BN lehnt weitere Verbauung von naturnahen Flächen für „Bayerwald-Familienpark“ ohne zureichende ÖPNV-Anbindung ab
Keine Ausweitung von Tourismus- und Freizeiteinrichtungen mit mangelnder ÖPNV-Anbindung mehr
Flächeninanspruchnahme nur noch zur durchgängigen Ökologisierung der Landbewirtschaftung und für biodiversitäts- und klimaschutzdienliche Infrastrukturen vertretbar
Eine Ausweitung von Tourismus- und Freizeiteinrichtungen im „Bayerwald-Familienpark“ Neukirchen ohne zureichende ÖPNV-Anbindung lehnt der BUND Naturschutz (BN) in seiner Stellungnahme zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "Bayerwald Familienpark Neukirchen" ab.
Die Anlagen führten ohne zureichende ÖPNV-Anbindung zu einem signifikant erhöhtem Aufkommen motorisierten Individualverkehrs. Den Zielvorgaben zur Flächenressourcenschonung sowie den Anforderungen des Bayerischen ÖPNV-Gesetzes (BayÖPNVG). würde nur dann Rechnung getragen, wenn zur Vermeidung unnötigen motorisierten Individualverkehrs durch Sicherstellung eines für den Freizeitverkehr ausreichend attraktive ÖPNV-Angebote für den Freizeitpark geschaffen würden. Nicht zuletzt führe eine unzureichend attraktive ÖPNV-Anbindung zu einem erhöhten Stellplatzbedarf und somit wiederum zu unnötiger Flächenversiegelung.
„ÖPNV ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Er soll im Interesse des Umweltschutzes, der Verkehrssicherheit, der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur sowie der Herstellung und Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen im gesamten Staatsgebiet als eine möglichst vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr zur Verfügung stehen“, zitiert der BN aus Artikel. 2 Abs. 1 BayÖPNVG.
Bei der … Bauleitplanung sei eine angemessene Anbindung der Wohnbereiche an die … Erholungsbereiche mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf möglichst kurzen Wegen sowie deren Anbindung an die vorhandene ÖPNV-Infrastruktur anzustreben. Auch nach den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP) ist die Verlagerung eines größtmöglichen Anteils des Verkehrszuwachs auf öffentliche Verkehrsmittel anzustreben. In stark frequentierten Tourismusgebieten soll der ÖPNV als Alternative zum motorisierten Individualverkehr vorrangig ausgebaut und gefördert werden. Im ländlichen Raum soll die Flächenbedienung durch den ÖPNV stabilisiert und die Bedienungsqualität weiter verbessert werden. ... Der ÖPNV soll unter Nutzung integrierter Verkehrsnetze und Taktfahrpläne organisiert werden. All diese Vorgaben fehlen bisher in der Planung, der BN sieht sie als zwingende Voraussetzung für die Zulässigkeit neuer Freizeitanlagen an, die mit hohem Verkehrsaufkommen verbunden sind. Im Hinblick auf das vorrangige Zielpublikum (Familien, Kinder, Jugendliche) müsste die Sicherstellung des ÖPNV-Anschlusses auch am Wochenende und an Feiertagen sowie in den Schulferien - zumindest in der Einrichtung entsprechender zusätzlicher Busverbindungen mindestens aus Richtung Straubing und Bogen bestehen, so 2. BN-Kreisvorsitzender Johann Meindorfer.
Dies hatte der BUND die Verantwortlichen von Gemeinde und Landratsamt immer wieder erinnert und angemahnt. Doch bislang ohne Erfolg.
„Flächeninanspruchnahme mit Überbauung bzw. Versiegelung von Freiflächen ist ohnehin nur noch zum Aufbau sowie Ausbau der zum schnellsten Erreichen der Flächenspar-, Biodiversitäts-, Energiespar- und Klimaschutzziele und einer ökologisch nachhaltigen Energie-, Agrar-, Rohstoff-, Verkehrs- Wirtschafts- und Konsumwende dienlicher Infrastrukturen vertretbar“, so 2. BN-Kreisvorsitzender Johann Meindorfer.
„Wozu Tourismus- und Freizeiteinrichtungen als grundlegende bzw. zwingende Voraussetzung eine attraktive ÖPNV-Anbindung aufweisen müssen“.
Fläche, Grund und Boden seien ein nicht vermehrbares Gut und haben wichtigste Funktionen für den Naturhaushalt, den Wasserhaushalt und die Trinkwasserressourcen.
Die durchgängige Ökologisierung der Landbewirtschaftung, d.h. auf der ganzen agrarischen Produktionsfläche, sei ohnehin alternativlose Aufgabe zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Die brauche mehr Fläche.
„Die können wir nicht für ein Weiter-So oder gar ein Noch-Mehr der Spass-, Überfluss- und Konsumgesellschaft verschwenden lassen, die den Biodiversitäts- und Klimaschutzzielen völlig zuwiderlaufen. „Jedenfalls nicht angesichts der in der voll im Laufen befindlichen Biodiversitäts- und Klimakrise sowie angesichts der Erfordernisse einer dringend gebotenen ökologisch nachhaltigen Energie- und Verkehrswende“.