Zurückweisung ökologierelevanter Anforderungen ist abwägungs- und rechtsfehlerhaft
Leserbrief zum Bericht „Vorhaben grundsätzlich positiv"“ vom 10.01.24 mit Bitte um Veröffentlichung:
Wie dem BUND Naturschutz muss es den Gemeinden Strasskirchen und Irlbach, dem Landratsamt Straubing-Bogen, der Regierung von Niederbayern sowie der Staatsregierung ein Anliegen sein, dass die Belastung von Gesundheit und Lebensqualität für alle, von Natur, Umwelt und Klima durch Automobilität auf das geringstmögliche Minimum verringert wird.
Die 1.000 geplanten ebenerdigen Stellplätze sind ein absolut indiskutables Unding und zeigen auf, wie wenig ehrgeizig das geplante Mobilitätskonzept ist, wenn Bauherrschaft samt Architekturbüro trotzdem diese horrende Zahl für nötig erachten.
Für den Bereich der Mobilität muss Energiesparen als Schlüssel zum Klimaschutz durch die Vermeidung motorisierten Individualverkehrs und die und Nutzung der umweltfreundlichsten Verkehrsträger Füsse, Fahrrad, Bus und Bahn und somit zur Minimierung der Parkplätze erfolgen.
Die in den Entwurfsunterlagen aufgelisteten Möglichkeiten für nachhaltiges Bauen genügen den Anforderungen beim Fehlen entsprechender verbindlicher konkreter Festsetzungen in keiner Weise. Die Zurückweisung unserer ökologierelevanten Anforderungen ist abwägungsfehlerhaft, daher rechtsfehlerhaft, gerade auch weil das Bundesverfassungsgericht die Überlebensfähigkeit nachfolgender Generationen, mithin den Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen generell weitaus stärker gewichtet hat.
Diese Abwägungsfehler müssen vom Landratsamt Straubing-Bogen sowie von der Regierung von Niederbayern beanstandet werden.
Dies wird sich selbstredend in der verwaltungsgerichtlichen Bewertung niederschlagen müssen