Mit Besteuerung unverdient beiseitegeschaffter Milliardärsvermögen ginge Landschaftspflege und Hochwasserschutz
Leserbrief zum Bericht „Landschaftspflege in Gefahr“ vom 21.01.25
Neben biodiversitäts- und klimaschutzdienlichen Infrastrukturen schlägt die Finanzknappheit der Bundes- Landes- und Kommunalebene nun auch beim klassischen Natur- und Artenschutz auf
Die Verteilungsfrage hat neben der sozialen eben auch eine ökologische Komponente.
Denn höhere Verteilungsgerechtigkeit ist Voraussetzung für umwelt- und klimaverträgliches Verhalten aller, worauf das Gelingen einer dringend gebotenen wirklich ökologisch nachhaltigen Energie-, Agrar-, Rohstoff- und Verkehrs- Wirtschafts- und Konsumwende angewiesen ist.
Und ganz generell Voraussetzung für das Funktionieren sowie die ökologieverträgliche Weiterentwicklung des Staatswesens inclusive der Kommunen.
Mit dem Argument „zu teuer“ oder „nicht finanzierbar“ braucht niemand aus Behörden und Politik daherkommen, solange sich mangels ökologisch-sozialer Kostenwahrheit und Kostengerechtigkeit das ökologisch-nachteilige Verhalten rentiert und nicht das durchgängig umweltverträgliche Verhalten aller.
Solange sich Politiker der regierenden Parteien höherer Verteilungsgerechtigkeit auch mittels höherer Besteuerung der Milliardärsvermögen sowie der ökologisch-sozialen Kostenwahrheit und Kostengerechtigkeit mit Anlastung der bisher externalisierten sozialen und ökologischen Folgelasten und -kosten verweigern, zieht das nicht.
Mittels höherer Besteuerung der Milliardärsvermögen liessen sich alle biodiversitäts,- klimaschutz- und gemeinwohldienlichen Dinge finanzieren und realisieren- da wäre keine Ausschliesseritis nötig.
Daher muss der Einsatz für auskömmliche Staats- und Kommunalfinanzen durch höhere Verteilungsgerechtigkeit auch mittels höherer Besteuerung der Milliardärsvermögen auf Kreis- und Ortsebene immer stärker bei den Abgeordneten vor Ort eingefordert werden.
Und man sollte nur Parteien wählen, in deren Wahlprogrammen höhere Verteilungsgerechtigkeit steht.