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Pressemitteilungen 2019

BN nimmt Stellung ...

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Nicht biodiversitäts- und klimaschutzdienliche Gewerbegebiete nicht mehr vertretbar

In den von der Stadt übersandten Entwurfsunterlagen 26.05.2021 auf Seite 11 des Umweltberichtes war enthalten: „Durch die geplante Bebauung gehen voraussichtlich Brutstätten europarechtlich geschützter Vogelarten verloren... Hierzu hat die Stadt Straubing eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) in Auftrag gegeben. Ein Abschlussbericht liegt noch nicht vor“

Darauf bezog sich die BN-Stellungnahme zum Deckblatt 32 des Flächennutzungs- / Landschaftsplanes für den Bebauungs- und Grünordnungsplan GE Lerchenhaid.

Vor Vorliegen des Abschlussberichtes (!!!) das Fazit zu ziehen, “Damit hat die Stadt Straubing die Vermeidungsmöglichkeiten auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung ausgeschöpft“, wurde vom BN kritisiert.

Auch der Aussage im Umweltbericht mit dem Fazit „Im Ergebnis sind die Auswirkungen der Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung Nr.32 im Bereich „GE Lerchenhaid“ als umweltverträglich zu werten. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter sind nicht zu erwarten,“ muss entschieden widersprochen werden.

Denn es kann in Zeiten der rasant voranschreitenden Zerstörung der Biodiversität als unser aller natürlicher Lebensgrundlagen durch viel zu hohen Flächenverbrauch überhaupt nur noch bei Ansiedlung von biodiversitäts- und klimaschutzdienlichen Infrastrukturen, bzw. Betrieben in nachhaltigen Zukunftsbranchen und Technologien von relativer Umweltverträglichkeit eine Rede sein.

Auch dies nur noch mit verbindlichen Vorgaben und Standards zur gesamtökologischen Nachhaltigkeit.

Alles was den weltweiten Biodiversitäts- und Klimaschutzzielen zuwiderläuft, muss unterbleiben, das ist eine Überlebensfrage,

Zu den hochqualifizierten technischen Handwerksberufen, die es zum Aufbau, Ausbau wie Betrieb von biodiversitäts- und klimaschutzdienlichen Infrastrukturen braucht, zählen Bauunternehmen genauso wie Elektro-, Photovoltaik- Solaranlagen- und Heizungsinstallateure. Nur deren Tätigkeit garantiert einen künftig klimaneutralen Gebäudebestand durch energetische Gebäudesanierung auf die Standards von Energiegewinn-, Aktiv-, Plusenergie- oder zumindest Nullenergie- bzw. Autarkhäusern.

Bei zukünftiger Neubebauung Am Stadtpark und Zubau von Gewerbegebieten mit Mehrung der Beschäftigten- und Kundenzahl dieser Grössenordnung ist eine Verdichtung des Fahrtenangebotes im durchgehenden ganztägigen Halbstundentakt für den Bereich an der Regensburger Strasse inclusive des Baugebietes Am Stadtpark und des Gewerbegebiets Lerchenhaid sowie des Tiergartens erforderlich.

Nachdem der Tiergarten als regional bedeutsames Ausflugsziel eine für den Ausflugsverkehr ausreichende Anbindung an den Bahnhof braucht, könnte dies mit Synergieeffekt für die Stadt und die Landkreis-Gemeinden Atting und Rain gleichzeitig über eine Verdichtung des Fahrtenangebotes auf der RBO-/VSL-Linie 25 geschehen.

Erste und wichtigste Massnahme dazu wären ein bis zwei zusätzliche Fahrten am mittleren Vormittag vom Bahnhof in Richtung Tiergarten, Atting und Rain sowie deren Kurse in Gegenrichtung, wie schon oft vorgetragen.

Die ausreichende ÖPNV-Erschliessung muss auch ohne Anstösse von aussen, von BN und VCD, integraler Bestandteil neuzeitlicher Bauleitplanung sein.

Davon ausgehend müssen schon die ersten Entwurfsunterlagen, die das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zu einem Bauleitplanungsverfahren aussendet, ein planerisch-konzeptionelles Bemühen und Tätigwerden für eine angemessene tragfähige attraktive ÖPNV-Anbindung enthalten. Verweise auf völlig unzureichend spärlichst bediente Haltestellen in für das nötige Umsteigen vom PKW auf den Bus unattraktiver Entfernung genügen diesen dringenden Anforderungen nicht einmal ansatzweise.