Abfall vermeiden und stofflich verwerten - Das bessere Müllkonzept haben wir - mit Abstrichen - erwirkt
ROHSTOFFE SCHONEN & SPARSAM VERWENDEN, ABFÄLLE VERWERTEN
Vor Ort mit dem ersten Wertstoffhof in der Stadt Straubing im ehemaligen Dietl-Bräu an der
Regensburger Strasse legte der BN den Grundstein für die Getrennterfassung und sortenreine stoffliche Verwertung von Abfällen wie Aluminium- und Weissblechschrott, Kunststoffverpackungen wie PS/PP- sowie PE-Behälter, PE-Folien, Styroporformteile und Verpackungschips. Bei der sortenreinen Erfassung von Plastikbechern war man bayernweit Vorreiter, hatte dazu deutschlandweit Abfüller von Molkereiprodukten wie Joghurt, Quark, Kefir, Sahne, Sauerrahm etc. angeschrieben und um Mitteilung der für die Plastikbecher verwendeten Kunststoffsorten befragt, diese dann in einer Liste veröffentlicht und zur Getrenntsammlung aufgerufen, nachdem mit der STF-Thermoform-Folien Aicha v. Wald ein Verarbeiter mit entsprechender technischer Ausstattung zur Abscheidung von an den Bechern anhaftenden Aluminiumresten von deren Aludeckeln ausfindig gemacht und ein Probelauf mit ca. 200 kg von der BN-Jugendgruppe (die im übrigen auch ca. alle 2 Monate in samstäglichen Sortierparties das schon seit 1983 an verschiedenen Sammelstellen erfassten Aluminiumabfälle nachsortierte) vorsortierter Haushalts-Sammelware erfolgreich verlaufen war. STF-Thermoform hatte bis dato Stanzreiste aus der MoPro-Abfüllung verarbeitet und dabei die Aluminiumreste von den ausgestanzten Kunststoffgittern getrennt, die jedoch von den Abfüllern jeweils sortenrein angeliefert waren und nicht aus Post-Consumer-Haushalts-Sammlungen stammten. Zusammen mit diesem innovativen Unternehmen konnte greifbar und anschaulich belegt werden, was auch heute noch gilt: nur aus sortenreinen Kunststoffabfällen lassen sich wieder hochwertige, auch dünnwandige Produkte aus Recyclingkunststoff herstellen (bei STF damals schon etwa sehr dünn gezogene Pflanzenpikierbehälter) , die im Rahmen der Kreislaufwirtschaft solche aus Primärmaterial in deren angestammten Einsatzbereichen ersetzen können. Was nach wie vor unsortierte Kunststoffabfälle nicht vermögen. Und der Markt für klobige dickwandige Blumenkübel ist bekanntermassen nicht besonders aufnahmefähig, sondern ziemlich schnell gesättigt.
Diese Praxiserfahrungen waren für den damaligen Kreisjugendleiter und inzwischen langjährigen 2. Kreisvorsitzenden Johann Meindorfer Grund genug, dies auch auf Landesebene im Arbeitskreis Abfall / Kreislaufwirtschaft einzubringen.
Damals schon, lange bevor der Begriff der Energiewende entstand, im Bewusstsein und der Überzeugung, dass durch sortenreines stoffliches Recycling ein hoher Anteil der Herstellungsenergie eingespart werden kann, während sich bei der Müllverbrennung nur der niedrigere Heizwert „herausholen“ lässt.
Den BN-Wertstoffhof übernahm nach Einführung des „Dualen Systems Deutschland“ (DSD)der ZAW und baute seitdem in Stadt und Landkreis ein flächendeckendes System von Wertstoffhöfen auf und die Vielfalt der anzuliefernden Abfallfraktionen weiter aus, obwohl das DSD in vielen Teilen der BRD zur Gemischterfassung von Wertstoffen mit zwar höherer Erfassungs-, aber geringerer stoffliche Verwertungsquote geführt hat. STF-Thermoform-Folien war übrigens noch weit in die 2000er Jahre für den ZAW und das mittlerweile etablierte DSD Abnehmer sowie Verwerter der PS/PP- Kunststoffverpackungen. Eine geplante Restmülldeponie im Spitalwald in Gschwendt, Gemeinde Ascha, wurde überflüssig und nie gebaut.
Die Erfordernisse und Möglichkeiten von Abfallvermeidung und stofflich-hochwertiger Verwertung sind aber noch nicht ausgeschöpft, obwohl dies nicht nur zum Überflüssigwerden von Deponien und Müllverbrennungsanlagen dringend erforderlich ist. Es ist genauso nötig zum Einsparen von Energie, da bei einer stofflich-hochwertigen Verwertung ein hoher Anteil der Herstellungsenergie eingespart werden kann, während sich bei der Müllverbrennung nur der Heizwert „herausholen“ lässt. Für Recyclingpapier etwa wird weniger als zwei Drittel an Energie und nur ein Sechstel an Frischwasser benötigt als für die umweltbelastenden Frischfaserpapiere. Ähnliches gilt in der Plastik-Diskussion für Tragetaschen aus sortenreinem Recycling-Kunststoff. Es ist also zu kurz gegriffen, wenn man nur die Umstellung auf vermeintliche „Öko-Plastik“-Tragetaschen ins Auge fasst, denn ein Nachweis gesamtökologischer Vorteile gerade gegenüber Recycling-Kunststoff auf Erdölbasis fehlt nach wie vor.
Dies ergab auch eine Diskussionsrunde und Meinungsaustausch zwischen BN, Zweckverband Abfallwirtschaft, Naturland, Biomasse GmbH, CARMEN und Öko-Plastik“-Herstellers Novamont GmbH 2013 zur Plastiktütenproblematik:
Mehrweg-Einkaufstaschen schon ab wenigen Nutzungen jeglicher Einwegtüte überlegen
Dass Abfallvermeidung und stoffliches Recycling wegen seiner höheren Energieeffizienz Prioritäthaben müssen vor der Müllentsorgung durch Verbrennung, darüber herrschte Einigkeit bei einem Wissens- und Meinungsaustausch zwischen Bund Naturschutz (BN) und dem Centralen Agrar- Rohstoff- Marketing- und Energie-Netzwerk (C.A.R.M.E.N.) im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe sowie der hier ebenfalls angesiedelten Biomasse GmbH. Beteiligt war auch Vertreter des "Öko-Plastik“-Herstellers Novamont GmbH, des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Straubing (ZAW-SR) sowie vom Biolandbauverband Naturland.
Auslöser des Gesprächs waren Befürchtungen und Berichte darüber, dass die aus nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRos) hergestellten kompostierbaren sogenannten "Öko-Plastik“-Tragetaschen ein Störfaktor in der Abfallwirtschaft seien. Denn sie geraten bei Wertstoffsammelsystemen oft versehentlich in die Kunststofffraktion der Polyethylen-(PE)- Folien, in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack. Gleichzeitig seien manche Kompostwerke nicht auf deren Verarbeitung ausgelegt, u. a. weil kompostierbare Tragetaschen nur unter bestimmten Bedingungen vollständig biologisch abgebaut werden. In beiden Fällen müssen sie aufwändig aussortiert und dann verbrannt werden, wobei wie auch bei Verbrennung erdölbasierter Kunststoff nur ein Teil der für ihre Herstellung aufgewendeten Energie, der Heizwert, wieder gewonnen werden kann. Für die ZAW-Kompostieranlage mit vorgeschalteter Vergärungsanlage und auch bekannte Kompostwerke in einigen Nachbarlandkreisen konnte ZAW-Geschäftsführer Anton Pirkl dazu Entwarnung geben, auch aus Erfahrungen mit den Einlegesäcken aus dem Material „Mater-Bi“ für die Komposttonnen. Er unterstrich aber die Forderung von Johann Meindorfer vom BN -Landesarbeitskreis Abfall & Kreislaufwirtschaft nach einer bundes- oder besser europaweiten eindeutigen Kennzeichnung, damit Fehlwürfe weitgehend vermieden werden. Der BN stellt überdies eine grundlegende Anforderung für die sinnvoll vertretbare Nutzung nachwachsender Rohstoffe: deren Herstellung müsse nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus als gesundheits-, klima- und umweltverträglichster und damit zukunftsfähigster Form des Landbaus erfolgen, damit die bekannten Probleme wie der Verlust an Artenvielfalt, schleichende Entwertung und Verunreinigung von Boden, Grund- und Trinkwasser durch Dünger- und Chemikalien-/Pestizideinträge aus der industriell-intensiven Landwirtschaft nicht dadurch auch noch verschärft werden.
Area Manager Germany Friedrich von Hesler vom „Mater-Bi“- Hersteller Novamont bekräftigte ökologische Vorteile dieses Materials gegenüber erdölbasierten Kunststoffen aus Primärmaterial, wobei Meindorfer darauf verwies, dass mit Tragetaschen aus sortenreinem Recycling-Kunststoff ein hoher Anteil der Herstellungsenergie eingespart werden könne. Erforderlich sei eine belastbare zumindest abschätzende Ökobilanz von biobasierten Kunststoffen gegenüber Primär- wie auch Recycling-Kunststoff auf Erdölbasis, wozu Jutta Einfeldt von C.A.R.M.E.N. weitere Recherchen zusagte. Von Hesler nahm die Anregung von Meindorfer und Pirkl auf, sich auf der Ebene seines Hersteller-Verbandes für eine eindeutige Kennzeichnung einzusetzen, wobei BN und ZAW diese auch für alle herkömmlichen Kunststoff-Verpackungen für dringend erforderlich halten, da sie durch sortenreine Erfassung erst ein hochwertiges Recycling ermöglichten. Hier sei der Gesetzgeber auf europäischer und Bundesebene gefordert.
Regina Schneider von Naturland stellte ihre Recherchen nach ökologischen verträglichen Materialien für Obst- und Gemüsebeutel für Selbstvermarkter vor. Alle recherchierten Produkte seien aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt, nach DIN EN 13432 kompostierbar und aufgrund ihrer geringen Dicke von unter 20 µm im Vergleich zu herkömmlichen Tragetaschen materialsparend. Der Idealfall wäre natürlich die Vermeidung jeglicher Plastiktüte, ganz gleich ob öko oder nicht, räumte sie ein, in der Praxis lasse sich aber gerade im Obst- und Gemüsebereich nicht alles durch mitgebrachte Gefäße der Kunden abdecken, was bei Nonfood- oder Trockensortiment auf jeden Fall die bessere Alternative sei. Resümee aller Teilnehmer war aber, Mehrwegtaschen seien schon ab wenigen Nutzungen jeglicher Einwegtüte vorzuziehen. Und der „Mater-Bi“- Vertreter empfahl, seine Produkte nach dem Einkauf einer Zweitnutzung als Bioabfalltüte zuzuführen, wofür sie geeignet seien.
Werbeflut eindämmen - Werbewirtschaft muss kräftige Schritte in Richtung ökologischer Nachhaltigkeit gehen
Deutsche Post AG sicherte generell eine ökologisch nachhaltige Optimierung der Verpackung von „Einkauf Aktuell“ zu
Kräftige Schritte in Richtung ökologischer Nachhaltigkeit verlangt der BUND Naturschutz von der Werbewirtschaft und deren Verteilorganisationen. Deshalb unterstützt der Landesarbeitskreis Abfall / Kreislaufwirtschaft des BUND Naturschutz auch die Online-Petition des 19-Jährigen Fabian Lehner aus Simbach am Inn, mit der dieser von der Deutschen Post den Verzicht auf eine Plastikumhüllung für die Post-Werbeaussendung „Einkauf Aktuell“ fordert. Diese wird an fast 21 Millionen Haushalte in Deutschland verteilt. Lehner hat dafür knapp 140.000 namentliche Unterstützer gefunden.
Bei einem rund dreistündigen internen Fachgespräch am 5.November 2014 mit Vertretern der Deutschen Post, Wissenschaftlern und Industrievertretern sowie Dr. Hartmut Hoffmann und Johann Meindorfer vom BUND in München gab es ein erfreuliches Zwischenergebnis: Die Deutsche Post sicherte generell eine ökologisch nachhaltige Optimierung der Verpackung von „Einkauf Aktuell“ zu, wie sie Meindorfer als unabdingbar forderte. Dazu werde man ein kleines Forschungsprojekt mit einer Hochschule initiieren, jedenfalls aber vorab in Testreihen auf drei verschiedenen Maschinen eine äußerst dünne Kunststofffolie laufen lassen, die aus 50 Prozent Recyclingmaterial aus sortenreiner Sammlung von PE-(Polyethylen)-Folien besteht. Der ökologische Vorteil besteht in einer Energieeinsparung von rund 80 % bei der Herstellung von Recycling-Kunststoff gegenüber neu aus Erdöl hergestelltem Plastik. Auch Lehners Wunsch, als nächsten Schritt mit einer Folie mit möglichst hohem Recyclinganteil von der Komplettumhüllung auf eine Banderolen-Lösung umzusteigen, will man danach testen.
Damit einem vom Vertreter des Zusammenschlusses europäischer Papierhersteller "Ingede" aufgeworfenen Problem beim Papierrecycling zumindest ansatzweise Rechnung getragen wird, pocht der BN-Arbeitskreis-Mitarbeiter auch auf eine eindeutige Kennzeichnung der PE-Folie und Hinweise, dass diese keinesfalls mit den weggeworfenen Prospekten ins Altpapier gelangen dürfe, sondern einem sortenreinen PE-Folien- Recycling zugeführt werden müsse. Dies gelte auch für Remittenden, nicht nur bei „Einkauf Aktuell“, sondern für alle Werbematerialien, Kataloge und Zeitschriften aller Verlage. Auch müssten störende „Beipackungen“ wie Plastikspielzeug oder CDs, wenn die Anbieter schon nicht darauf verzichten wollten, jeweils einem getrennten sortenreinen PE-Folien-Recycling zugeführt werden, waren sich BN und Industrievertreter einig. Die Post sicherte einen Hinweis bei „Einkauf Aktuell“ zu, aufgedruckt allerdings nicht auf der Folie, damit sich diese besser aufbereiten lasse, sondern auf dem papieren Inhalt. Den Vorbehalt einer postinternen Prüfung, ob sich dies mit dem Corporate Design vereinbaren lasse, erwidert Meindorfer, dass jegliches Corporate Design auf notwendige Angaben zur Abfallverwertung im Geiste des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auszurichten sei. In Richtung Papierindustrie pochten Hoffmann und Meindorfer vehement darauf, dass bei der Altpapieraufbereitung aussortierte PE-Folien recycelt und nicht als sogenannter Ersatz-Brennstoff verbrannt werden dürfen, weil dabei ein grosser Anteil der ihnen innewohnenden Herstellungsenergie ungenutzt bleibe, was der seitens der Politik propagierten aber bisher „verkorksten“ Energiewende schade und den gebotenen Klimaschutz ausser Acht lasse. Nachdem ein gesetzliches Vorgehen gegen die Werbeflut nicht zu erwarten sei, rät der BUND, die Briefkästen mit Aufklebern „Keine Werbung einwerfen“ zu bekleben, kunststoffumhüllte und mit Plastikbeigaben versehene Zeitschriften zu verzichten und alle Wertstoffe der Gelben Tonne, dem Gelben Sack oder besser noch der sortenreinen Erfassung in örtlich angebotenen Wertstoffhöfen zuzuführen.
Nach wie vor nachlässiger Umgang mit Bauschutt
BN fordert von öffentlicher Hand vorbildhaft-umweltverträgliche Beschaffungspraxis ein
20 Jahre nach dem Müll-Volksbegehren und dem Inkrafttreten des Bayerischen Abfallgesetzes immer noch deutliche Defizite bei Vollzug und Umsetzung der Vorgaben zum umweltfreundlichen Beschaffungswesen
Nicht nur das Landratsamt Miesbach steht wegen des dortigen Skandals um die Verwendung von unsortiertem giftigen Bauschutts und mit seiner sorglosen und falschen Bewertung, es handle sich um ungefährlichen, aufbereiteten und zertifizierten Bauschutt, derzeit im Kreuzfeuer der Kritik. Daneben wird aus einigen Landesteilen von der Erschöpfung der vorhandenen Deponiekapazitäten für Bauschutt berichtet, so dass dort die Suche nach weiteren Verfüll stellen läuft.
Der BN beharrt auf das Abgraben der Ablagerungen und das Zuführen verwertbarer Bauschutt-Anteile zu ordnungsgemäss betriebenen qualitätsgesicherten Recyclingeinrichtungen und einer hochwertigen Wiederverwendung bzw. Wiederverwertung, etwa bei der Errichtung des Lärmschutzwalls Alburg-Nord/ "Am Kronsteig" in Straubing oder bei Grubenverfüllungen mit unsortiertem und nicht aufbereiteten Bauschutt in den Landkreisen Regensburg und Regen. Der Gesamtverlauf des Schriftwechsels in Sachen des konkreten Falles Ablagerung und Einbau von vermischtem Aushubmaterial beim Bau des Lärmschutzwalls Straubing-Alburg-Nord Am Kronsteig ohne ein bisher auch nun einigermaßen befriedigendes Ergebnis ist hier nachzuvollziehen
Dem Landesarbeitskreis Abfall / Kreislaufwirtschaft des Bund Naturschutz werden aus etlichen Landesteilen Fälle unzulässiger Aufschüttungen und Ablagerungen bekannt, gleichzeitig bestehen Defizite in Sachen umweltfreundlicher Beschaffung. Dass 20 Jahre nach dem Volksbegehren für „Das bessere Müllkonzept“ sowie nach Inkrafttreten des darauf resultierenden Bayerischen Abfallgesetzes etliche staatliche und kommunale Behörden und Dienststellen der öffentlichen Hand ihren Verpflichtungen nach wie vor nicht nachkommen, stößt dem BN heftig auf. Dies ist nicht hinnehmbar, zumal auch große Energiesparpotentiale nicht ausgeschöpft werden, die aber im Zuge einer wirklichen Energiewende zwingend zu heben wären. Inzwischen wurden die Bezirksregierungen wegen dieser Vorgänge und der übergreifenden Vollzugsdefizite beim umweltfreundlichen Beschaffungswesen eingeschaltet
Die Praxis, dass für Lärmschutzwälle und ähnliche Aufschüttungen oft unsortiertes Abbruch- und Aushubmaterial verwendet und dies von den örtlichen Behörden nicht unterbunden wird, ist nach BN-Kenntnis ebenfalls noch immer an der Tagesordnung.
Für Lärmschutzwälle aus Aushubmaterial muss somit sichergestellt sein, dass sich darin weder recyclingfähige Bauschutt-Bestandteile befinden, die für eine höherwertige Verwendung beim Unterbau von Strassen, Wegen und Stellplätzen geeignet sind, noch andere recyclingfähige Materialien oder Fremdstoffe.
Recyclingfähige Bauschutt-Bestandteile sind in Güte- und somit qualitätsgesicherten Bauschutt-Recyclinganlagen einer Aufbereitung und Reinigung zu unterziehen, die eine möglichst hochwertige Wiederverwendung des daraus entstehenden aufbereitete und gereinigte Bauschutt- Granulat anstelle der knapper werdenden Primärbaustoffe Kies oder Schotter beim Unterbau von Strassen, Wegen und Stellplätzen ermöglicht und dabei sowohl künftige Erweiterungen von Abbauflächen für Primärbaustoffe als auch die Erschöpfung der vorhandenen Deponiekapazitäten für Bauschutt minimiert bzw. dieser entgegentritt.
Dies ist selbstverständlich auch als gebotener Beitrag zur Flächenressourcenschonung ebenso wie zum Erhalt der Biodiversität zu sehen, da sowohl Abbauflächen für Primärbaustoffe als auch Deponieflächen mit erheblichen Eingriffen in den Natur- und Wasserhaushalt sowie der Gefahr des Schadstoffeintrags in die Grundwasserkörper verbunden.
Bei Ausschreibung und Vergabe im Rahmen öffentlicher Bauvorhaben muss – auch gegenüber den bauausführenden Unternehmen - verbindlich vorgegeben und im Rahmen der Bauausführung überwacht werden, dass für Lärmschutzwälle und ähnlichen Aufschüttungen nur unbedenkliches und vom Fremd- wie von höherwertig wiederverwertbaren Stoffen freies Schüttgut wie Bodenaushub verwendet wird.
Dies alles zusammen bedeutet, dass von einem landesweit Umwelt- und regelrechten geordneten Bauschuttrecycling auch 20 Jahre nach Inkrafttreten des Bayerischen Abfall- und Altlastengesetzes (inzwischen: Bayerisches Abfallgesetz) mit darauf beruhenden Umweltrichtlinien öffentliches Auftragswesen immer noch nicht die Rede sein kann, wie es aus ökologischer, abfallwirtschaftlicher sowie abfallrechtlicher Sicht erforderlich wäre.
Die Umsetzung und Sicherstellung der ökologischen und rechtlichen Erfordernisse zur Verwirklichung der gesetzlichen Ziele der Abfallbewirtschaftung in der gebotenen Rangfolge bedeutet, dass Abfälle wie insbesondere auch Bauschutt im Rahmen eines möglichst hochwertigen Recyclings als Recyclingbaustoffe, die Primärbaustoffe in ebenfalls möglichst hochwertigen Anwendungsbereichen ersetzen, in den Stoffkreislauf zurückzuführen sind. Es dürfen somit nicht im Sinne eines Downcyclings hochwertige Stoffe für Zwecke verwendet werden, die mit geringwertigeren Stoffe auch zu erfüllen sind, wie etwa reine Aufschüttungen / Lärmschutzwälle mit Erdaushub, der für höherwertige Verwendungen nicht geeignet ist.
Die Verpflichtung der öffentlichen Hand zur vorbildhaft umfassenden umweltfreundlichen und fairen Beschaffung in Sachen vorrangige Verwendung von aufbereitetem und gereinigtem Bauschutt-Granulat anstelle von Kies oder Schotter beim Unterbau von Strassen und Wegen müssen eingehalten werden. Der Einsatz von aufbereitetem und gereinigten Bauschutt-Granulat anstelle von
Kies- und Schotter zur Schonung natürlicher Ressourcen ist natürlich mit hochwertigen Bauschutt-Recyclingmaterial mit den erforderlichen Güteprüfungs- und somit Qualitätsstandards ohne weiteres möglich, werde aber nicht hinreichend praktiziert.
Was dagegen von illegale Ablagerungen von bzw. Grubenverfüllungen mit unsortiertem und nicht aufbereiteten Bauschutt neben einem schlechten Beigeschmack übrigbleibe, sei ein negatives Image des Bauschutt-Recyclings, das dieses in keinster Weise verdient habe, denn die ordnungsgemäß qualitätsgesicherte Bauschutt-Aufbereitung kann einen gewichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung leisten.
Sofern noch nicht bei allen Bauschutt-Recyclingeinrichtungen die für den möglichst universellen Einsatz des Bauschutt-Recyclingmaterials erforderlichen Güteprüfungs- und somit Qualitätsstandard implementiert sind, müssen die Zuständigen darauf hinzuwirken, dass die Bauschutt-Recyclinganlagen künftig nur noch mit den gebotenen Güte- und somit Qualitätssicherungsstandards betrieben werden. Bezirksregierungen und Umweltministerium müssten hierfür Sorge tragen. Schließlich stelle sogar das Bayerische Wirtschaftsministerium auf seinen Internetseiten fest: „Der Energiewende muss eine generelle Rohstoffwende folgen“. Richtig, dann macht mal in der Praxis!
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat in seinem Schreiben vom 21. November die Forderung und Rechtsauffassung des BN wortwörtlich bestätigt mit folgendem Passus:
„Für Lärmschutzwälle aus Aushubmaterial muss sichergestellt sein, dass sich darin weder recyclingfähige Bauschutt-Bestandteile befinden, die für eine höherwertige Verwendung beim Unterbau von Straßen, Wegen und Stellplätzen geeignet sind, noch andere recyclingfähige Materialien oder Fremdstoffe. Bei Ausschreibung und Vergabe im Rahmen künftiger Bauvorhaben muss - auch gegenüber den bauausführenden Unternehmen - verbindlich vorgegeben und im Rahmen der Bauausführung überwacht werden, dass für Lärmschutzwälle und ähnlichen Aufschüttungen nur unbedenkliches und vom Fremd- wie von höherwertig wiederverwertbaren Stoffen freies Schüttgut wie Bodenaushub verwendet wird.“
Es geht um die konsequente Beachtung und Anwendung dieser Vorgabe im konkreten Fall wie in Zukunft bei ähnlichen Vorhaben.
BayStMUV Verwendung aufbereitetes gereinigtes Bauschuttgranulat 21. 11. 2014