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Pressemitteilungen 2019

BN nimmt Stellung ...

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BUND bringt weitere Vorschläge zur Umplanung und eingehenden Variantenprüfung vor

Bei einem Ortstermin am Mittwoch stellte der Leiter des Stiftungsamtes und der Bürgerspitalstiftung Straubing Armin Meyer den beiden Kreisvorsitzenden des BUND Naturschutz, Andreas Molz und Johann Meindorfer den letzten Planungsstand vor.

Zum Neubau des Seniorenheims Sankt Nikola hatte sich der BN schon 2022 an die Stadtspitze gewandt und für eine hohe Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung plädiert, die es erIaubt, die vorhandenen Frei- und Grünflächen zu erhalten oder sogar neue dazuzugewinnen.

Die Planung sei aus pflegefachlicher Sicht mit ihrer demenzgerechten Bauweise in Form einer „liegenden Acht“ in ihrer Funktionalität hervorragend ausgearbeitet.

Man solle und wolle Ökologie und Interessen der Seniorenheimbewohner nicht gegeneinander ausspielen und wolle wirklich unvermeidliche Eingriffe in den Park nicht verhindern.

Damit sich diese Eingriffe wirklich auf das Unvermeidliche beschränken, sollten weitere Vorschläge zur Umplanung einer eingehenden Variantenprüfung unterzogen werden.

Es solle geprüft werden, ob sich die „liegende Acht“ in etwa anderweitig plazieren lässt, wo sie weniger an erhaltenswertem Baumbestand kosten würde.

So im nordöstlichen Bereich unter Einbezug von Stellplätzen, des Verwaltungstrakts sowie eines weiteren bestehenden Gebäudeteils oder in etwas geschwungenerer Bauweise im südlichen und westlichen Teil. „Die dortige Blühfläche kann man problemlos verlegen“, so Molz, „aber den alten Baumbestand nicht“.

Damit der geplanten Nutzflächenbedarf perspektivisch für den steigenden Bedarf an Pflegeplätzen ausreiche, wären laut Molz und Meindorfer zwei weitere Vollgeschosse für Pflegebedürftige erforderlich.

„Das würde die unvermeidlichen Eingriffe in den Park dann noch eher rechtfertigen, weil sichdamit zukünftige diese Eingriffe an ganz anderer Stelle vermeiden liessen,“ warf Meindorfer mit ein.

Meyer gab den BN- Kreisvorsitzenden die Zusage Vorschläge dem beauftragten Architekturbüro zur eingehenderen Variantenprüfung vorzulegen.