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Pressemitteilungen 2019

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Weiteres Negativbeispiel flächenverschwendender rein eingeschossiger Bauten im Landkreis

Wie schon im Aiterhofener Gewerbegebiet „Hulm II“ „eine kleine Bankfiliale der Raiffeisenbank Straubing e.G.“ als rein eingeschossiger Bau hingestellt wurde, nun also wieder ein Negativbeispiel: vom Kommunalunternehmen (!!!) Rattiszell geplante Praxisräume.

Wenn ein rein eingeschossiger Bau in öffentlicher, hier kommunaler, Trägerschaft beschönigend als zukunftsweisend geplant dargestellt wird, fragt man sich, wie die Erfordernisse der Vorsorge- und Vorbildfunktion der öffentlichen Hand sowie zu strikter Flächenressourcenschonung bei allen Bauvorhaben bei den einschlägigen Entscheidungsträgern spurlos vorbeigegangen sein können.

Ein Erklärungsversuch:

Das Staatsversagen wurde von den gewählten Staatsverantwortlichen der vorherrschenden Politik von ganz oben fast schon wissentlich und willentlich selbst aktiv mit reinen „Soll-Vorschriften“ bezüglich Flächenressourcenschonung im Baugesetzbuch beschlossen.

Auf Landesebene verweigern Landtagsmehrheit und Bayerische Staatsregierung dringendst nötige stringente verbindliche Vorgaben zum flächen- und energiesparenden Bauen.

Wo die kommunale Ebene den Flächenschutz ausser Acht lässt, lässt sich das Landratsamt nicht zu einem aktiven Tätigwerden und Einschreiten gegen diese Fehlentwicklungen bewegen.

Weiter so, Schleifenlassen, Laufenlassen, lautet die unausgesprochene Devise.

Das kann man aber nicht so weiterlaufen lassen, dies sei allen einschlägigen Entscheidungsträgern hiermit nochmal deutlich gesagt.

Fläche, Grund und Boden sind ein nicht vermehrbares Gut und haben wichtigste Funktionen für den Naturhaushalt, den Wasserhaushalt und die Trinkwasserressourcen.

Die durchgängige Ökologisierung der Landbewirtschaftung, d.h. auf der ganzen agrarischen Produktionsfläche, ist ohnehin alternativlose Aufgabe zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen.

Die braucht mehr Fläche.

Dafür müssen die Flächenressourcen geschont werden. Verschont werden vor ausufernden oft nur eingeschossigen Einfamilienhaussiedlungen. Vor eingeschossigen Praxis- oder Gewerbegebäuden. Und vor weiterem Fernstrassenausbau, auch im Bereich des Kinsachtals (B 20).