicht vollständig im Entsorgungsprozess gelöst werden. Vielmehr müsse der Eintrag von Schadstoffen an deren Quellen verhindert werden.

Darin zeige sich wie in vielen anderen Bereichen die Notwendigkeit für die Ökologisierung des Einkaufs- und Konsumverhaltens der ganzen Gesellschaft. Der Staat müsse uns alle zu einem klima- und umweltfreundliches Verhalten steuern, bewegen, indem sich umweltverträgliches abfall- und energiesparendes Verhalten aller rentiert und nicht das Verschwenden von Ressourcen. Wichtiger Bestandteil dazu sei ein intelligentes ökologisch-sozialem Finanz- und Steuersystem.

Damit unsere Gewässer und Böden vor Schadstoffen bewahrt werden, ruft der BN auch zum Verzicht auf aggressive Wasch- und Reinigungsmittel, Parfümerie- bzw.  Kosmetikprodukten mit meist aufwändigsten „Drumherum“, das in keinerlei vernünftiger Relation zu dem bisschen „Drin“ steht, und sonstigen überflüssigen Nippes auf. Vielmehr sollten nur im nötigen Umfang gut biologisch abbaubare Saubermacher und Körperpflegemittel aus biologisch erzeugten Rohstoffen verwendet werden. „Und kaufen Sie bitte auch nur noch Bio-Lebensmittel und Bio-Getränke, die ohne gesundheitsgefährdende und wasserbelastende Schadstoffe wie Glyphosat erzeugt werden!“