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Pressemitteilungen 2019

BN nimmt Stellung ...

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BN-Forderung nach deutlich höhergeschossiger Bebauung am Geltolfinger Rennweg wieder nicht berücksichtigt

Gebot zu Bodenschutz und Flächenressourcenschonung mehr Beachtung schenken - ÖPNV-Erreichbarkeit durch Verknüpfung der Stadtbuslinie 4 mit der Stadtbuslinie 3 am Alfred-Dick-Ring an der Landshuter Strasse sicherstellen

Beim Bebauungs- und Grünordnungsplan am Geltolfinger Rennweg will der BUND Naturschutz (BN) von der Stadt weit überwiegend mit einem Anteil von mindestens 70 % Mehrfamilienhäusern eine mindestens viergeschossige Bebauung vorgegeben wissen

 

Dem Verlust von täglich 18 Hektar Land für neue Straßen, Einfamilienhaus- und Gewerbegebiete müsse gegengesteuert werden, gerade auch zur Umsetzung des Vorsorge- und des Verursacherprinzips zur Schadensvermeidung durch Hochwasser.

Die Aussage des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung „Der Standort der höheren 4 -geschossigen Baukörper wurde bewusst in der Mitte des Areals gewählt und die 2 –3 geschossigen Bauten an den Rändern situiert, um dem typischen Erscheinungsbild des Stadtrandes der Stadt Straubing gerecht zu werden“ widerspreche allen Flächensparzielen und -erfordernissen.

Seine Begründung mit “dem typischen Erscheinungsbild des Stadtrandes der Stadt Straubing“ sei für eine Stadt mit 47000 Einwohnern unhaltbar, da diese aus städtebaulichen und ökologischen Gründen ein urbanes Erscheinungsbild des Stadtrandes nicht nur verträgt, sondern auch geradezu gleichsam erfordert,“ schreibt 2. BN-Kreisvorsitzender Johann Meindorfer dazu.

 

Allein die in den übersandten Entwurfsunterlagen bisher enthaltenen völlig unambitionierten reinen Empfehlungen zur Energieversorgung der Gebäude genügen zur Sicherstellung der Erfordernisse zum Klimaschutz und Energiesparen bei der mit hohem Tempo galoppierenden rasant voran fortschreitenden Biodiversitätsverlust- und Klimakatastrophe in keinster Weise, so Meindorfer. „Sie gehen gar nicht mehr an. Zur Umsetzung und Sicherstellung dieser Erfordernisse sind entsprechende verbindliche Vorgaben / Festsetzungen erforderlich“.

 

Auch der Verweis in den Entwurfsunterlagen „Das Plangebiet ist an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden. Die Haltestelle der Stadtbuslinie 4 befindet sich in einer Entfernung von ca. 450m (Haltestelle Landshuter Straße Kreisel) und ca. 500 m (Haltestelle Institut für Hörgeschädigte)…“.

wird vom BUND nicht als akzeptabel betrachtet. Die Entfernung des südlichen Gebietsteils zur Haltestelle Kreisel Landshuter Straße mache den ÖPNV zu keinerlei attraktiven adäquaten Alternative zur PKW-Nutzung. Und über die Haltestelle Institut für Hörgeschädigte sei mit nur einem schultäglichen Fahrtenpaar (!) keinerlei angemessene Anbindung gegeben.

Die Stadtbuslinie 4 solle vielmehr bis auf Höhe Aster Weg verlängert und die Haltestelle Institut für Hörgeschädigte sowie eine auf Höhe Aster Weg anzulegende neue Haltestelle im Halbstundentakt bedient werden.

Zudem solle im Zuge der Verdichtung des Fahrtenangebotes eine Verknüpfung der Stadtbuslinie 4 mit der Stadtbuslinie 3 am Alfred-Dick-Ring an der Landshuter Strasse mit zusätzlicher Buserschliessung eines derzeit vom Linienverkehr unerschlossenen Areals am Hirschberger Ring erfolgen, um von dort und dem ganzen Stadtosten eine möglichst attraktive direkte Verbindung zum äussersten Stadtsüden am Geltolfinger Rennweg bieten zu können.