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Pressemitteilungen 2019

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BUND: Mikroplastikverseuchung von Natur und Landschaft, Böden und Gewässern Kompost. Klärschlamm bis hin zu den Ozeanen bewegt viele Betroffene - Schärferes Vorgehen gegen Müll-Schlamper nötig

Das Thema Mikroplastikverseuchung von Kompost, Klärschlamm Böden und Gewässern bis hin zu den Ozeanen bewegt viele umweltbewusste Menschen und es gibt immer mehr direkt Betroffene, stellt der BUND Naturschutz (BN) fest. Das Umwelt- wie Abfallvermeidungsbewusstsein eines nicht unbedeutenden Teils unserer Gesellschaft lasse aber gleichzeitig stark zu wünschen übrig

Die für die Entsorgung Biomüll oder Klärschlamm Verantwortlichen, aber auch Landwirte oder einfach nur Erholungssuchende stöhnen ob der Belastung mit Plastikfetzen- und Mikroplastik-Gehalt.

In Natur und Landschaft oft aus Autos weggeworfene Zigarettenkippen oder Verpackungsmüll verunreinigen und belasten nach wie vor zunehmend Natur und Umwelt.

„Politik, Gesetzgebung, Gesetzesvollzug, Hersteller, Handel und VerbraucherInnen haben durch ein nicht ausreichend nachhaltigen Produzenten- und Konsumentenverhalten beim Fernhalten von Abfällen und Schadstoffen von Natur und Landschaft, Böden, Gewässern und vom Abwasser versagt.“

An der Universität Bayreuth untersucht eine Forschungsgruppe Bodenproben aus der Landwirtschaft. In ihren Studien haben sie jede Menge Mikroplastik im Kompost und auf Ackerflächen nachgewiesen. Bis zu 900 Kunststoffpartikel fanden die Bayreuther Forscher in einem Kilogramm Kompost. Pro Hektar Ackerfläche errechneten sie Belastungen von 150.000 Mikroplastikteilchen.

Fehlwürfe in den Biotonnen, aber auch die mangelhafte Entsorgung von Lebensmittelabfällen aus Supermärkten und der Industrie seien Ursachen für das Mikroplastik im Kompost und auf den Feldern. Lebensmittelabfälle aus den Supermärkten werden teils inklusive Verpackungen als Biomüll angeliefert und geschreddert, so dass jede Menge Plastik mit in den Kompost und in die flüssigen Gärreste gelangt. 

Selbst „Bioplastik“ sei für das Problem der Vermüllung derzeit keine Lösung. So verrotten oder vermodern die „Biotüten“ oft gar nicht vollständig. Wenn diese mangels deutlicher Kennzeichnung oder Sorgfalt durch Fehlwürfe in die Getrennterfassung von Post-Consumer-Kunststoffverpackungsabfällen PE,-Recycling gelangen, gefährdeten sie ein hochwertiges Kunststoff-Recycling. Genau diese Getrennterfassung und sortenreine stoffliche Verwertung von zentraler Wichtigkeit gut verwertbare Kunststoffabfälle von Kompost, Böden und Gewässern sowie von der Müllverbrennung fernzuhalten, wo aus ihnen der Brennwert nicht aber ihre innewohnende Herstellungsenergierausgeholt werden kann.

Einwegverpackungen müssten auf Bereiche beschränkt bleiben, wo zumutbare Alternativen fehlten.

Gezielte Abfallvermeidung etwa durch Kauf von Mehrweg- statt Einwegverpackungen sowie eine sorgfältige und saubere Abfalltrennung und sortenreine Erfassung in Haushalten und Betrieben seien die Grundlage einer ökologisch verträglichen Abfallwirtschaft und dienen der Vermeidung von Schadstoffausstoss und Energieverschwendung. Die sortenreine Erfassung von Kunststoffabfällen sei dabei Voraussetzung für ein möglichst hochwertiges Recycling zum Ersatz von Primärmaterial in möglichst hochwertigen und anspruchsvollen Anwendungsbereichen wie bei äusserst dünnwandige Recyclingfolien. Und den Einsatz von Recyclingprodukten gelte es zu forcieren. Dass dies gleichermassen im Kunststoff- wie im Papiersektor zutrifft, erkläre zudem den vehementen Einsatz des BUND für die vorrangige Verwendung von Recyclingkunststoff- wie auch von Recyclingpapierprodukten aus 100 % Altpapier gerade bei Grossanwendern wie Unternehmen und Behörden: Für umweltverträgliches Recyclingpapier werden rund 60 % weniger Energie und Frischwasser benötigt als für die umweltbelastenden Frischfaserpapiere.

Der Staat habe Produktverantwortung von Herstellern und Handel weder ernst genommen noch kontrolliert oder gar sanktioniert.

Dies auch, indem sich die Politiker der regierenden Parteien der ökologisch-sozialen Kostenwahrheit und Kostengerechtigkeit mit Anlastung der bisher externalisierten sozialen und ökologischen Folgelasten und -kosten über die Preise auf die Verursacher über ein intelligentes ökologisch-soziales Steuersystem seit langem und immer noch verweigerten.

Politik, Landes- wie Bundesministerien seien daher gefordert, umgehend Strategien gegen Plastikvermüllung und zum Erreichen höherer Recyclingquoten umzusetzen.

Schlimmstenfalls landen Abfälle in wilden Ablagerungen am Strassenrand oder in Natur und Landschaft und über die Flüsse in den Meeren, Wer diesen illegalen „Entsorgungsweg“ wähle, mache sich zum Mittäter auch von Meeresverschmutzung und dem damit verbundenen Tierleid, weil ein Teil dieses Mülls über die Flusssysteme dorthin gespült wird. Schädlich bleibt er aber allemal auch an Bach- und Flussufern und an allen sonstigen unzulässigen Ablagerungsstellen. Gegen Müll-Schlamper gelte es verstärkt vorzugehen, auch gegen diejenigen, deren Restmülltonnen mangels Abfallvermeidungsbewusstsein regelmässig überfüllt sind – und bisher trotzdem geleert werden auf Kosten der gewissenhaften Wertstoffsortierer.

Auf einen nicht unbedeutenden Teil der Gesellschaft wirke überhaupt nur die Steuerung „über den Geldbeutel“, zumindest um einiges stärker bzw. als die jahrelang an sie gerichtete Empfehlungen, Aufrufe und Appelle. „Sie wirkt auch bei den Ignoranten und Realitätsverweigerern, die sich nichts um die persönliche Betroffenheit anderer scheren," sagt der 2. Straubinger BN-Kreisvorsitzende und stellvertretende Sprecher des BN-Landesarbeitskreises Abfall / Kreislaufwirtschaft / Ressourcenschonung, Johann Meindorfer.

Es zeige sich beim Plastikmüll wie beim Klärschlamm und in vielen anderen Bereichen die Notwendigkeit für die Ökologisierung des Einkaufs- und Konsumverhaltens der ganzen Gesellschaft. Der Staat müsse uns alle zu einem klima- und umweltfreundliches Verhalten steuern, bewegen, indem sich umweltverträgliches abfall- und energiesparendes Verhalten aller rentiert und nicht das Verschwenden von Ressourcen. Wichtiger Bestandteil dazu sei ein intelligentes ökologisch-sozialem Finanz- und Steuersystem.

Ein EU-Verbot von Strohhalmen, Wattestäbchen und Ballonhaltern sowie eine reine isolierte Plastiksteuer allein wären dazu jedoch deutlich zu kurz gegriffen. Eine höhere Besteuerung von Energie- und Ressourcenverbrauch insgesamt sei nötig, im Gegenzug zu den Mehrbelastungen des Energie- und Ressourcenverbrauchs müsse eine Entlastung der niedrigeren und mittleren Einkommen durch Abbau der Verteilungsungerechtigkeit infolge immer weiter auseinanderklaffender Schere bei der Einkommens- und Vermögensverteilung erfolgen. Über die Stellschrauben Steuern und Lohnnebenkosten, also Sozialversicherungs-Beitragssätzen gebe es hier vielfältige Handlungsoptionen, damit niemand überfordert wird.

Nachdem unter anderem Missstände in einer Plastikrecyclinganlage in Aicha vorm Wald, Kreis Passau beim Tetrapakrecycling in Raubling im Landkreises Rosenheim bekannt wurden, hatte der BN in beiden Fällen Gemeinden und Landratsämter sowie im Fall einer Plastikvermüllung einer Ackerfläche der Gemeinde Mötzing, Bereich Schafhöfen im Landkreis Regensburg das Amt für Landwirtschaft eingeschaltet.

Um grundlegende Verbesserungen beim Umgang mit an sich werthaltigen Materialien, eben Wertstoffen, zu erreichen, hat sich Meindorfer nun an das Bayerische Umweltministerium zu Strategien gegen Plastikvermüllung und zum Erreichen höherer Recyclingquoten gewandt:

Der ohnehin äusserst zweifelhafte Nimbus und Status von Tetrapaks als „ökologisch vorteilhafte Verpackungen“ sei bei anhaltender Boden- und Gewässerverunreinigung durch Austritt von Folienfetzen / Plastikfetzen und Mikroplastik nicht zu halten.

„Bitte stellen Sie daher nun umgehend einen vollumfänglich ordnungsgemässen Betrieb der Tetrapakrecyclinganlage in Raubling sicher - ohne jeglichen Austritt von Folienfetzen / Plastikfetzen von gross bis winzig klein, auch in sekundärer Mikro- und Nanoplastikgrösse, aus dem Betriebsgelände in Luft, Wasser, Boden und Nahrung,“ so der BN-Vertreter.

Aus Anlass einer dieser wie in ähnlicher Missstände etwa bei der Plastikrecyclinganlage in Aicha vorm Wald müssten solche Recyclinganlagen engmaschigeren Kontrollen der Einhaltung aller immissions-.  Abfall- und sonstigen umweltrechtlichen Vorschriften unterzogen werden.

„Darüberhinaus müssen selbstredend aus Anlass der künftig gesetzlich geforderten deutlich höheren Recyclingquoten im neuen Verpackungsgesetz deutlich höhere Anforderungen an die prozentuale Ausbeute an hochwertigen und damit gut verkaufsfähigen und vermarktbaren Sekundärrohstoffen an die Recyclinganlagen gestellt werden, damit dort durch Erstellung und Umsetzung von Entwicklungs- und Optimierungskonzepten und -verfahren durchgängig die effizientesten Technologien zum Einsatz kommen.“

Dies gelte über den Anwendungsbereich des Verpackungsgesetzes hinaus generell alle Kunststoffabfälle, also auch Gewerbliche Verpackungsabfälle sowie Nichtverpackungsabfälle:

Es gehe nicht an, dass sortenreines Polyethylen aus dem Gewerbe, das problemlos gut verwertet werden könnte, verbrannt wird, weil auf dem Markt ein grosses Überangebot an Neuware aus Erdöl herrscht.

Weil die Nachfrage nach Kunststoffrecyclat sowie infolgedessen nach Produkten aus Recyclingkunststoff nicht ausreiche, um hinreichende gesicherte stabile Absatzmärkte für Produkte aus Recyclingkunststoff statt erdölbasierter Kunststoffen aus Primärmaterial zu schaffen.

Der Abfallsektor ist hochgradig klimarelevant – durch nach wie vor schlichte Verbrennung grosser Mengen von Papier- und Kunststoffabfällen in Müllverbrennungsanlagen geht ein Grossteil der ihnen innewohnenden Herstellungsenergie ungenutzt verloren. Gut verwertbare Papier- und Kunststoffabfälle sind daher von der Müllverbrennung fernzuhalten

„Warum steckt die Bauschutt-Recycling-/Verwertungsquote bei nur rund 35 Prozent, warum liegt beim Plastikrecycling so Vieles im Argen?,“ fragt Meindorfer und gibt gleich selbst die Erklärung dazu:

„Weil man seitens der öffentlichen Hand zu wenig gezielte verbindliche Nachfrage nach Recyclingprodukten durch entsprechende Vorgaben bei Ausschreibung und Vergabe tätigt / auslöst und somit keine ausreichenden Impulse gibt für die Weiterentwicklung von Recycling- bzw. Herstellungsverfahren von Recyclingprodukten, wozu nun mal eine gewisse Mindestmengennachfrage nötig ist, damit sich die dafür nötig Optimierungen von Anlagen wie Verfahren für die jeweiligen Unternehmen rechnen“.

So wärs richtig: öffentliche Hand ist Vorreiter bei umweltverträglicher Beschaffung, die alle Aspekte und Facetten von Natur- und Umweltschutz sowie sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit inclusive Verteilungsgerechtigkeit und Tierwohl einzubeziehen hat.

Die löse damit für private Unternehmen lohnende Investitionen in Optimierungen von Anlagen wie Verfahren aus, um mehr hochwertige bzw. noch hochwertigere umweltverträgliche Recyclingprodukte anbieten / auf den Markt bringen zu können. Dadurch steige auch die Nachfrage privater Unternehmen sowie privater EndverbraucherInnen als Abnehmer umweltgerechter energiesparender ökologisch nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen.

So liefe es in einer funktionierenden wahren, wahrhaften ökologisch-sozialen Marktwirtschaft, wozu der Staat noch die richtigen Impulse geben / setzen müsse: hinreichende Verteilungsgerechtigkeit. ökologisch-soziale Kostenwahrheit und Kostengerechtigkeit sowie das Vorsorge- und Verursacherprinzip über ein intelligentes ökologisch-soziales Steuersystem, das zu ressourcen- und energiesparendem umweltverträglichem Konsum- und Verkehrsverhalten anspornt. Diese sei als zentrales Element einer nachhaltig-ökologisch-sozialen Energie- und Verkehrswende anzusehen, weil sie „global- und selbststeuernd“ nach marktwirtschaftlichen Prinzipien wirkt und damit auch eine Fülle bürokratischer Detailregelungen erübrigen würde.