BN nimmt Stellung zu Bebauungs- und Grünordnungsplan GE Lerchenhaid
Gewerbegebiet Lerchenhaid nur noch vertretbar, wenn es Betrieben in nachhaltigen biodiversitäts- und klimaschutzdienlichen Zukunftsbranchen vorbehalten bleibt
Gebot zu Bodenschutz und Flächenressourcenschonung mehr Beachtung schenken als bei bisherigen Gewerbegebieten
In seiner Stellungnahme zum Deckblatt 32 des Flächennutzungs- / Landschaftsplanes für einen Bebauungs- und Grünordnungsplan GE Lerchenhaid kritisiert der Bund Naturschutz (BN) die Aussage im Umweltbericht “Damit hat die Stadt Straubing die Vermeidungsmöglichkeiten auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung ausgeschöpft“ mit dem Fazit:
„Im Ergebnis sind die Auswirkungen der Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung Nr.32 im Bereich „GE Lerchenhaid“ als umweltverträglich zu werten. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter sind nicht zu erwarten.“
Durch die geplante Bebauung gehen voraussichtlich Brutstätten europarechtlich geschützter Vogelarten verloren. Daher werden voraussichtlich Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, CEF-Maßnahmen) erforderlich werden. Hierzu hat die Stadt Straubing eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) in Auftrag gegeben. Ein Abschlussbericht liegt noch nicht vor“
Diesem unzutreffenden Fazit müsse entschieden widersprochen werden.
Nicht nur weil der Abschlussbericht einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) noch nicht vorliegt (!!!), sei eine solche Behauptung verfehlt.
Sondern es könne auch in Zeiten des galoppierend-rasant voranschreitenden Klimawandels, eines dramatischen Artensterbens infolge und der sowie der rasant voran fortschreitenden Zerstörung der Biodiversität als unser aller natürlicher Lebensgrundlagen durch viel zu hohen Flächenverbrauch überhaupt nur noch bei Ansiedlung von biodiversitäts- und klimaschutzdienlichen Infrastrukturen, Branchen bzw. Betrieben in nachhaltigen Zukunftsbranchen und Technologien von relativer Umweltverträglichkeit eine Rede sein.
Beim folgenden Bebauungs- und Grünordnungsplan insgesamt müsse allen planerischen und rechtlichen Erfordernissen und Möglichkeiten zur Vermeidung und zur Minimierung von Eingriffen und ökologisch nachteiligen Wirkungen Rechnung getragen werden.
Schon Anfang 2017 hatte der BUND ein stadtgebietumfassendes Konzept für Schutz, Erhalt und Neuanlage von Grünflächen - Grüner Ring beantragt.
Dieser Grüne Ring solle westlich des geplanten Gewerbegebietes Lerchenhaid auf gesamter Länge der Lerchenhaider Strasse von der Geiselhöringer Strasse bis zur SR 10 durchgezogen werden sowie nördlich der Bahnlinie und entlang der Regensburger Strasse durch das Gewerbegebiet zur zukünftigen Neubebauung Am Stadtpark Ausläufer erhalten.
Bei der Bedienungshäufigkeit im Stadtbusverkehr hinkt Straubing den vergleichbaren Städten noch nach. Daher sei beim Zubau von Gewerbegebieten und Mehrung der Beschäftigten- und Kundenzahl dieser Grössenordnung eine Verdichtung des Fahrtenangebotes im durchgehenden ganztägigen Halbstundentakt für den Bereich an der Regensburger Strasse inclusive des Baugebietes Am Stadtpark und des Gewerbegebiets Lerchenhaid sowie des Tiergartens erforderlich.
Nachdem der Tiergarten Straubing als regional bedeutsames Ausflugsziel mit über 250000 Besuchern im Jahr eine für den Ausflugsverkehr ausreichende Anbindung an den Bahnhof braucht, könnte dies mit Synergieeffekt für die Stadt Straubing und die Landkreis-Gemeinden Atting und Rain gleichzeitig über eine Verdichtung des Fahrtenangebotes auf der RBO-/VSL-Linie 25 geschehen, führt der 2. BN-Kreisvorsitzende Johann Meindorfer mit detaillierten Vorschlägen für die ÖPNV-Erschliessung aus.
Erste und wichtigste Massnahme dazu wären ein bis zwei zusätzliche Fahrten am mittleren Vormittag vom Bahnhof in Richtung Tiergarten, Atting und Rain sowie deren Kurse in Gegenrichtung.
Die Durchgängigkeit der Radfahrschutzstreifen müsse auf jeden Fall auch im Falle des geplanten Änderung des Knotenpunkts Regensburger Straße / B8 Anschluss Tiergarten im Einmündungsbereich aufrechterhalten werden.“Die Durchgängigkeit der Radfahrschutzstreifen darf nicht wegen Flächen für eine überbreite Spur des Zufahrtsastes vom künftigen Gewerbegebiet beschnitten werden“.
Zur besseren, bequemeren, umwegfreien Erreichbarkeit des Stadtzentrums vom Fahrradweg aus Richtung Westen (Regensburg/Atting) sei im Rahmen der Realisierung des Baugebietes Am Stadtpark sowie des geplanten zukünftigen Gewerbegebiets Lerchenhaid die Schaffung einer Radwegeverbindung von der B8-Abfahrtsschleife Tiergarten ab der Einmündung des südlichen Parallel-/Anwandweges bis zur Regensburger Strasse und direkt in dieses Gewerbegebiet erforderlich.