Zur Startseite

Pressemitteilungen 2024

Pressemitteilungen 2019

BN nimmt Stellung ...

  • Übersicht
  • Donauausbau
  • Hochwasser
  • Rettenbach
  • Windenergie SR-BOG

Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen unter dem Deckmantel „Bürokratieabbau“ zu beschneiden ist infam

Leserbrief zum Artikel „Kommunen drohen Söder mit Klage“ vom 27.07.24

https://www.idowa.de/politik/kommunen-drohen-mit-klage-gegen-plaene-fuer-buerokratieabbau-3855269.html

Schutzrechte von Gemeinden zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen wie die staatlich angeordnete Stellplatzpflicht und die Möglichkeit zur Regelung der Freiflächengestaltung in gemeindlichen Satzungen unter dem Deckmantel „Bürokratieabbau“ zu beschneiden ist ein infames politisches Manöver der Staatsregierung. 

Ein Ablenkungsmanöver von unverzeihlichen Versäumnisse in der Praxis der Bauleitplanung landauf, landab.

Ist ein klares Indiz dafür, welche Wertschätzung Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen bei Ministerpräsident Markus Söder und der Staatsregierung hat, „geniesst“.

Ganz im Gegenteil muss Söder die Landratsämter und die Bezirksregierungen anweisen, fehlerhafte Abwägungen der Gemeinden im Lichte der heutigen Erfordernisse zu beanstanden.

Auch und gerade weil etwa der Regierungspräsident von Niederbayern den BUND hat wissen lassen, dass es für ihn keine deutlich zu steigernde Beanstandungspraxis bei pflichtwidriger Ermessensausübung durch Ausserachtlassen gesamtökologisch zu sehender Anforderungen ergibt.

Das Dulden solcher fachlich und rechtlich völlig unbegründeter „Wegwägungen“ der vorgebrachten Erfordernisse von im Baugesetzbuch enthaltenen Vorgaben zu ökologisch verträglicher Bauleitplanung im Rahmen der eigentlich nötigen Abwägung durch die Aufsichtsbehörden ist in keiner Weise hinnehmbar.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Überlebensfähigkeit nachfolgender Generationen, mithin den Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen generell weitaus stärker gewichtet.

Die Staatsregierung steht hier in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Einhaltung dieser verfassungsrechtlichen Verpflichtung sichergestellt wird. Jetzt und für alle künftigen Bauvorhaben.