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Pressemitteilungen 2019

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Gemeinden, Landratsamt Straubing-Bogen Regierung von Niederbayern sowie Staatsregierung stehen in der Pflicht Jetzt

Leserbrief zu den Leserbriefen zum BMW-Werk Strasskirchen von Martin Götz vom 23. und von Thomas Spötzl vom 26.01.24

Von wegen „jetzt muss einfach mal Schluss sein“. Thomas Spötzl die Götzsche Kritik „jetzt muss einfach mal Schluss sein“ ja schon zurechtgerückt. Danke dafür!

Eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen stehen die Gemeinden Strasskirchen und Irlbach, dem Landratsamt Straubing-Bogen, der Regierung von Niederbayern sowie die Staatsregierung in der Pflicht, endlich ausnahmslos alle BUND von vorgetragenen ökologierelevanten Anforderungen zur Umsetzung zu bringen

Es wurde keine Abwicklung des gesamten Verkehrs Fahrrad, Bus und Bahn gefordert, da schon geht die Götzsche Kritik fehl.

Es geht darum, einen möglichst hohen Anteil an Verkehrsaufkommen als Potenzial für Fahrrad, Bus und Bahn abzuschöpfen.

Eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen nichts anderes als richtig und notwendig.

 

Wie dem BUND Naturschutz muss es den Gemeinden Strasskirchen und Irlbach, dem Landratsamt Straubing-Bogen, der Regierung von Niederbayern sowie der Staatsregierung ein Anliegen sein, dass die Belastung von Gesundheit und Lebensqualität für alle, von Natur, Umwelt und Klima durch Automobilität auf das geringstmögliche Minimum verringert wird.

Die 1.000 geplanten ebenerdigen Stellplätze sind ein absolut indiskutables Unding und zeigen auf, wie wenig ehrgeizig das geplante Mobilitätskonzept ist, wenn Bauherrschaft samt Architekturbüro trotzdem diese horrende Zahl für nötig erachten.

Für den Bereich der Mobilität muss Energiesparen als Schlüssel zum Klimaschutz durch die Vermeidung motorisierten Individualverkehrs und die und Nutzung der umweltfreundlichsten Verkehrsträger Füsse, Fahrrad, Bus und Bahn und somit zur Minimierung der Parkplätze erfolgen.

Die in den Entwurfsunterlagen aufgelisteten Möglichkeiten für nachhaltiges Bauen genügen den Anforderungen beim Fehlen entsprechender verbindlicher konkreter Festsetzungen in keiner Weise.

Die Zurückweisung unserer ökologierelevanten Anforderungen ist abwägungsfehlerhaft, daher rechtsfehlerhaft, gerade auch weil das Bundesverfassungsgericht die Überlebensfähigkeit nachfolgender Generationen, mithin den Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen generell weitaus stärker gewichtet hat.

Diese Abwägungsfehler müssen vom Landratsamt Straubing-Bogen sowie von der Regierung von Niederbayern beanstandet werden.

Dies wird sich selbstredend in der verwaltungsgerichtlichen Bewertung niederschlagen müssen