Ökolandbau ist nachhaltigste Form der Landwirtschaft - Öffentliche Hand muss 100 % Bio-Kunde werden
Weil der Ökolandbau die nachhaltigste Form der Landwirtschaft ist, muss die öffentliche Hand schon von Verfassungs wegen 100 % Bio-Kunde werden.
Da steht die gesamte öffentliche Hand, die in Summe ein Grossverbraucher ist, mit vollständig-umfassendem Einkauf gesunder gentechnik-, antibiotika- und giftfrei wie tierschutzgerecht erzeugter Bio-Lebensmittel und --Getränke in besonderer Verantwortung.
Allein Regionalität ist kein verlässliches aussagekräftiges Qualitätskriterium, wenn sie nicht auch mit den gesundheitsschonendsten und umweltverträglichsten Erzeugungsformen gepaart ist. Der Begriff "Region" ist zudem gesetzlich nicht geschützt.
Bio, fair, saisonal und regional ist optimal. Regionalität kann als - allerdings nachrangiges - Zusatzkriterium vorgegeben werden.
Kontrolliert biologische Erzeugung als gesundheits- und umweltverträglichste Form der Landwirtschaft muss sich in der Region durchgängig als Standard durchsetzen, wenn man Tiefengrundwasser besser schützen will, wie es das Wasserwirtschaftsamt vor dem Kreisverband des Bayerischen Gemeindetages wieder mal angemahnt hat.
Und weil Bio in allen Nachhaltigkeitsaspekten von Artenvielfalt bis Klimaschutz punktet, gilt es auch für PrivatverbraucherInnen im Interesse ihres eigenen Gesundheitsschutzes, Bio zu bevorzugen.
Also: Auf in den Bioladen, zum Biobauern, zur Biobäckerei, zum Bio-Gemüsestand oder ins Biohotel und künftig auf „Nummer sicher“ gehen für Gesundheit, sauberes Wasser, giftfreie Böden und artgerechte Tierhaltung durch gezielten Kauf von Produkten aus kontrolliert biologischer Erzeugung, die das „BIO“-Sechseck tragen. Und natürlich gilt auch für Bio-Produkte: saisonal regional verfügbare Produkte bevorzugen!
Die Bio-Kunden dürfen sehr wohl wissen, dass sie auf der ökologisch wie gesundheitlich sicheren Seite sind.
Und deshalb muss auch die öffentliche Hand 100 % Bio-Kunde werden mit allen Kindergärten, Schulen, Seniorenheimen, Kliniken … Auch mit allen Landkreiseinrichtungen.
Dazu schreibt etwa die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL):
„In öffentlichen Einrichtungen sollten klimafreundliche Optionen verpflichtend eingeführt werden. Hierzu sollten alle öffentlichen Einrichtungen mit positivem Beispiel vorangehen und ihre Gemeinschaftsverpflegung sowie die Beschaffung konsequent auf die geforderten Qualitäts-, Gesundheits- und Nachhaltigkeitsstandards umstellen“.