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Pressemitteilungen 2019

BN nimmt Stellung ...

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Bund und Land hätten viel mehr in ihrem eigenen Wirkungskreis für wirklich wirksamen Klimaschutz tun müssen

Ja, Bund und Land hätten etwa viel mehr in ihrem eigenen Wirkungskreis für wirklich wirksamen Klimaschutz und Schutz der Biodiversität tun können und müssen.

Der Unwillen der bisher Regierenden zu Ressourcenschonung und wirklicher Nachhaltigkeit sind Ursache von grandiosem Verfehlen der Biodiversitätsschutz-, Energiewende- und Klimaschutzziele

Die Nichtantwort von Ministerpräsident Markus Söder zum BN-Vorstoss für tierschutzgerechte klimaschonende und umweltfreundliche nachhaltige Beschaffungspraxis zeigt deutlich, warum er ein vorgeblich „verschärftes“ Klimaschutzgesetz unter Verschluss hält:

Man muss befürchten dass darin wieder wirklich greifende wirksame Klimaschutzmassnahmen fehlen.

In ein verschärftes Klimaschutzgesetz gehört die energetische Gebäudesanierung bei allen Liegenschaften der öffentlichen Hand und ebenso, alle geeigneten Dachflächen für Solarenergie- und Stromgewinnung durch Solar- bzw. Photovoltaikanlagen auszunutzen.

Da die Aufträge der öffentlichen Hand Immerhin 14 % der Wirtschaftsleistung auslösen, die somit durch diese ökologierelevant zu beeinflussen sind und ausgeschöpft werden müssen, müssen in das Bayerische Klimaschutzgesetz verbindliche Vorgaben zur vollumfänglichen vorbildhaft-umweltverträglichen Beschaffungspraxis auch für alle Beschaffungsstellen die nicht zur unmittelbaren Staatsverwaltung, sondern zur mittelbaren Staatsverwaltung gehören.

Bisher bleiben viele der Aufsicht des Freistaates Bayerns bzw. der Kommunen unterstehenden bzw. von ihm verwalteten Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie die Kirchen, kirchliche, staatliche Unternehmen oder staatliche Beteiligungsgesellschaften organisierten oder privatrechtlich aufgestellten und geführten - Gesellschaften und Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand aussen vor, die allesamt sehr oft auch der als Träger von Kliniken, Schulen, Vorschuleinrichtungen und Kindergärten oder Beteiligungsgesellschaften fungieren.

Die alle zusammen eine riesige Nachfragemacht verkörpern.

Von denen viele fast 30 Jahre nach dem Volksbegehren für „Das bessere Müllkonzept“ sowie nach Inkrafttreten des darauf resultierenden Bayerischen Abfall- und Altlastengesetzes (inzwischen: Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz) mit darauf beruhenden Umweltrichtlinien öffentliches Auftragswesen und über 25 Jahre nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 27. September 1994 - KrW-/AbfG (inzwischen: Kreislaufwirtschaftsgesetz) immer noch erhebliche Defizite bei Vollzug und Umsetzung der Vorgaben zum umweltfreundlichen Beschaffungswesen aufweisen.

Weil sie sich - in Bund und Land - ihrer Verpflichtung ohne jegliche Sanktion verweigern können .

Die sich auch weiterhin vor der Umsetzung jegliche Vorgaben zum umweltfreundlichen Beschaffungswesen drücken können, wenn nun auch noch das Bayerische Klimaschutzgesetz ohne umfassend präzise verbindliche Vorgaben der zu verpflichtenden Akteure in Kraft bleibt.

Somit ist die Erfüllung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand für ein umweltfreundliches faires Beschaffungswesen mit der umfassenden Verwendung von gentechnikfreien qualitätvoll und tierschutzgerecht erzeugten Bio-Lebensmitteln und -Getränken aus kontrolliert biologischer Erzeugung im Verpflegungsbereich bei allen staatlichen und kommunalen Einrichtungen und solchen mit kommunaler Beteiligung wie Kindergärten, Schulen, Seniorenheime, Kliniken, Theater, Stadthallen etc. leider auch wieder nicht durchgängig und vollumfänglich sichergestellt

Somit werden auch versteckte Energiesparpotentiale bzw. Schadensvermeidungspotentiale wieder nicht umfassend und vollständig gehoben und ausgenutzt.

Wenn der vorgeblich so auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz bedachte Ministerpräsident Markus Söder sein Versprechen einhalten will, das Klimaschutzgesetz so nachzubessern, dass es dem historischen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klimaklage genügt, muss er durchgängig ökologisch nachhaltiger Beschaffungspraxis zu Gesetzeskraft verhelfen. Auch wenn seine FW-Minister Thorsten Glauber und Hubert Aiwanger sich dem bisher verweigern.

Denn für die die gesamte öffentliche Hand gilt ganz klar, dass sie alle Einsatzpotenziale von Recyclingmaterialien auszuschöpfen hat, mit denen sehr oft hohe Schadensvermeidungs- und Energiesparpotenziale verbunden sind. Das gilt für alle Bereiche der Beschaffungspraxis, von Recyclingbaustoffen bis Recyclingkunststoffen und Recyclingpapier aus 100 % Altpapier.