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Ganz klar kommt aus der Bio-Landwirtschaft Ware erster Klasse - Das wahre „Premium“ sind Bio-Lebensmittel

Bio-Siegel bietet für Lebensmittel und -Getränke höchsten Sicherheitsstandard vor Agrargiften und Gentechnik

Ganz klar muss die öffentliche Hand Bio einkaufen

Im Gegensatz zur Aussage von CSU-Bezirksrat Franz Schreyer müssen Einkaufs-, und Beschaffungswesen durchgängig nach bester ökologischer Praxis der besten nachhaltig-ökologischen Praxis erfolgen

Fest steht, dass nur die Bio-Siegel der EU und der Bio-Verbände für Lebensmittel höchsten Sicherheits- und Schutzstandard per Vorgaben der EU-Bio-Verordnung und der Bio-Verbände bieten. Schutz auch vor von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) als möglicherweise oder wahrscheinlich krebserregend eingestuften Pestiziden, vor Glyphosat, Neonicotinoiden und Konsorten.

Dem Gentechnik-, Glyphosat- und sonstigem Gift-Risiko entgehen kann man daher mit grösster Sicherheit nur mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken, da ist das Bio-Siegel ein verlässliches aussagekräftiges Qualitätskriterium. Deren Angebot wie Absatz zu fördern wäre eigentliche Aufgabe der Politik, MinisterInnen, ihrer Ministerien und Behörden. Und dafür Sorge zu tragen, dass die gesamte öffentliche Hand einschliesslich aller Schulen ihrer Verpflichtung zur durchgängig umfassenden umweltfreundlichen und fairen Beschaffung nachkommt, auch was glyphosat-, gift- tierqual-, antibiotika- und gentechnikfreie gesundheitlich unbedenkliche fair erzeugte und gehandelte Bio-Lebensmittel und -Getränke betrifft.

Denn von wegen Gentechnikfreiheit: gentechnikfreies Futter ist in der konventionellen Landwirtschaft eben nicht vorgeschrieben: Kühe, Schweine und Hühner erhalten in den grossen Mastbetrieben in der Regel Futter, das zumindest teilweise aus gentechnisch veränderten Pflanzen wie Soja oder Mais gewonnen wird. Zudem werden Zusatzstoffe und Enzyme in der Tiernahrung häufig mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt. Auf diese Weise kommen tierische Lebensmittel wie Fleisch, Milch und Eier indirekt mit der Gentechnik in Kontakt.  In der Regel bestehen Standard-Sojarohstoffe, wie sie auf den internationalen Agrarmärkten gehandelt werden, zu einem überwiegenden Anteil aus gentechnisch veränderten Sojabohnen.

Davor, dass die industrielle Tierhaltung, mithin Geflügelmast, mit dem massiven Antibiotikaeinsatz zu einer der grossen Ursachen für das Anwachsen der Antibiotikaresistenzen geworden ist, warnen immer mehr Stimmen aus der Ärzteschaft sowie die Weltgesundheitsorganisation. Dabei werden sogar für den Menschen wichtige Reserveantibiotika eingesetzt.

Ganz klar Bezirk, Stadt und Landkreis haben dafür Sorge zu tragen, dass die gesamte öffentliche Hand einschliesslich aller Schulen ihrer Verpflichtung zur durchgängig umfassenden umweltfreundlichen und fairen Beschaffung nachkommt, auch was glyphosat-, gift- tierqual-, antibiotika- und gentechnikfreie gesundheitlich unbedenkliche fair erzeugten und gehandelten Bio-Lebensmittel und -Getränke betrifft.

Die Mehrkosten der Bio-Ware sind der Situation dem Umstand geschuldet, dass die sozialen und ökologischen Folgelasten und -kosten der konventionellen agrarindustriellen Intensivlandwirtschaft mit Intensivtierhaltung externalisiert werden. Unverschämter- und frecherweise müssen umweltbewusst-verantwortlich Handelnde, etwa Bio-Kunden, diese Kosten immer noch mittragen. Sie von den Verursachern, den Billigfleisch-Produzenten und -Konsumenten, tragen zu lassen, ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, sondern auch ein Gebot der Effizienz. Dem verweigern sich jedoch gerade CSU- Politiker. Die dann Krokodilstränen über die ach so hohen Mehrkosten ökologieverträglicher Bio-Produkte und Verfahren ausweinen…

Dass die Umstellung der Gemeinschaftsverpflegung in öffentlichen Einrichtungen kostengünstig gelingen kann, wenn die Küchen weniger fleischlastig betrieben werden, wurde inzwischen auch schon vielfach dokumentiert und kommuniziert.

Und ganz generell; das Totschlagargument „zu teuer,“ mit dem der Einkauf tierwohl- und ökologieverträglicher Bio-Produkten sowie die Anwendung der besten nachhaltig-ökologischen Praxis vor allem seitens CSU-geführter Ministerien und Behörden

abgelehnt wurden und werden, zieht nicht. Solange sich die Politiker der regierenden Parteien der ökologisch-sozialen Kostenwahrheit und Kostengerechtigkeit mit Anlastung der bisher externalisierten sozialen und ökologischen Folgelasten und -kosten der konventionellen agrarindustriellen Intensivlandwirtschaft mit Intensivtierhaltung auf die Preise verweigern, ist das Gejammere über deren Mehrkosten schlichtweg armselig und unglaubwürdig. Polit-Krokodilstränen pur.

Die Behauptung von CSU-Bezirksrat Franz Schreyer „Die Politik kann weder den Absatz von Bioprodukten fördern, noch auf die Marktmechanismen Einfluss nehmen“ verdreht Rechtslage und Tatsachen komplett:

Dass die gesamte öffentliche Hand inclusive der Kirchen ganz vorne dran sein muss, dürfte unstrittig sein, wenn man in Art. 141 Abs. 1 BV der Bayerischen Verfassung schaut: „Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt. … Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten“ steht da.

Wo sonst könnte und sollte das noch stärker zutreffen, greifen und gelten, als / wenn nicht in ihrem ureigensten Wirkungs- und Zuständigkeitsbereich der öffentlichen Hand „in eigener Sache“, also bei ihrem der umweltfreundlichen Beschaffung, also bei ihrem Einkaufs-, Beschaffungs- und auch bei ihrem Angebotsverhalten, wo sie Dritten gegenüber als Anbieter von Lebensmitteln /Getränken auftritt? Wo sie unabhängig als Wirtschaftssubjekt mit grosser Marktmacht ausgestattet agieren und handeln kann. Immerhin lösen die Aufträge der öffentlichen Hand 14 % der Wirtschaftsleistung in der EU aus, die somit durch diese ökologierelevant zu beeinflussen sind. „Zu beeinflussen sind“ beschreibt dabei nicht nur eine Möglichkeit, sondern eine Pflicht, einen gesetzes-, ja sogar verfassungsbasierten Imperativ an und für die gesamte öffentliche Hand. Sie hat nach bester ökologischer Praxis zu agieren und handeln, ihre Aufgaben mit dem geringstmöglichen ökologischen Fussabdruck zu erfüllen.

Eine Steigerung der Nachfrage nach Erzeugnissen des Öko-Landbaus kann auch als Beitrag zur Erhöhung der Produktion von Bio-Produkten angesehen werden, da gesicherte Absatzmärkte für Bio-Produkte für Landwirte eine wichtige Voraussetzung bei den betriebswirtschaftlichen Überlegungen zur Umstellung auf den Öko-Landbau darstellen.

Nachdem die Bio-Landwirtschaft die umwelt- und gesundheitsschonende und somit als beste Variante der Urproduktion gut und vorteilhaft für Artenschutz, Biodiversität, Boden, Grund- und Trinkwasser, Gesundheit und das Klima ist, ist bei der Beschaffung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bei der gesamten öffentlichen Hand grundlegend auf solche aus kontrolliert ökologischem Landbau zurückzugreifen.

Und wer denn, wenn nicht die Politik kann die Rahmenbedingungen, Vorgaben und Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich nur noch die Verwendung von Produkten nach bester ökologischer Praxis finanziell rechnet und lohnt, aber jeder durch gerechte Einkommensverteilung auch befähigt wird, sich sozial- und umweltverträglich-verantwortlich zu verhalten?

Die Politik kann die Rahmenbedingungen so ändern und sie muss es.

Wenn der Vertreter der „konventionellen Seite“ auf deren Gleichstellung oder Gleichwertigkeit mit dem Biobereich pocht: die besteht schlichtweg nicht, hinterlässt die verbreitete agrarindustrielle Intensivlandwirtschaft inclusive Massentierhaltung doch einen viel grösseren ökologischen Fussabdruck. Wie der übermässige Fleischkonsum auch gegenüber einer überwiegend pflanzenbasierten Ernährung.

Die bekannten Missstände und Auswüchse der konventionellen agrarindustriellen Intensivlandwirtschaft einschliesslich der Intensivtierhaltung sind vielfach dokumentiert und gerichtlich bestätigt worden. Und sie sind schäbig und höchstgradig verwerflich.

Und deshalb war, ist und bleibt die Verweigerung von Lebensmitteln aus artgerechter Tierhaltung bzw. von Bio-Ware seitens des Bezirksausschusses geradezu skandalös

Dasselbe gilt für alle öffentlichen und kirchliche Stellen und die gesamte öffentliche Hand sie müssen Vorbild für durchgängig soziale und ökologische Beschaffungsstandards sein

Dass es schlecht um eine artgerechte Tierhaltung bestellt sein muss, belegt allein schon die zweifelnde Aussage des Direktors der Bezirksklinik Mainkofen, ob ein Lieferantennetz in der notwendigen Grösse aufgebaut werden könne

Ja, klar – weil man eben selbst jahrelang schlichtweg nichts zu dessen Aufbau getan hat.

Und woher kommen denn dann bisher die Produkte tierischen Ursprungs für die Bezirkseinrichtungen? Im Umkehrschluss dann wohl aus nicht artgerechter Tierhaltung. Woher sonst, wenn man bisher bewusst sträflich versäumt hat, ein Lieferantennetz für Lebensmittel aus artgerechter Tierhaltung, für glyphosat-, gift- tierqual-, antibiotika- und gentechnikfreie gesundheitlich unbedenkliche fair erzeugten und gehandelten Bio-Lebensmittel und -Getränke aufzubauen.

Genau dieses Versäumnis hat ja den äusserst verdienstvollen Antrag von ÖDP-Bezirksrat Urban Mangold auf Einkauf von Lebensmitteln aus artgerechter Tierhaltung für die Bezirkseinrichtungen ausgelöst.