BN zu Gewerbegebiet Lerchenhaid
Lerchenhaid: alle Festsetzungsmöglichkeiten zur energiesparendsten und energieeffizientesten Bauweise und Energieversorgung ausschöpfen
Ökologierelevanten Anforderungen mehr Beachtung schenken als bei bisherigen Gewerbegebieten
Dass beim Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Lerchenhaid alle Festsetzungsmöglichkeiten zur energiesparendsten und energieeffizientesten Bauweise und Energieversorgung auszuschöpfen sind, betont der Bund Naturschutz (BN) in seiner Stellungnahme dazu.
Ausserdem müsse dabei mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Wozu Flächen für Verwaltung, Büros, Konferenz- und Besprechungs- und Sozialräume oder auch Betriebsleiterwohnungen, weitgehend in den Obergeschossen angeordnet werden sollen. Die Nutzung ebenerdiger Flächen soll den hierfür zwingend erforderlichen Zwecken wie Produktion und Lagerung vorbehalten bleiben.
Überhaupt dürfe nur noch die Ansiedlung von biodiversitäts- und klimaschutzdienlichen Infrastrukturen, Branchen bzw. Betrieben in nachhaltigen Zukunftsbranchen und Technologien von hoher Umweltverträglichkeit eine Neuausweisung von Gewerbebauflächen erfolgen.
Der 2. BN-Kreisvorsitzende Johann Meindorfer schreibt dazu an die Stadtverantwortlichen: “Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Schicksal und die Überlebensfähigkeit nachfolgender Generationen, mithin den Schutz und Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen generell weitaus stärker gewichtet hat, ergibt sich hieraus in geradezu erdrückend klarer logisch-konsistenter Rechtslage, dass weitaus gesteigerte stringente durch mit verbindlichen Vorgaben per Festsetzungen oder durch städtebauliche Verträge rechtlich sichergestellte ökologierelevante Anforderungen zu genügen ist“.
Das Gewerbegebiet brauche wie die ebenfalls an der Regensburger Strasse geplanten Wohngebiete „An der Frauenbrünnlstrasse“ und „Am Stadtpark“ sowie der Tiergarten eine qualifizierte Busanbindung.
Dies solle über eine Verdichtung des Fahrtenangebotes auf der RBO-/VSL-Linie 25 geschehen.
Für eine zentrale aufkommensstarke Einrichtung wie den Tiergarten Straubing sowie künftige grosse Gewerbe- und Wohngebiete stelle das AST keine adäquate und gleichwertig verfügbare Anbindung dar. „Weil dafür eine Voranmeldung gewünschter Fahrten erforderlich ist und das daher nicht die Flexibilität des regulären Linienverkehrs bietet,“ so Meindorfer.