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Pressemitteilungen 2019

BN nimmt Stellung ...

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Nicht die fehlende Recycelbarkeit der Stadtwerke-Papiere wurde in der BN-Pressemitteilung kritisiert

sondern die ausstehende umfassende Umstellung des Papierbedarfs auf Recyclingpapier bei den Jahresabrechnungen der Stadtwerke.


Da traf die von der Redaktion eingefügte Artikel-Unterüberschrift „Kritik an Stadtwerken: Papier nicht recycelbar“ den Kern der Sache nicht so ganz…


Es ging also nicht um fehlende Rückführbarkeit (Recycelbarkeit) von Produkten in den Stoffkreislauf, sondern darum, dass das gesammelte Altpapier in den Stoffkreislauf zurückzuführen ist und die daraus neu entstehenden nachhaltigen Produkte, eben Recyclingpapier aus 100 % Altpapier, für hochwertige Zwecke verwendet werden, wo es deutlich energieaufwendigere umweltbelastende Frischfaserpapiere ersetzen soll. Die umfassende Umstellung des Papierbedarfs auf Recyclingpapier ist damit höchst energie- und ökologierelevant. wobei jährlich zwischen 3 und über 4 Millionen Tonnen importiert und im Gegenzug etwa dieselbe gigantische Menge Altpapier exportiert wird, anstatt damit im Inland Primärfaserpapiere damit zu ersetzen. Da allein zeigt sich schon die Dimension an Energieverschwendung, auch durch überflüssige globale Transporte.

 

Denn für umweltverträgliches Recyclingpapier werden rund 60 % weniger an Energie und Frischwasser benötigt als für die umweltbelastenden Frischfaserpapiere.  Die umfassende Verwendung von Recyclingpapier müsste längst ein Selbstläufer sein. Nach § 45 KrW/AbfG und Art. 2 Abs. 2 BayAbfG i.V.m. Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen besteht auch die Verpflichtung der öffentlichen Hand zur vorbildhaft umfassenden vorrangigen Verwendung von recycelten Produkten.

 

Klimaschutz muss auch in allen Büros stattfinden. Allen voran und zuallererst bei der Verwaltung der gesamten öffentlichen Hand einschliesslich aller Ministerien und deren nachgeordneten Behörden, Universitäten, Hochschulen, Sozialversicherungsträgern und Sparkassen bis hin zu Landkreis-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen als Träger von Kliniken, Schulen, Vorschuleinrichtungen und Kindergärten oder Stadtwerken, städtischen Unternehmen bzw. Beteiligungsgesellschaften sowie den Kirchen. Da haperts fast überall.


Kein Wunder, verweigern doch trotz der Verpflichtung der öffentlichen Hand ganze Ressorts wie das Landwirtschaftsministerium oder die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), nachhaltig in den Amtsstuben in Ihrem gesamten Geschäftsbereich den Einsatz von Recyclingpapier aus 100 % Altpapier.


Nachhaltiges Verweigern des Handelns nach der jeweils besten ökologischen Praxis ist halt eine besonders beliebte und verbreitete Praxis von Nachhaltigkeit in verschiedenen Ministerien und Behörden, Gemeinde- und Stadtverwaltungen.


Einige Ministerien und deren nachgeordnete Behörden haben erst nach teils massiven schriftlichen Aufforderungen des Unterzeichneten namens des BUND Naturschutz mit beständigen und eindringlichen Verweisen auf die geltende Rechtslage sowie Hinweisen auf die problemlose Einsetzbarkeit von Recyclingpapier aus 100% Altpapier auf den verschiedenen Papierbearbeitungsmaschinen und Belegen für die hervorragende Druckqualität auch für repräsentative Druckstücke ihren Papierbedarf auf diese umweltverträglichste Papiervariante umgestellt. Ehrenamtlich und man muss es immer noch tun...

 

Kein Wunder also, wenn selbst der Amtschef des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Christian Barth bei der Vorstellung der Enzyklika ‚Laudato si’ im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe in Straubing am 5. Oktober 2015 der Frage nach einem übergreifenden Handeln für wirksamen Klimaschutz, ökologische Nachhaltigkeit sowie eine wirkliche Energiewende auswich. Nämlich als ihn Unterzeichnete beim anschliessenden Podiumsgespräch auf die Konsequenzen für das gesellschaftspolitische Engagement ansprach. Auch auf die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand.


Immerhin lösen die Aufträge der öffentlichen Hand 14 % der Wirtschaftsleistung in der EU aus, die somit durch diese ökologierelevant zu beeinflussen sind. Sie hat zwingend und schon von Verfassung und Gesetzes wegen eine klare Vorbildfunktion und Vorreiterrolle umweltverträglicher Beschaffung zu erfüllen und private Unternehmen sowie VerbraucherInnen dabei mitzunehmen.

 

Wir alle, ob Unternehmen oder private VerbraucherInnen sind gefordert, bei unseren tagtäglichen Entscheidungen, bei all unserem Tun achtsam Rücksicht auf unsere Umwelt, auf unsere Mitlebewesen zu nehmen. Nach der jeweils besten ökologischen Praxis zu handeln. Die öffentliche Hand jedoch allen voran.