BUND Naturschutz moniert fehlende Vorgaben zu energiesparendem Bauen und energieeffizienter Energieversorgung für Gewerbegebiet Lerchenhaid
Der BUND Naturschutz moniert fehlende Vorgaben zu energiesparendem Bauen und energieeffizienter Energieversorgung für das Gewerbegebiet Lerchenhaid in seiner Stellungnahme dazu
Der Passus „So sollte – auch bzgl. der besonderen Relevanz des Klimaschutzes - die Energieversorgung des Gebäudes primär mittels Solarenergie und Energieträgern aus nachwachsenden Rohstoffen schadstoffarm sichergestellt werden. Es wird empfohlen, entsprechende Maßnahmen zu prüfen und zu berücksichtigen…“ missfällt dem BUND Naturschutz (BN) besonders.
„Gebäude sind Investition für mehrere Jahrzehnte und die Bauweise beeinflusst daher auch den Energieverbrauch auf Jahrzehnte hinaus. Es ist daher geboten, die heutigen technischen Möglichkeiten des energiesparenden Bauens samt Wärmedämmung tatsächlich auszunutzen und der Umwelt unnötige Emissionen aus der Energieerzeugung zu ersparen“, so der 2. BN-Kreisvorsitzende Johann Meindorfer.
„Das Wichtigste, um die Klimakrise, Umweltkrise und die Knappheitskrise durchzustehen, ist vor allem Energie einzusparen, was gleichzeitig auch die Umwelt schont“. Dies müsse auch und gerade in der Praxis der Bauleitplanung durchschlagen.
Die Stromversorgung der Gebäude durch Photovoltaik und die Warmwasserversorgung durch thermische Solaranlagen hätten längst standardmäßig festgesetzt werden müssen.
Dass in Zeiten des galoppierend-rasant voranschreitenden Klimawandels mit bedrohlicher Wasserknappheit „für anfallendes Dachflächenwasser die Nutzung mittels ausreichend dimensionierter Regenwasserzisternen z.B. zur Freiflächenbewässerung und / oder Toilettenspülung“ nur empfohlen werden soll, sei nicht akzeptabel.
Dies müsse verbindlich vorgegeben bzw. vertraglich sichergestellt werden; dies könne auch durch privatrechtliche Vereinbarung. mit den Bau- Vorhabensträgern erfolgen.
Ausserdem reiche der Passus in den Entwurfsunterlagen „Auf den Einsatz von Streusalz, chemischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie torfhaltige Produkte soll verzichtet werden“ zur Sicherstellung der gebotenen Schutzwirkung auf die Naturgüter Wasser und Boden nicht aus. Dazu sei eine verbindliche Festsetzung notwendig.
„Generell ist allen Ökologierelevanten Anforderungen mehr Beachtung zu schenken als bei bisherigen Gewerbegebieten,“ zieht Meindorfer das Resümee dazu, dass bei der Aufstellung von Bauleitplänen alle Festsetzungsmöglichkeiten zur energiesparendsten und energieeffizientesten Bauweise und Energieversorgung auszuschöpfen sind.
Neben den Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuches verweist er dazu auf das Bundesverfassungsgericht, das die Überlebensfähigkeit nachfolgender Generationen, mithin den Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen generell weitaus stärker gewichtet hat.
„Hieraus ergibt sich in geradezu erdrückend klarer logisch-konsistenter Rechtslage, dass weitaus gesteigerte stringente durch verbindliche Vorgaben rechtlich sichergestellten ökologierelevanten Anforderungen zu genügen ist“ sieht Meindorfer das wiederholte Vorbringen dies BUND nochmal verfassungsrechtlich bestätigt.